Bissiges mit und ohne Grund

1 Min
Foto: dpa/Boris Roessler
Foto: dpa/Boris Roessler

Bevor andere uns kritisieren, üben wir uns lieber in Selbstkritik - und betreiben einmal Sprachschelte in eigener Sache.

Immer wieder ist in unserer Zeitung - aber beileibe nicht nur dort - von Bösewichten zu lesen, die sich in einem Zwist mit anderen zu Tätlichkeiten hinreißen lassen. Einer habe, so heißt es dann meist, "grundlos" auf den anderen eingeschlagen.

Nun frage ich Sie: Gibt es überhaupt einen Grund, einen wirklich nachvollziehbaren und vernünftigen Grund, auf einen anderen einzuschlagen? Mir fällt keiner ein. Notwehr... ja, das ließe ich noch gelten. Aber sonst nichts. Trotzdem schreiben wir und unzählige Kollegen es immer und immer wieder: Grundlos zugeschlagen, grundlos auf einen Kontrahenten eingeprügelt, grundlos eine Ohrfeige verpasst...

Das schönste Beispiel einer solchen grundlosen Sprachschluderei (Jaja, ich weiß: Auch für Schluderei gibt es keinen vernünftigen Grund!) war übrigens kürzlich bei uns in der Bayerischen Rundschau zu lesen: Grundlos, so stand da in einer
Überschrift, habe einer einem anderen ein Stück vom Ohr abgebissen. Beißen ohne Grund? Wie ist das zu verstehen? Grundlos überhaupt? Grundlos nur ein Stück - und nicht das ganze Ohr? Welch Gründe könnte es überhaupt für Ohrbisse geben, umfassende ebenso wie partielle?

Sie merken schon: Solche Formulierungen werfen schwerwiegende Fragen auf. Völlig grundlos.