Bevor der Abbruch eines Denkmals in Betracht kommt, muss zunächst untersucht werden, ob eine Nutzung möglich und eine Instandsetzung verhältnismäßig ist. Erst wenn durch eine fundierte Untersuchung geklärt ist, dass beide Aspekte nicht gegeben sind, kann der Abbruch eines Denkmals in Erwägung gezogen werden.
Der Investor spricht von einer 20-prozentigen Förderung, mit der er bei einer Sanierung rechnen könne. Entspricht das den Tatsachen?
Diese Aussage ist unzutreffend. Bei einer abgestimmten und denkmalgerechten Sanierung ist grundsätzlich der sogenannte Denkmalpflegerische Mehraufwand anteilig förderfähig. Dieser Betrag wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege auf Basis der entsprechenden Kostenermittlung festgesetzt, erst danach kann auf potenzielle Fördergeber zugegangen werden. Eine pauschale Aussage über die Förderfähigkeit ist zum jetzigen Zeitpunkt, ohne entsprechende Kostenermittlung, nicht zu treffen.
Der Bauunternehmer hat erklärt, dass er von dem Bauvorhaben, sollte er den Darrturm erhalten müssen, möglicherweise Abstand nehmen wird. Er hat darauf verwiesen, dass das Areal, in dessen Besitz er ist, in den kommenden Jahrzehnten eine "Bauruine" bleiben könnte. Was würde es für Kulmbach bedeuten, wenn der Ist-Zustand für lange Zeit erhalten bliebe?
Dieser Ausgang wäre insbesondere aus städtebaulich-denkmalpflegerischer Sicht ein beklagenswerter Zustand, da so das Potenzial des ortsbildprägenden Areals verspielt würde.
Der Investor hat erklärt, dass er den Turm nach einem Abriss möglichst originalgetreu nachbauen würde. Wäre das aus denkmalpflegerischer Sicht eine Option?
Ein originalgetreuer Nachbau stellt aus denkmalpflegerischer Sicht weder eine Option dar noch steht er derzeit zur Debatte. Das ortsbildprägende Einzeldenkmal ist - nach jetzigem Kenntnisstand - aus denkmalfachlichen Gesichtspunkten und substanzbewahrend zu sanieren.