Ein 36-Jähriger, der im Kulmbacher Klinikum lange Finger machte, muss zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
In seinem bisherigen Leben drehte sich alles nur um Drogen. Schon mit zwölf Jahren begann ein heute 36-Jähriger aus Kulmbach mit dem Suchtmittelkonsum und kam eigentlich nie mehr so richtig davon los. Zuletzt lebte er, wenn er denn mal zwischen seinen Freiheitsstrafen auf freiem Fuß war, von Sozialleistungen und Kriminalität.
Auf unbestimmte Zeit in eine Entziehungsklinik
Jetzt kommen weitere zwei Jahre und neun Monate Gefängnis dazu. Am Donnerstag wurde der 36-Jährige vor dem Amtsgericht Kulmbach unter anderem wegen einer aufsehenerregenden Diebstahlsserie im Klinikum verurteilt. Zusätzlich wurde er wegen seiner Drogenproblematik auf unbestimmte Zeit in eine Entziehungsklinik eingewiesen.
Die Diebstahlserie am 25. September 2015 hatte in Kulmbach für großes Aufsehen gesorgt.
Der Angeklagte hatte in mehreren Krankenzimmern Mobiltelefone, Geldbörsen, Kreditkarten, Arzneimittel und Bargeld erbeutet. Erschwerend für den Angeklagten kam hinzu, dass er gleich zwei Messer einstecken hatte.
Gleich zwei Messer mitgeführt
Das seien lediglich ein Souvenir- und ein Taschenmesser gewesen, hatte der 36-Jährige während der drei Verhandlungstage immer wieder behauptet. Doch auch ein Taschenmesser sei eine Waffe, weil es durchaus geeignet sei, erhebliche Verletzungen herbeizuführen, sagte Richterin Sieglinde Tattmann. Ob der Angeklagte die Messer auch wirklich verwenden wollte, spiele keine Rolle, für einen Diebstahl mit Waffen sei im juristischen Sinne allein die abstrakte Gefahr ausschlaggebend.
Während der Angeklagte die Diebstahlserie zugab und auf seine Sucht zurückführte stritt er bis zuletzt einen weiteren Diebstahl ab.
Im Seniorenwohnheim in der Tilsiter Straße soll er genau zwei Wochen nach dem Diebeszug durch das Krankenhaus ebenfalls in ein Zimmer eingedrungen sein und reiche Beute gemacht haben. Einer betagten Bewohnter fehlte später unter anderem die Geldbörse mit 80 Euro Bargeld, Schlüssel, Ausweisen und Krankenversicherungskarte.
Zeugen hatten keinen Zweifel
Der Angeklagte gab zwar an, zum fraglichen Zeitpunkt in der Nähe des Heimes gewesen zu sein, aber nichts mit dem Diebstahl zu tun zu haben. Allerdings hatten mehrere Beschäftigte den 36-Jährigen gesehen, eine Zeugin sah den Mann sogar aus dem Zimmer des Opfers kommen.
Schließlich wurde der Angeklagte auch noch wegen des Vortäuschens einer Straftat verurteilt.
Er hatte bei der Polizeiinspektion Kulmbach zu Unrecht eine Anzeige erstattet und behauptet, im Zug von einer Gruppe dunkelhäutiger Männern bestohlen worden zu sein. Unter anderem sollen seine Schmerzmittel, die er erst kurz zuvor verschrieben bekommen hatte, weggewesen sein. Tatsächlich hatte sich später herausgestellt, dass er zum angegebenen Zeitpunkt gar nicht im Zug, sondern bei einem Kulmbacher Allgemeinarzt war, um genau diese Schmerzmittel zu erhalten. Weil er die Medikamente nicht bekam, randalierte er sogar in der Praxis.
Eingestellt wurde dagegen der vierte Vorwurf, nach der er bei der Firma Glen Dimplex am Goldenen Feld Kupfer gestohlen haben soll.
Pflaster ausgekocht - Sud gespritzt
Ein Gutachter hatte dem Angeklagten eine besonders schwerwiegend ausgeprägte Suchtproblematik bescheinigt.
Deshalb sei eine erheblich Beeinträchtigung seiner Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen. Während der Verhandlung hatte der Angeklagte unter anderem angegeben, dass er das verschriebene und unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Fentanyl in Form von Pflastern nicht, wie vorgesehen, auf die Haut geklebt, sondern ausgekocht und sich direkt in die Blutbahn gespritzt hatte.
Die letztlich verhängte Haftstrafe hatte bereits Oberstaatsanwältin Juliane Krause beantragt. Der Angeklagte habe dringend Geld gebraucht, um seine Sucht zu befriedigen, sagte sie . Verteidiger Andreas Piel aus Kulmbach hatte dagegen auf eine Haftstrafe von nur zwei Jahren plädiert.