Diebe und Wilderer wurden in der Regel gehängt, wobei es Unterschiede gab - abhängig von der Schwere der Tat: Mit dem Strick ging es schnell, mit der Kette dauerte es deutlich länger, bis der Verurteilte starb.
Keine Gnade für Mörder
Kein Pardon gab es für Mörder: "Sie sollten keinen leichten Tod haben, sondern Schmerzen erleiden: Sie wurde gerädert - die grausamste Hinrichtungsart. Dem Verurteilten wurden mit einem Rad oder einer Eisenstange sämtliche Glieder gebrochen. Danach wurde er aufs Rad geflochten und zur Schau gestellt. Oft lebte der Missetäter danach noch stunden- oder gar tagelang. Wer des Verrats für schuldig befunden wurde, wurde gevierteilt, zur Verschärfung der Strafe vorher an ein Pferd gebunden und zum Richtplatz geschleift.
Frauen, die ihre Kinder töteten oder abtrieben, drohten grausame Todesstrafen. Sie wurden lebendig vergraben und gepfählt oder ertränkt und zuvor "mit glühenden Zangen gerissen".
Wer der Kuppelei, des Ehebruchs oder der Beihilfe dazu für schuldig befunden wurde, wurde an den Pranger gestellt oder man wurde "mit Ruten ausgehauen". Oft wurde er oder sie danach des Landes verwiesen - auch das war eine schwere Strafe, denn man verlor sein Zuhause, seinen Besitz, alle soziale Sicherheit.
Wer einen Meineid leistete, musste damit rechnen, dass ihm die Schwurfinger abgehauen wurden, Lästerung gegen Gott oder die Obrigkeit führten zum Abschneiden der Zunge.
Raue Sitten, doch das Verständnis eines funktionierenden Rechtssystems war in früheren Zeiten ein anderes als heute, sagt Hermann Müller. Man glaubte, mit aller Härte durchgreifen zu müssen. "Straftäter stellten sich gegen die göttliche Ordnung, die es wiederherzustellen galt."
Klischee und Wirklichkeit
Wenn Hermann Müller als Henker durch die Stadt führt, trägt er ein Kostüm mit schwarzem Umhang und einer schwarzen Maske als Schutz vor dem bösen Blick. Authentisch ist das nicht, aber es entspricht dem Bild, das man heute von einem Henker hat. "Tatsächlich war der letzte Henker wie ein Faschingsprinz gekleidet - mit einem roten Jackett und einem paillettenbesetzten Dreispitz."
Der Lebensunterhalt des Henkers
Aufgaben Vom Vollstrecken der Gerichtsurteile konnte der Henker nicht leben, geschweige denn eine Familie ernähren. So war er nebenbei für eine Reihe anderer Aufgaben zuständig: Er führte die Aufsicht über das "Frauenhaus" (Bordell) in unmittelbarer Nachbarschaft seiner Wohnung. Das Haus des Henkers befand sich auf dem Grundstück hinter dem Anwesen Oberhacken 24 an der Stadtmauer.
Außerdem war er als Abdecker für die Entsorgung toter Tiere zuständig, musste sogar die Abort-Gruben reinigen.
Richtplätze Hinrichtungen wurden vollstreckt am Galgenberg (heute Kreuzkirche), am Rehberg (Wilderer) und Auf der Draht (Stadtpark). Die letzte öffentliche Hinrichtung fand in Kulmbach im Jahr 1811 statt, als die Giftmörderin Anna Zwanziger enthauptet wurde.