Weil er in der Wohnung seiner früheren Freundin randaliert hatte und keinerlei Reue zeigte, muss ein 28-jähriger Hofer vier Monate ins Gefängnis.
Er hat in der Wohnung seiner Ex-Freundin randaliert, Geschirr durch die Räume geschmissen, eine EC-Karte zerbrochen und Getränke über die Möbel geschüttet. Als er so ausrastete, hatte er bereits zahlreiche Vorstrafen, mehrere davon einschlägig, und eine offene Bewährung. Nun gab es vor dem Amtsgericht in
Kulmbach die Quittung für einen 28-jährigen Arbeiter aus Hof: Er muss wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vier Monate ins Gefängnis.
Eine Bewährung war aufgrund fehlender Einsicht und einer negativen Sozialprognose nicht mehr möglich, sagte Richterin Sieglinde Tettmann in ihrer Urteilsbegründung.
Obwohl sich das Paar schon vor längerem getrennt hatte, war der Angeklagte am 17. Januar diesen Jahres in der Wohnung seiner 20 Jahre alten Freundin völlig ausgerastet.
Er warf ihr Geschirr klirrend auf den Boden, machte einen Wäschekorb kaputt und spülte sogar ihre Verhütungspillen in den Abfluss.
Kratzer im Gerangel
Doch damit nicht genug, der Angeklagte wollte der jungen Frau auch das Handy abnehmen, das er ihr einige Zeit zuvor geschenkt hatte. Das gelang ihm zwar nicht, doch kam es zu einem Gerangel, in dessen Folge die junge Frau einen schmerzhaften Kratzer davon trug.
Man habe sich gestritten. Das war das einzige, was der Angeklagte vor Gericht einräumte. Alles andere sei erfunden. Er habe seine Ex-Freundin nicht angefasst, habe sie nicht attackiert und schon gar nichts kaputt gemacht. Im Gegenteil, seine Ex-Freundin habe mit einer Flasche nach ihm geworfen, dabei sei dann auch das Geschirr zu Bruch gegangen.
Mit dem Wäschekorb sei er versehentlich an der Tür hängen geblieben, das sei alles gewesen.
Nach dem Geschehen war die junge Frau zusammen mit einem Bekannten zur Polizei gegangen und erstattete Anzeige. Der Besatzung eines Streifenwagens war es allerdings nicht gleich gelungen, in die Wohnung zu kommen, weil der Angeklagte sich darin verschanzt hatte.
Durchs Fenster getürmt
Erst als ein zweiter Streifenwagen eintraf, konnten die Beamten die Tür gewaltsam öffnen. Vom Angeklagten gab es allerdings keine Spur mehr, der Mann war längst durch ein Fenster getürmt, was er jetzt vor Gericht vehement abstritt.
Der Angeklagte sei "gut betrunken" gewesen, sagte die Ex-Freundin, eine 20-jährige Auszubildende aus Kulmbach. Sie räumte auch ein, dass sie die Anzeige später zurücknehmen wollte, weil ihr der Angeklagte ins Gewissen geredet habe.
Soll heißen, er habe ihr zum einen ein schlechtes Gewissen verpasst, weil er genau wusste, dass er eine offene Bewährung hat und sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen darf. Zum anderen habe er sie und ihre Familie aber auch offen bedroht. Er werde ihr schaden, wenn sie die Anzeige nicht zurücknehme, so lautete jedenfalls sinngemäß eine Nachricht auf Whatsapp.
Schon dreimal hinter Gitter
Trotz junger Jahre hatte der Angeklagte seit 2002 bereits zehn Vorstrafen angesammelt. Gleich dreimal musste er bereits eine Freiheitsstrafe absitzen, 2009 zweieinhalb Jahre wegen Diebstahls und Drogen, 2011 sieben Monate erneut wegen Drogen und 2013 wieder wegen Diebstahls weitere drei Monate.
Eine Bewährungsstrafe sei damit nicht mehr möglich, sagte Staatsanwalt Stefan Kolb und plädierte auf die letztlich auch verhängte Freiheitsstrafe von vier Monaten.
Zehn Minuten Bedenkzeit
Es sei schade, dass sich der Angeklagte nicht zu einem Geständnis durchringen konnte, sagte Richterin Tettmann, die dem jungen Mann sogar noch einmal zehn Minuten eingeräumt hatte, um seine Aussage zu überdenken und vielleicht doch noch ein Geständnis abzulegen.
Mit Reue und Einsicht wäre es vielleicht doch noch möglich gewesen, eine günstige Prognose zu stellen, sagte Tettmann. Zumal der angerichtete Schaden relativ gering und die Verletzungen bei der Ex-Freundin im unteren Bereich gewesen sei.
So aber könne sie bei den vielen, teilweise einschlägigen Vorstrafen und der offenen Bewährung nur eine Haftstrafe verhängen, sagte die Richterin.