Abzocke-Versuch in Wirsberg: Plötzlich kam der "Inkasso"-Brief

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Norbert Specht mit dem Forderungsschreiben. Foto: Jürgen Gärtner
Norbert Specht mit dem Forderungsschreiben. Foto: Jürgen Gärtner

Ein dubioses "Inkasso"-Unternehmen will Geld abzocken. Der Wirsberger Norbert Specht warnt vor den überraschend professionell aufgemachten Droh-Schreiben.

Wenn man die Telefonnummer des angeblichen Inkassobüros eingibt, dann landet man bei einer automatischen Ansage: "Die gewählte Rufnummer ist uns nicht bekannt oder wird nicht unterstützt." Was dagegen wohl existieren wird, ist die Bankverbindung, auf die Norbert Specht Geld überweisen soll. Fast 270 Euro. Die Summe soll sich aus seiner telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag "Eurowin24-Euro Jackpot 6/49" ergeben haben.

In der Tat, so erzählt der Wirsberger, hat er in den vergangenen Wochen einige dubiose Anrufe erhalten, in denen es um die Teilnahme an Glücksspielen ging. "Die haben seit April alle zwei bis drei Wochen angerufen." Die Gespräche habe er jedes Mal schnell beendet - immer mit dem Hinweis, nie ein Abo für eines dieser Gewinnspiele abgeschlossen zu haben oder abschließen zu wollen. Doch plötzlich lag der Brief der "Ozcan MA Forderungs AG" bei ihm im Briefka

sten. Angeblich ein registriertes Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.

Das Schreiben habe bei ihm im ersten Moment einen offiziellen Eindruck erweckt, berichtet der 56-Jährige. In dem Brief heißt es: Innerhalb von neun Tagen seien exakt 268,46 Euro zu überweisen (ein ausgefülltes Überweisungsformular lag bei). Sonst drohe ein gerichtliches Verfahren. Zudem wird mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid und Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher gedroht. Mit Pfändung der Bezüge, auch von Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben. Dadurch entstünden weitere erhebliche Kosten, die man sich durch die Überweisung sparen könne. "Da wird Druck aufgebaut", sagt Specht zu der Form des Schreibens, auf dem das Logo des TÜV Saarland und von Inkasso-Verbänden prangt.

"Da zuckt doch so mancher zusammen und überlegt, ob er nicht doch versehentlich etwas abgeschlossen hat - und zahlt um des lieben Friedens Willen", vermutet Specht, der andere warnen möchte. "Es bekommen vielleicht auch ältere Menschen so einen Brief, die nicht im Internet nachschauen können, ob die Masche schon bekannt ist." Dass an dem Schreiben etwas nicht stimmen kann, falle aber auf den zweiten Blick auf, so Specht weiter. Denn in dem Brief sind einige Rechtschreibfehler - vor allem in der Groß- und Kleinschreibung - zu finden. Gezahlt hat er an die Ozcan MA Forderungs AG jedenfalls nichts - und hat das auch nicht vor.

Polizei mahnt zur Vorsicht

Richtig reagiert, sagt die Polizei, die die Masche kennt. "Das wird immer wieder probiert, kommt aber hier nicht so häufig vor wie beispielsweise der Enkeltrick", sagt Christian Zeck vom Polizeipräsidium Oberfranken. Seine Kollegen in Unterfranken haben dagegen schon zahlreiche Fälle verzeichnet und offiziell vor den "Inkasso"-Schreiben gewarnt. Die Betrüger würden mit der Angst vor weiteren Forderungen oder Strafverfolgung spielen. "Wir raten, keinesfalls auf unberechtigte Geldforderungen einzugehen und keine Überweisungen zu tätigen", erklärt Zeck weiter. Wer die Möglichkeit habe, sollte im Internet recherchieren.

Die Polizei gibt zudem folgende Tipps:

• Werden Sie angerufen, stellen Sie gezielt Fragen: Nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Angebot es sich handelt. Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Rufnummer.

• Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern o.Ä.

• Werden Forderungen gestellt, obwohl Sie keinen Auftrag erteilt oder Leistungen in Anspruch genommen haben, wenden Sie sich an die Polizei.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (www.inkasso.de), dessen Logo verwendet wird, warnt vor Ozcan und anderen Abzockern: "Wenn Sie einen solchen Brief bekommen haben: Überweisen Sie nichts! Legen Sie auch keinen Widerspruch ein, weder per Brief noch per E-Mail. Rufen Sie auch nicht die auf den Schreiben angegebene Telefonnummer an", warnt der Verband auf seiner Homepage. Dort kann man Mahnungen online checken, um Betrugsversuche zu identifizieren.