Der Kulmbacher hatte die ihm vorgeworfenen Drogendelikte gestanden, die Misshandlungen aber wurden relativiert. Die Bewährungsstrafe betrug acht Monate. Die Richterin deutete Probleme dabei an: "Wir haben wirklich lange diskutiert."
Zu acht Monaten auf Bewährung hat das Amtsgericht einen 34-jährigen Mann aus Kulmbach wegen mehrerer Gewalt- und Drogendelikte verurteilt. Der Angeklagte hatte bereits zwei offene Bewährungen, noch dazu teilweise einschlägig, sodass unter normalen Umständen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung eigentlich unausweichlich gewesen wäre. "Wir haben wirklich lange diskutiert", leitete deshalb auch die Vorsitzende Richterin Nicole Allstadt die Urteilsverkündung ein. Es habe so viele Argumente gegeben, die jeweils für oder auch gegen eine Bewährung sprechen. "Ich weiß nicht, ob das Urteil halten wird", so die Richterin im Hinblick auf eine mögliche Berufung durch die Staatanwaltschaft.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Sommer 2013 seine damalige Freundin, eine 26-jährige Erzieherin, heftig misshandelt hatte. Scheinbar aber doch nicht so heftig, wie ursprünglich angeklagt.
Er soll sie zwar mit Fäusten und Füßen traktiert haben, von einem längeren Würgen war am Ende allerdings nicht mehr die Rede. Ebenso wenig von einem weiteren Anklagepunkt, bei dem der Kulmbacher in einem Lokal in der Oberen Stadt zum Altstadtfest 2013 mit der Frau in Streit geraten war, sie brutal zu Boden gestoßen und ihr die Handtasche samt Wohnungsschlüssel entrissen haben soll. Weitere Anklagepunkt betrafen verschiedene Drogendelikte, unter anderem den Erwerb von zehn Gramm Haschisch und zwölf Gramm Marihuana.
Gerade die Drogengeschichten beruhten auf einem Geständnis des Angeklagten und hätten wahrscheinlich gar nicht einwandfrei bewiesen werden können. "Aus ihrem Geständnis wollen wir ihnen keinen Strick drehen", sagte die Richterin. Soll heißten: die Ehrlichkeit des Angeklagten darf ihm keinesfalls zum Nachteil geraten.
Im Gegenteil: Das Gericht sieht das ehrliche Bemühen des Mannes, sein Drogenproblem in den Griff zu bekommen, zumal auch der Arbeitgeber hinter dem Angeklagten steht. Die Körperverletzungsdelikte wertete das Gericht als "Sonderfall". "Sie sind nicht der Typ, der zu Gewalttaten neigt", so die Vorsitzende.
Obwohl so viel dagegen spricht, könne man noch einmal auf Bewährung entscheiden, sagte die Richterin und legte eine ganze Reihe von Auflagen fest. So muss der Mann 1200 Euro an das Bayerische Rote Kreuz zahlen, sich strikt des Konsums illegaler Drogen enthalten, was vier Mal im Jahr durch ein Screening überprüft wird, und er muss sich um einen Therapieplatz bemühen.
Verteidiger Alexander Schmidtgall hatte zuvor die Exfreundin des Mannes scharf für ihr Aussageverhalten kritisiert. Die Frau habe mit Attesten taktiert und versucht, sich um die Aussage zu drücken. Sie sei nicht das unschuldige Opfer, als das sie sich ausgegeben habe.
Im Gegenteil: Die Frau habe provoziert und mitkonsumiert. Deshalb könne man ihr nicht glauben und nur das verurteilen, was sein Mandant vor Gericht eingeräumt habe. Schmidtgall beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.
Ganz anderer Ansicht war Staatsanwalt Roland Köhler, der eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten gefordert hatte. Er meinte zwar auch, dass die Aussage des Opfers in sich nicht ganz widerspruchsfrei und von Belastungseifer geprägt gewesen sei, doch könne er dem Angeklagten keine positive Sozialprognose mit auf den Weg geben. Grund dafür sind die beiden einschlägigen Vorstrafen ebenfalls wegen Drogendelikten, die für den Angeklagten keine Warnung gewesen seien.
Zuletzt wurde der Mann im Mai 2012 vom Kulmbacher Amtsgericht wegen des Besitzes kleinerer Mengen an Crystal, Haschisch und Marihuana und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Das Landgericht hatte diese Strafe in der Berufungsverhandlung zur Bewährung ausgesetzt.
Der Prozess war im Dezember schon einmal gestartet, dann aber wieder ausgesetzt worden, weil das Gericht ein medizinisches Gutachten hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer Suchtklinik einholen musste. Auch wenn der Angeklagte einen durchaus problematischen Haschisch-Umgang pflege, erfülle er nicht die Kriterien für eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt, so Landgerichtsarzt Klaus-Peter Klante.