Beim Strom - hier versorgen wir fast 9000 der 17.000 Haushalte im Stadtgebiet - nehmen wir derzeit gar keine Neukunden auf. Weil wird die zusätzliche Menge an Strom, die wir bräuchten, um auch diese Kunden zu versorgen, zu den genannten deutlich höheren Konditionen nachkaufen müssten. Da wäre jeder Neukunde für uns ein Verlustgeschäft. Das trifft auch beim Gas zu. Dort sind wir allerdings auch Grundversorger. Das heißt, dass wir Kunden versorgen müssen, die keinen Lieferanten haben, weil der etwa in Insolvenz gegangen ist.
Wann wir generell wieder Neukunden aufnehmen, kann man derzeit weder beim Gas noch beim Strom sagen. Dafür sind die Rahmenbedingungen zu unsicher. Wird in der Ukraine noch länger Krieg geführt oder kommt es zeitnah zu einer Einigung? Das ist eine Frage, die die Entwicklung auf dem Energiemarkt maßgeblich mitbestimmen wird. Im Moment weiß niemand, wohin sich die Beschaffungspreise entwickeln werden.
Die Stadtwerke Bayreuth haben ihren Gas-Kunden eine deutliche Preissteigerung angekündigt. Der Preis für die Kilowattstunde steigt um 5,83 auf 12,40 Cent. Müssen auch die Kunden der Kulmbacher Stadtwerke bald tiefer in die Tasche greifen? Auch wir sind wie gesagt von den exorbitant steigenden Strom- und Gaspreisen betroffen, die es im übrigen schon vor Beginn des Krieges in der Ukraine gegeben hat. Wir haben unsere Preise in der Folge zum Jahreswechsel auch moderat angehoben. Das Gas kostet bei uns aktuell in unserem Sondervertrag Gasfix 6,70 Cent brutto pro Kilowattstunde. Zur Frage, ob eine weitere Erhöhung ansteht: Wir müssen unsere Preiskalkulation natürlich ständig überprüfen und können Erhöhungen augenblicklich nicht ausschließen. Eine Steigerung in Größenordnung der Stadtwerke Bayreuth steht bei uns derzeit jedoch nicht im Raum.
Wer entscheidet über die Preiserhöhung?
Wir werden dem Werkausschuss unsere Kalkulation in der Sitzung am 31. März vorstellen, der dann darüber entscheiden wird, ob die Preise erhöht werden.
Sollte es eine Erhöhung geben, wann würde die auf die Kunden zukommen?
Weil es eine sechswöchige Ankündigungsfrist gibt, in der der Kunde seinen Vertrag kündigen könnte, wäre das frühestens zum 1. Juni der Fall.