Befahrungsverbot auf dem Friedhof in Buchau verärgert einen Kulmbacher

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Hier befand sich das Doppelgrab, dessen Auflösung bei Hubert Maiser für Ärger sorgte.Foto: Katrin Geyer
Hier befand sich das Doppelgrab, dessen Auflösung bei Hubert Maiser für Ärger sorgte.Foto: Katrin Geyer

Ein Kulmbacher ist verärgert darüber, dass die Auflösung eines Grabes teuer in Handarbeit erfolgen musste. Der Friedhof darf nicht befahren werden.

Hubert Maiser ist sauer. Auf den Buchauer Pfarrer Ulrich Jobst. Auf den Buchauer Kirchenvorstand. Und auf die Tatsache, dass er vor kurzem viel Geld hat investieren müssen für eine Maßnahme, die, so meint jedenfalls er, billiger zu haben gewesen wäre.

Der Stein des Anstoßes ist in diesem Fall ein Grabstein. Nach Ende der Liegezeit, so Maiser in einem Schreiben an die Bayerische Rundschau, sollte das Doppelgrab auf dem Buchauer Friedhof aufgelöst werden, in dem vor Jahren seine Schwiegermutter und sein Schwager bestattet worden waren. Von der Kirchengemeinde Buchau erfuhr der Kulmbacher, dass alle damit verbundenen Arbeiten - Abtransport des Grabsteines, Entfernung der Grabeinfassung und der Fundamente, Ausgraben von Wurzeln - in Handarbeit erfolgen müsse. Der Grund: Ein generelles Befahrungsverbot für den Friedhof, niedergelegt in der Friedhofsordnung. Es seien wohl früher beim Entsorgen von Gräbern Schäden an Wegen und Rasenflächen entstanden.

Hubert Maiser mag das so nicht akzeptieren. Kleinmaschinen könnten den mit der Entsorgung beauftragten Firmen die Arbeit erheblich erleichtern. "Wenn im Übrigen von einem Betrieb etwas beschädigt wird, kann ein entsprechender Rechtsanspruch geltend gemacht werden. "

Dass die Mitarbeiter der Firma, die er mit der Auflösung der Grabstelle beauftragt hat, nun schwere körperliche Arbeit verrichten mussten, während andererseits der Einsatz von Maschinen bei der Aushebung eines Grabes durchaus gestattet sei, ist für Hubert Maiser schwer nachvollziehbar - und ein Zeichen mangelnder Wertschätzung für die Arbeit von Handwerkern.

Zudem ärgert es ihn, dass er durch diese Bestimmung auch deutlich höhere Kosten zu tragen hat. 550 Euro habe er wegen des erheblichen Mehraufwandes für die Fachfirma für die Auflösung des Grabes gezahlt, sagt er. Mit Maschineneinsatz wären die Arbeiten wohl nicht so teuer gekommen.

Pfarrer Ulrich Jobst kann Maisers Verärgerung nachvollziehen. Auch in der Vergangenheit habe sich hin und wieder jemand über das Befahrungsverbot beschwert. Aber: "Das ist nun mal in der Friedhofssatzung festgelegt - die im übrigen schon bestanden hat, als ich 2013 nach Buchau gekommen bin."

Der Pfarrer zeigt auf die Wege des Friedhofs: schmal, nur mit Kies bestreut. Viele Gräber liegen auf einer Wiesenfläche, wo es gar keine Wege gibt. Die Gefahr, dass durch Fahrzeuge Schäden entstehen, sei einfach zu groß, sagt Ulrich Jobst. Deshalb dürfe einzig und allein das Bestattungsunternehmen mit dem Auto auf den Friedhof fahren. Pfarrer Jobst ist sich bewusst, dass das im Einzelfall zu Härten führen könne. "Aber wir wollen alle gleich behandeln und wir können nicht jeden Einzelfall prüfen."

Im Übrigen gebe es noch mehr Friedhöfe, für die ein Befahrungsverbot gelte. Natürlich gebe es auch Friedhöfe - auch in kleinen Gemeinden - in denen mit großem finanziellen Aufwand befestigte Wege gebaut worden seien. "Das können wir uns nicht leisten", sagt der Pfarrer. "Außerdem haben wir hier eine sehr naturnahe Anlage, für die wir sogar schon eine Auszeichnung bekommen haben. Diesen Charakter wollen wir nicht zerstören."

Und so gibt es in Buchau nur eine einzige Ausnahme, für die das Befahrungsverbot nicht gilt: Das Bestattungsunternehmen, das vor einer Beisetzung das Ausheben des Grabes übernimmt.

In der Tat ist der Buchauer Friedhof kein Einzelfall. Das bestätigt Dekanin Martina Beck aus Thurnau, zu deren Dekanat die evangelische Kirchengemeinde Thurnau gehört. "Auf manchen Friedhöfen sind die Wege einfach zu eng, als dass man sie befahren könnte", erläutert sie - und verweist auf die besondere ökologische Gestaltung des Buchauer Friedhof, zu der eben nun einmal lediglich wassergebundene Oberflächen auf den Wegen gehören. "Das hat dann halt nutzungsrechtliche Konsequenzen."

Konsequenzen, für die Brigitte Vries durchaus Verständnis hat. Die Weismainerin ist Inhaberin der Steinbildhauerei Deuerling, die in Hubert Maisers Auftrag auf dem Buchauer Friedhof gearbeitet hat. Natürlich sei es sehr beschwerlich, wenn alle Arbeiten am Grab von Hans ausgeführt und schwere Steine allein mit Muskelkraft aus dem Friedhof transportiert werden müssen. "Aber man kann es ansatzweise schon auch nachvollziehen, dass es nicht gewünscht ist, dass da jemand mit dem Traktor reinfährt - und dann der Weg zusammensackt." Und da sei, das bestätigt auch Brigitte de Vries, Buchau kein Einzelfall.

Manche Friedhöfe, wie etwa der Kulmbacher Stadtfriedhof, verfügen über breite, gut befestigte Wege. Dort sei, so ist aus der Pressestelle der Stadt zu erfhren, das Befahren der Friedhofswege für die gewerbsmäßige Ausführung von Arbeiten, wie beispielsweise Steinmetzarbeiten und Gärtnerarbeiten erlaubt. Und auch größere Fahrzeuge sind aufgrund der Beschaffenheit der Wege dort kein Problem. Für Privatpersonen gilt diese Regelung allerdings nicht.

Andernorts dürfen nur bestimmte Friedhofsbereiche befahren werden. So, wie beispielsweise in Trebgast. "Auf den Hauptwegen dürfen die Firmen, die hier arbeiten, fahren", sagt Pfarrer Peter Ahrens. Aber in Teilen des Friedhofes gebe es gar keine Wege. Hier sei ein Einsatz von Maschinen auch schwer realisierbar.

Ähnlich verhält es sich überall in Oberfranken. Und auch im übrigen Bayern. Das ist von der Pressestelle des Evangelischen Landeskirche zu erfahren. "Es kommt immer auf den Untergrund und den Zustand der Wege an", sagt ein Sprecher. Ob ein Befahrungsverbot ausgesprochen wird, entscheide letztlich der Kirchenvorstand vor Ort. Aber: "Das ist in Bayern durchaus nicht unüblich."