Ein Kulmbacher ist verärgert darüber, dass die Auflösung eines Grabes teuer in Handarbeit erfolgen musste. Der Friedhof darf nicht befahren werden.
Hubert Maiser ist sauer. Auf den Buchauer Pfarrer Ulrich Jobst. Auf den Buchauer Kirchenvorstand. Und auf die Tatsache, dass er vor kurzem viel Geld hat investieren müssen für eine Maßnahme, die, so meint jedenfalls er, billiger zu haben gewesen wäre.
Der Stein des Anstoßes ist in diesem Fall ein Grabstein. Nach Ende der Liegezeit, so Maiser in einem Schreiben an die Bayerische Rundschau, sollte das Doppelgrab auf dem Buchauer Friedhof aufgelöst werden, in dem vor Jahren seine Schwiegermutter und sein Schwager bestattet worden waren. Von der Kirchengemeinde Buchau erfuhr der Kulmbacher, dass alle damit verbundenen Arbeiten - Abtransport des Grabsteines, Entfernung der Grabeinfassung und der Fundamente, Ausgraben von Wurzeln - in Handarbeit erfolgen müsse. Der Grund: Ein generelles Befahrungsverbot für den Friedhof, niedergelegt in der Friedhofsordnung. Es seien wohl früher beim Entsorgen von Gräbern Schäden an Wegen und Rasenflächen entstanden.
Hubert Maiser mag das so nicht akzeptieren. Kleinmaschinen könnten den mit der Entsorgung beauftragten Firmen die Arbeit erheblich erleichtern. "Wenn im Übrigen von einem Betrieb etwas beschädigt wird, kann ein entsprechender Rechtsanspruch geltend gemacht werden. "
Dass die Mitarbeiter der Firma, die er mit der Auflösung der Grabstelle beauftragt hat, nun schwere körperliche Arbeit verrichten mussten, während andererseits der Einsatz von Maschinen bei der Aushebung eines Grabes durchaus gestattet sei, ist für Hubert Maiser schwer nachvollziehbar - und ein Zeichen mangelnder Wertschätzung für die Arbeit von Handwerkern.
Zudem ärgert es ihn, dass er durch diese Bestimmung auch deutlich höhere Kosten zu tragen hat. 550 Euro habe er wegen des erheblichen Mehraufwandes für die Fachfirma für die Auflösung des Grabes gezahlt, sagt er. Mit Maschineneinsatz wären die Arbeiten wohl nicht so teuer gekommen.
Pfarrer Ulrich Jobst kann Maisers Verärgerung nachvollziehen. Auch in der Vergangenheit habe sich hin und wieder jemand über das Befahrungsverbot beschwert. Aber: "Das ist nun mal in der Friedhofssatzung festgelegt - die im übrigen schon bestanden hat, als ich 2013 nach Buchau gekommen bin."
Der Pfarrer zeigt auf die Wege des Friedhofs: schmal, nur mit Kies bestreut. Viele Gräber liegen auf einer Wiesenfläche, wo es gar keine Wege gibt. Die Gefahr, dass durch Fahrzeuge Schäden entstehen, sei einfach zu groß, sagt Ulrich Jobst. Deshalb dürfe einzig und allein das Bestattungsunternehmen mit dem Auto auf den Friedhof fahren. Pfarrer Jobst ist sich bewusst, dass das im Einzelfall zu Härten führen könne. "Aber wir wollen alle gleich behandeln und wir können nicht jeden Einzelfall prüfen."