Enkelin aus dem Landkreis Kulmbach räumt Omas Konto ab

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Eine 27-Jährige hat immer wieder Geld vom Konto ihrer Oma abgehoben. Das Amtsgericht Kulmbach verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe. Symbolfoto: Friso Gentsch/dpa
Eine 27-Jährige hat immer wieder Geld vom Konto ihrer Oma abgehoben. Das Amtsgericht Kulmbach verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe. Symbolfoto: Friso Gentsch/dpa

Dreister Vertrauensmissbrauch: Eine 27-Jährige aus dem Kreis Kulmbach nutzte die beginnende Demenz ihrer Großmutter aus und räumte ihr Konto ab.

Sie hatte das Konto ihrer Oma komplett leergeräumt. Von ursprünglich fast 5000 Euro blieben nur mehr 12,73 Euro übrig. Wegen Untreue in zahlreichen Einzelfällen musste sich eine 27-jährige Frau aus dem Landkreis jetzt vor dem Kulmbacher Amtsgericht verantworten. Am Ende kam sie trotz einschlägiger Vorstrafe mit einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten, einer Geldauflage in Höhe von 800 Euro und 70 Sozialstunden davon.

Die Frau hatte die EC-Karte einschließlich der Geheimzahl von der 87 Jahre alten Großmutter im vollsten Vertrauen erhalten. Die Seniorin war nicht mehr so gut zu Fuß, so bat sie ihre Enkelin, für sie das Geld abzuheben. Das ging zunächst auch gut, bis zum 15. Dezember des vergangenen Jahres.


18 Mal am Automaten


Da entschloss sich die Angeklagte, Geld für eigene Zwecke an verschiedenen Geldautomaten zu ziehen, binnen vier Wochen insgesamt 18 Mal und stets in kleineren Beträgen zwischen 100 und 600 Euro. Außerdem benutzte die Angeklagte die EC-Karte dreimal als Zahlungsmittel, zweimal in Supermärkten, einmal an der Tankstelle.

Nicht alles sei für sie gewesen, einen Teil habe sie der Großmutter schon gegeben, sagte die 27-Jährige. Doch das Gericht glaubte das nicht. Nicht widerlegt werden konnte dagegen die Einlassung, dass die Frau mittlerweile 250 Euro pro Monat zurückbezahlt. Sie habe dies erst jetzt machen können, weil sie erst wieder eine Arbeitsstelle gefunden habe.

Mit dem Geld hatte die Angeklagte unter anderem ihre Autoversicherung und Handyrechnungen bezahlt sowie eigene Schulden beglichen. Keine Erklärung hatte sie dagegen für die Tatsache, dass sie das Konto der Oma an einem Tag mit vier verschiedenen Abhebungen an vier verschiedenen Automaten um zusammen fast 1000 Euro erleichtert hatte oder warum sie an zwei Tagen hintereinander jeweils 300 Euro abhob. Auf der Hand liegt es freilich, dass sie damit ihre Untreuehandlungen verschleiern wollte.


Tante wurde misstrauisch


Aufgedeckt hatte das Ganze die Tante der Angeklagten. Der 55-Jährigen, die sämtliche Vollmachten für ihre Mutter hatte, war es spanisch vorgekommen, dass ihre Nichte 600 Euro abhob und die Oma am nächsten Tag schon wieder Geld brauchte. Darauf angesprochen habe sie die Nichte immer wieder mit Ausreden abgespeist und hingehalten, bis die Zeugin Verdacht schöpfte und Kontakt zur Bank aufnahm. Schritt für Schritt habe die Angeklagte daraufhin zugegeben, dass sie das Konto abgeräumt habe.

Die Frau hatte der Angeklagten daraufhin mehrere Ultimaten zur Rückzahlung gestellt und sei auch hier immer wieder vertröstet worden. "Als dann mehrere Ultimaten verstrichen waren, habe ich Anzeige erstattet", sagte die Zeugin. "Ich wollte einzig und allein, dass meine Mutter ihr Geld wieder bekommt."

Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und eine Geldauflage von 1500 Euro hatte Staatsanwalt Julius Klug in seinem Plädoyer gefordert. Zum einen sei die Angeklagte wegen eines Betruges zu Lasten der Arbeitsagentur bereits einschlägig vorbestraft, zum anderen sei der Schaden relativ hoch.


Besonders verwerflich


Als besonders verwerflich bezeichnete es der Anklagevertreter, dass die 27-Jährige die offensichtlich beginnende Demenz der Großmutter gnadenlos ausgenutzt hatte. "Alles in allem ist das eine sehr unschöne Sache", so der Staatsanwalt.

Wenn Amtsrichterin Sieglinde Tettmann schließlich mit zehn Monaten auf Bewährung unter dem Antrag blieb, dann deshalb, weil es nicht auszuschließen sei, dass die Großmutter der Enkelin Geld leihen wollte. Weil es für die junge Frau die erste Freiheitsstrafe ist, wird sie zur Bewährung ausgesetzt.

Allerdings bekommt die Angeklagte einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, muss 70 Stunden unentgeltliche Arbeit nach Weisung des Vereins "Fähre" leisten und einen Betrag in Höhe von 800 Euro an die Caritas überweisen.