"Stichtag" für Privathaushalte und Unternehmen: Wichtiger Steuertermin in Kulmbach steht bevor

1 Min

In wenigen Tagen werden kommunale Abgaben für das erste Quartal in Kulmbach fällig. Um keine "unnötigen finanziellen Nachteile zu erleiden", müsse man diesen Termin im Blick haben.

Die Stadt Bayreuth erinnert in einer Mitteilung an einen wichtigen Steuertermin: Am Samstag (15. Februar 2025) werden demnach die Abgaben für das erste Quartal fällig. In einer Mitteilung heißt es: Es ist sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbetreibende ein wichtiger Stichtag: der 15. Februar 2025. Dieser wichtige Steuertermin sollte nicht aus den Augen verloren werden, um keine unnötigen finanziellen Nachteile zu erleiden.

Die Stadt Kulmbach erinnert deshalb daran, dass für das I. Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer, der Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) und der Hundesteuer am 15. Februar 2025 fällig wird. Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten grundsätzlich so lange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt. Gleichzeitig bittet die Stadt um Beachtung des Termins, da keine weitere Erinnerung mehr erfolgt.

Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der Kundenreferenznummer bzw. der Finanzadresse (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten:

Sparkasse Kulmbach-Kronach

IBAN DE84771500000000100073

VR Bank Oberfranken Mitte eG

IBAN DE91771900000000000892

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kulmbach auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Dabei ist weder eine Terminüberwachung, noch die Anfertigung der Überweisung durch den Zahlungspflichtigen erforderlich. Auch können auf diese Weise Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.

Für Fragen steht die Stadtkasse Kulmbach unter Tel. 09221\/940-299 bzw. E-Mail stadtkasse@stadt-kulmbach.de zur Verfügung.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

Vorschaubild: © Monika Skolimowska/dpa