Gericht: Etwas mehr Respekt bitte!

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Der Zwist um die Untersteinacher Wasserversorgung beschäftigt jetzt auch die Justiz. Foto: Archiv/Peter Müller
Der Zwist um die Untersteinacher Wasserversorgung beschäftigt jetzt auch die Justiz.  Foto: Archiv/Peter Müller
 

Wer hat einen an der Klatsche? Die FWO wollte sich Aussagen des Untersteinacher Bürgermeisterkandidaten Helmut Bergmann nicht gefallen lassen.

Die Fernwasserversorgung Oberfranken beliefert circa 400 000 Menschen und viele Unternehmen mit bis zu 15 Millionen Kubikmeter Trinkwasser im Jahr. Da kann es dem großen Wasserversorger nicht egal sein, wenn über die FWO gesagt wird: "Jeder, der sich für die FWO entscheidet, muss einen an der Klatsche haben." So geschehen vor einem Jahr bei der Bürgerversammlung in Untersteinach.

Der Spruch kam von Helmut Bergmann, Mitglied der Interessengemeinschaft der Pressecklein-Freunde und inzwischen WGU-Bürgermeisterkandidat. In besagter Versammlung gab es nur ein Thema: den Untersteinacher Wasserstreit. Soll die Gemeinde ihr Trinkwasser künftig von der FWO beziehen oder aus dem eigenen Brunnen Pressecklein?

Damals hatte Bergmann, wie die Bayerische Rundschau berichtete, weiter erklärt, dass die FWO in den vergangenen Jahren "3,5 Millionen Miese gemacht" habe. Und: "Die Preiserhöhung kommt."

Gestern Verhandlung

Beide Aussagen wollte der kommunale Zweckverband mit Sitz in Kronach so nicht stehenlassen. Man verlangte von Bergmann Widerruf und Unterlassung. Was nicht erfolgte, so dass die FWO klagte und das Verfahren vor dem Landgericht Bayreuth landete. Gestern fand die mündliche Verhandlung statt.

Erstaunt über die Eskalation

Laut Verbandsdirektor Markus Rauh sei man im Aufsichtsgremium des Zweckverbands - acht Landräte und sieben Oberbürgermeister - erstaunt gewesen über die Eskalation in Untersteinach. Nach seiner Ansicht ging es darum, die Klägerin zu diffamieren. Und dies nicht zum ersten Mal. Die IG Pressecklein habe auch noch andere Unwahrheiten über die FWO verbreitet.

Gegen den Bürgermeister

Von Zivilrichterin Susanne Vonbrunn dazu befragt, räumte der Beklagte das Zitat ein. Er, Bergmann, habe für sich ausgerechnet, dass der Erhalt des Pressecklein-Brunnens langfristig günstiger sei als der von Bürgermeister Volker Schmiechen propagierte Vollanschluss an die FWO. Er habe den Leuten vor Augen führen wollen: Wer sich für das teure Wasser, also für die "Lieblingsvariante des Bürgermeisters", entscheide, "muss einen an der Klatsche haben". Die Aussage stehe im Sachzusammenhang zum Streit mit dem Bürgermeister. "Ich habe nie etwas gegen die FWO gesagt."

Rauh stellte fest, dass die FWO als kommunaler Zweckverband nicht gewinnorientiert sei. Bei Jahresverlusten müssten immer auch die finanziellen Rücklagen gesehen werden. Im Übrigen bewege man sich beim Wasserpreis auf dem Niveau von 1997.

Ein Grenzfall

Die Richterin sprach von einem Grenzfall. Die Meinungsfreiheit werde durch die Rechte anderer begrenzt. Hier würden zunächst Untersteinacher Bürger herabgewürdigt, aber mittelbar auch die FWO.

Nachdem der Wasserstreit durch eine Kombilösung (Wasserversorgung durch den eigenen Brunnen und die FWO) inzwischen erledigt sei, so Vonbrunn, regte sie an, auch in dem Rechtsstreit einen Schlussstrich zu ziehen. Dazu erklärten sich die Parteien nach längerer Diskussion auch bereit. Der von der Richterin formulierte Vergleich hat folgenden zentralen Satz: "Die Parteien sind sich einig, dass sie einen respektvollen Umgang untereinander pflegen." Ferner stellt der Beklagte klar, dass sein Zitat nicht auf die FWO abzielte, sondern auf die Wahl zwischen zwei Varianten für die kommunale Trinkwasserversorgung in Untersteinach. Außerdem stellt er klar, dass er die Klägerin durch den Hinweis auf das Jahresminus nicht diskreditieren wollte.

Damit war die Sache erledigt. Wie sich der respektvolle Umgang künftig gestaltet, wird man sehen.