AfD-Chatgruppe: Gegen Hock wird noch ermittelt

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Georg Hock steht im Visier der Staatsanwaltschaft.
Georg Hock steht im Visier der Staatsanwaltschaft.
R. Rinklef/Archiv

Eine AfD-Chatgruppe hatte mit radikalen Äußerungen für Empörung gesorgt. Gegen den Kulmbacher AfD-Kreisvorsitzenden Georg Hock läuft ein Ermittlungsverfahren.

Umsturz, Revolution, Bürgerkrieg - radikale Begriffe, die einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks zufolge in einer internen Chatgruppe prominenter AfD-Mitglieder mit dem Namen "Alternative Nachrichtengruppe Bayern" gefallen sein sollen. Die Empörung war im Dezember groß - in München forderte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den Verfassungsschutz zum Handeln auf, in Kulmbach distanzierten sich Politiker aller Couleur vom Kulmbacher AfD-Kreisvorsitzenden, Stadt- und Kreisrat Georg Hock, der dem Landesvorstand angehört und Mitglied der Chatgruppe war. Hock wurde aufgefordert, seine Eignung für ein kommunales Amt zu überdenken.

Einen Rücktritt schloss Hock selbst aus. "In diesem Chat waren einige Hundert Mitglieder, auch Mandatsträger aus verschiedenen Bereichen und Ebenen. Eine Mitgliedschaft in einem Chat ist per se noch kein Rücktrittsgrund", sagte er auf Anfrage unserer Zeitung. Er distanzierte sich ausdrücklich von einer Äußerung wie "Wir brauchen die totale Revolution", die auf Telegram gefallen sein soll.

Ein Wortführer?

Ob der Kulmbacher trotz dieser Beteuerung ein Wortführer in der Chatgruppe war, ob er selbst so radikale Äußerungen getätigt hat? Ein Verdacht, der bis dato nicht ausgeräumt ist. Im Dezember waren Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München mit Beamten des Landeskriminalamtes zu einer Durchsuchung in dessen Wohnung angerückt. Elektronische Geräte wurden mitgenommen, Hocks Computer und Smartphone sichergestellt. Auch bei einem Parteifreund in Oberbayern fand eine Wohnungsdurchsuchung statt. Es bestehe der Verdacht, dass sich die beiden Beschuldigten in der aus 200 Mitgliedern bestehenden Telegram-Gruppe geäußert und hierdurch unter anderem den Straftatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten erfüllt hätten, sagte Oberstaatsanwalt Florian Weinzierl von der Generalstaatsanwaltschaft im Dezember auf BR-Nachfrage. "Ziel der Durchsuchung war das Auffinden und die Sicherung von Beweismitteln, darunter insbesondere der Kommunikation der Chatgruppe. Im Rahmen der Durchsuchung wurden unter anderem Mobiltelefone sichergestellt", betonte er.

"Noch keine Anklageerhebung"

Die Ermittlungen führt das Bayerische Landeskriminalamt. Und diese dauern noch an, wie Leitender Oberstaatsanwalt Klaus Ruhland in dieser Woche erklärte. Insbesondere die Auswertung des sichergestellten umfangreichen Datenmaterials sei noch nicht abgeschlossen. Eine Prognose, bis wann das Ermittlungsverfahren abgeschlossen sein wird, kann Ruhland nicht abgeben. "Zu Anklageerhebungen oder Strafbefehlsanträgen in diesem Ermittlungskomplex ist es bislang nicht gekommen."

Im Ausschuss abgesetzt

Juristisch wird die Sache noch bewertet, politisch haben die Chat-Äußerungen aber Folgen. Der Augsburger AfD-Politiker Markus Bayerbach wurde in dieser Woche als Vorsitzender des Bildungsausschusses im Landtag abgewählt. Bayerbach hatte im Dezember betont, nicht Mitglied der Chatgruppe zu sein, war es in Wirklichkeit aber doch. Das bewog die Ausschussmitglieder von CSU, Freien Wählern, SPD, FDP und Grünen, ihn als ihren Vorsitzenden abzusetzen.

AfD erkennt Abwahl nicht an

Die AfD erkennt die Abwahl nicht an und hat Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) aufgefordert, diese als als unwirksam festzustellen und rückgängig zu machen.