Der 14-Jährige, der im November an der Realschule eine Bombendrohung ausgesprochen hat, könnte glimpflich davonkommen.
Der 27. November 2015 war ein Schultag, den die meisten Realschüler und -lehrer wohl nicht so schnell vergessen werden. In einer E-Mail, die Lehrkräfte kurz vor Unterrichtsbeginn entdeckt hatten, gab es eine Bombendrohung. Wenige Minuten später waren mehrere Polizeistreifen und ein Diensthundeführer in der Alten Forstlahmer Straße eingetroffen. Sie durchsuchten das Schulgelände - vor allem die Turnhalle nahmen sie unter die Lupe.
Mulmiges Gefühl
Viele Schüler hatten ein mulmiges Gefühl. "Das war schon komisch. Keiner hat gewusst, was genau passiert ist", hat ein Neuntklässler damals die Situation beschrieben. Schnell ergaben sich allerdings Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Drohung. Nachdem der Suchtrupp nichts entdeckt hatte, konnte der Schulbetrieb auch ohne Einschränkungen fortgeführt werden.
Absender wurde schnell ermittelt
Damit war der Fall aber nicht abgeschlossen. Kripobeamte werteten die E-Mail aus und konnten den Absender schnell ermitteln. Die unsinnige Idee der Bombendrohung hatte ein damals 14-jähriger Schüler, der die Folgen seiner Mail wohl unterschätzt hat.
Gutachten in Auftrag gegeben
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat gegen den Jugendlichen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat ermittelt und jetzt eine Entscheidung getroffen. Wie Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel gestern auf Anfrage mitteilte, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass Auskunft darüber geben sollte, ob der damals 14-Jährige schuldfähig ist. "Das ist der Fall", sagte Potzel, nach dessen Worten "die Schuld aber wohl eher als gering einzustufen ist." Weitere Erläuterungen dazu wollte er nicht geben. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt ausführte, wurde das Verfahren gegen den Absender der E-Mail gegen eine Auflage vorläufig eingestellt. "Wenn der Schüler diese erfüllt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.".
Schulinterne Konsequenzen?
Der junge Mann könnte strafrechtlich mit einem blauen Auge davonkommen. Ob es schulinterne Konsequenzen gegeben hat? Im Februar hatte Schulleiterin Monika Hild diese Frage nicht beantwortet. "Dazu darf ich nichts sagen. Das ist ein schulinterne Geschichte", hat die Rektorin erklärt und mitgeteilt, dass der Fall beim Disziplinarausschuss der Schule liegt und es eine Verschwiegenheitspflicht gibt. Gestern war von der Schulleitung niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Wer trägt die Kosten
Ob der Schüler Kosten für den Polizeieinsatz tragen muss, steht noch nicht fest. "Darüber wird das Polizeipräsidium in den nächsten Wochen entscheiden", teilte der Pressesprecher des oberfränkischen Polizeipräsidiums, Dominik Fehn, gestern mit.
... scheinen die Wirklichkeit von Heute einzuholen. Irgendetwas stimmt doch an dieser Institution nicht. Vielleicht sollte sich die Schulaufsichtsbehörde mal darum kümmern.
....solche Straftaten ernsthaft bestraft werden. Man geht mit diesem Vorfall viel zu lasch um. Und das ist brandgefährlich! Man weiß doch wie das heutzutage abläuft. In diesem Fall würde doch der 14jährige vermutlich für seine "Mutprobe" bei anderen Schülern beliebt, bliebe straffrei....boah eyh...wie cool is das denn???? Nein, es müssen konsequente Strafen her. Gerade in einer Zeit, wo Bombendrohungen oder Bombenattentate doch traurigerweise an der Tagesordnung sind! @eisbaer: einen "Denkanstoß" in Form von Schulhofsäuberung ist doch lächerlich. Nein, hier muß ein Dauerarrest her, nur so schreckt man jugendliche vor solchen Taten ab. Im Wiederholungsfall sollte eine Bewährungsstrafe her. Apropos Strafrecht. Es wird auch höchste Zeit, daß das Strafrecht bei jugendlichen von 14 auf 12 Jahren herabgesetzt wird. Auch das ist eine Abschreckung!
lasst mal die Kirche im Dorf.
Eines vorweg: die Tat war Schwachinn, ganz klar.
Aber wie soll denn dann der armselige 77-jährige bestraft werden, der bei Mainleus den 79-jährigen totgefahren hat? Mit der Totesstrafe oder was? Dem wird wahrscheinlich auch nix passieren, er wird sogar seinen Führerschein behalten dürfen und weiterhin ein Risko sein.
Und eisbaer: welche Kosten hätte der Steuerzahler denn gespart, wenn dieser Einsatz nicht gewesen wäre?
Keine! Vermutlich alle betroffenen Einsatzkräfte sind Beamte oder Angestellte und hätten sowieso bezahlt werden müssen, egal ob sie mit der Bombendrohung beschäftigt waren oder mit etwas anderem.
also, es ist schon ein Unterschied, ob ein Unfall passiert, oder ob jemand mit voller Absicht (somit vorsätzlich) und im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte (dies wurde ja bestätigt) einem Anderen einen Schaden zufügt. Dafür hat der Schädiger dann auch die Haftung und Kosten für seine Handlung zu tragen. Und die Aussage, dass die Sicherheitskräfte ja sowieso bezahlt werden müssen, heißt ja noch lang nicht, dass die Steuerzahler, die diese Kräfte bezahlen, auch für jeden absichtlich angerichteten Blödsinn aufkommen müssen. Nein, Blödsinn muss sanktioniert werden und ein deutlicher Einsatz zum Wohle der Gesellschaft hat noch keinem geschadet. Wäre auch mal interessant zu wissen, ob sich der Jugendliche bisher ehrenamtlich und/oder gemeinnützig für unsere Gesellschaft eingebracht hat.
der Schüler ist ja nicht zu dieser Schwachsinnstat gezwungen worden. Also muss er auch die Konsequenzen tragen (Kosten für den Polizeieinsatz und als "Denkanstoß" Säuberung des Schulhofes oder ähnliche Aufgaben im allgemeinen Interesse. Wer meint, dass eine solche Tat nicht sanktioniert werden müsste, braucht sich nicht zu wundern, wenn weitere Schüler auf ähnlich dumme Ideen kommen. Und es ist auch keinesfalls akzeptabel, dass die ganzen Kosten nun der Steuerzahler tragen soll.