Da der Angeklagte auch im Gerichtssaal ganz offensichtlich alkoholisiert war, platzte am Freitag in Kulmbach eine Hauptversammlung.
2,79 Promille Alkohol im Blut und keinen Führerschein, dazu ein Zeuge mit einem angeblichen Filmriss und ein Angeklagter, der ganz offensichtlich betrunken und deshalb nicht verhandlungsfähig war. Es war keine alltägliche Hauptverhandlung, die da am Freitag vor dem Kulmbacher Amtsgericht stattfand und ohne Ergebnis vertagt wurde.
Der 42-jährige Angeklagte aus Schwarzenbach an der Saale war am 6. März dieses Jahres zusammen mit seinen zwei Hunden und einem Bekannten mit dem Auto eines anderen Bekannten unterwegs, bis er zwischen Thurnau und Krumme Fohre mit dem Wagen von der Fahrbahn abkam und im Straßengraben liegenblieb.
Passant alarmierte die Polizei
Ein Passant hatte alles beobachtet und gleich Verdacht geschöpft, dass da Alkohol im Spiel war.
Er alarmierte deshalb die Polizei.
Die Beamten staunten später nicht schlecht über den Blutalkoholwert von 2,79 Promille. Auch einen Führerschein gab es keinen, der war schon seit fast einem Jahr gesperrt. Außerdem konnten die Beamten ermitteln, dass der Angeklagte schon drei Tage zuvor immer wieder mit dem Wagen im Stadtgebiet von
Kulmbach unterwegs war.
Zigarette auf dem Boden?
Er sei zwar gefahren, aber nicht unter dem Einfluss von Alkohol, wollte der Mann allen Ernstes dem Gericht einreden. Er sei "nur deshalb von der Fahrbahn abgekommen, weil mir meine Zigarette auf den Boden gefallen war". Außerdem seien auch seine zwei Hunde mit im Wagen gewesen und hätten für Radau gesorgt.
Den hohen Blutalkoholwert erklärte der Angeklagte damit, dass er nach dem Unfall, während der Wartezeit auf einen Mann, der ihn abschleppen sollte, Wodka und Bier getrunken habe. So recht glauben wollte ihm das im Gerichtssaal aber niemand. Dagegen sprachen schon allein die sieben Vorverurteilungen, alle wegen Trunkenheit im Verkehr. Doch der Angeklagte hatte selbst für den fehlenden Führerschein eine Erklärung. Er habe seinen Führerschein im Ausland gemacht und nur vergessen, ihn in Deutschland umschreiben zu lassen.
Bekannter hatte Filmriss
Der Bekannte, der während des Unfalls mit im Wagen saß, konnte wenig zur Aufklärung beitragen. Er habe während des Unfalls geschlafen, sagte er. Für die Zeit danach machte er einen Filmriss geltend.
So konnte oder wollte er weder zum Trinkverhalten des Angeklagten Angaben machen, noch wie es überhaupt zu dem Unfall gekommen war. Tatsächlich war auch der Zeuge zum Unfallzeitpunkt mit knapp zwei Promille sturzbetrunken. "Eigentlich bin ich ja Weintrinker", sagte der Zeugen noch, worauf Richterin Sieglinde Tettmann entgegnete: "Ist auch schon egal, womit man sich besäuft."
Eine Aussage eines Polizeibeamten ließ allerdings aufhorchen. Der Mann hatte gehört, wie der Angeklagten seinen Bekannten darum gebeten hatte, sich als Fahrer auszugeben. Das habe der Bekannte allerdings abgelehnt.
Seltsam auch, dass die Beamten im Wagen keinen Alkohol fanden, nicht einmal leere Wodka- oder Bierflaschen.
Der Beamte berichtete auch, dass der Autofahrer, der die Polizei rief, gleich den Verdacht geäußert habe, dass der Angeklagten und sein Beifahrer wohl ganz schön betrunken seien.
Weil der Angeklagte ständig dazwischen quatschte und auch sonst einen desorientierten Eindruck machte, entschied Richterin Tettmann, einen neuen Verhandlungstermin anzusetzen.
Ein Bierchen zum Frühstück
Dabei soll der Angeklagte auch einen Pflichtanwalt zur Seite gestellt bekommen. Der Angeklagte hatte zuvor einen Alkotest verweigert, aber eingeräumt, zum Frühstück eine Flasche Bier getrunken zu haben.
Gegen den Zeugen, der den Angeklagten abschleppen wollte, verhängte Tettmann ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro, ersatzweise drei Tage Haft, weil er der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben war.