Ein 51-jähriger Kulmbacher, der einen Verkehrsüberwacher beleidigt hat, muss eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro zahlen.
Weil er sich über einen Strafzettel für Falschparken geärgert und in der Folge einen Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung als "Kasper" beleidigt und ihm Schläge angedroht hat, muss ein 51-Jähriger jetzt tief in die Tasche greifen. Aus dem 20-Euro-Knöllchen ist für den vorbestraften Kulmbacher eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro geworden.
Der Mann wurde gestern am Kulmbacher Amtsgericht wegen Beleidigung verurteilt. Er hat, davon war Richterin Sieglinde Tettmann überzeugt, eine Art "Privatkrieg" mit einem Mitarbeiter des kommunalen Überwachungsdienstes geführt.
Das war der Auslöser
Auslöser der Auseinandersetzung war ein Strafzettel, den der Verurteilte im Februar 2016 erhalten hat. Als er seinen Wagen vor einem Laden in der Innenstadt auf dem Gehsteig abgestellt hatte, um einen Döner zu kaufen, hat der Verkehrsüberwacher das Knöllchen ausgestellt. Er habe diesen gebeten, den Strafzettel zurückzunehmen, so der Angeklagte. Der städtische Mitarbeiter habe erklärt, dass er dies nicht könne. Er habe sich von diesem provoziert gefühlt und daraufhin "Im Kaspertheater bist du der Kasper" gesagt.
"Du Kasper"
An die Aussage "Dann schreib mich halt auf, du Kasper" erinnert sich der Verkehrsüberwacher, der als Zeuge aussagte. Mit den Worten "Man sieht sich immer zwei Mal" habe ihm der Angeklagte gedroht. Hätte dieser den Wagen weggefahren, hätte er es bei einer mündlichen Verwarnung belassen, betonte er.
Die Drohung
Angezeigt hat der Zeuge den 51-Jährigen erst nach einem Vorfall, der sich Monate später in der Oberen Stadt ereignet hat. Als er die Parkscheine kontrollierte, habe ihn der Kulmbacher wieder als "Kasper" tituliert und gesagt: "Wenn jetzt niemand da wäre, würde ich dir eine einschenken." Weil dieser ihm dabei auch körperliche Gewalt angedroht habe, sei er zur Polizei gegangen, erklärte der 39-Jährige, der heute nicht mehr als Verkehrsüberwacher tätig ist.
"Sie müssen sich beherrschen"
Staatsanwalt Willy Dreise forderte, gegen den Angeklagten, der schon zu Bewährungsstrafen verurteilt worden ist, wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 4800 Euro zu verhängen. Dem Antrag folgte Richterin Sieglinde Tettmann. "Hoffentlich haben Sie erkannt, dass man sich besser beherrschen muss. Sie müssen sich zusammenreißen", gab die Richterin dem verurteilten Kulmbacher als Ratschlag mit auf den Nachhauseweg.