Räuberischer Diebstahl an einer Tankstelle, Beleidigungen von Polizeibeamten, Körperverletzung sowie Sachbeschädigung - die Liste der Anklagepunkte, die einen 33-Jährigen am Mittwoch vor das Amtsgericht brachten, war lang.
Der vorbestrafte Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Außerdem muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.
Eine Stange Zigaretten und eine Flasche Whisky hatte der Metallbauer aus dem Landkreis Kronach im Visier, als er am 8. August 2014 eine Kronacher Tankstelle aufsuchte. Nachdem die Verkäuferin ihm die Ware ausgehändigt hatte, bezahlte er nicht, sondern flüchtete aus dem Laden, um das Diebesgut für sich zu behalten.
Zeugen verhindern Flucht
Die Verkäuferin verfolgte den Angeschuldigten und konnte diesen noch auf dem Gelände der Tankstelle kurz aufhalten. Es gelang ihr, dem Langfinger die Stange Zigaretten zu entreißen. Weitere Zeugen kamen hinzu, um den Angeklagten aufzuhalten, doch dieser ergriff mit der Whisky-Flasche erneut die Flucht.
Schließlich gelang des den Verfolgern, den Dieb festzuhalten, woraufhin dieser die Flasche zu Boden warf.
"Es war keine Stange Zigaretten, sondern nur eine Packung. Ansonsten stimmt's", räumte der Angeklagte auf Nachfrage von Richterin Claudia Weilmünster ein. Mehrere Zeugen gaben im Verlauf der Verhandlung an, dass es sich sehr wohl um eine ganze Stange handelte.
Was die Beleidigung angeht, so warf die Anklage dem Beschuldigten vor, dass er drei Polizeibeamte aus Kronach mit den Worten "Bullenschweine", "Angsthasen" und "Arschlöcher" bezeichnet und sogar eine Drohung ausgesprochen habe.
Wer beschimpfte wen?
Auf Nachfrage der Richterin, ob er sich an die Beschimpfungen erinnern könne, schweifte der Angeklagte immer wieder ab und versuchte sogar, den Spieß umzudrehen.
Er erklärte, schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht zu haben, weil diese ihn des Öfteren beschimpft habe. Daran, wie er selbst den Polizisten damals begegnet sei, könne er sich heute nicht mehr genau erinnern: "Ich habe was gesagt. Aber ob die Ausdrücke stimmen, weiß ich nicht."
Immer wieder schweifte der Mann ab, bezweifelte die Richtigkeit der Datumsangabe in der Anklageschrift und versuchte zu erklären, dass der eigentliche Grund für seine Taten eine eingetretene Tür gewesen sei. Seine Abneigung gegenüber Polizeibeamten fügte der Angeklagte bei jeder Rechtfertigung hinzu.
"Das ist Geblödel, was sie hier erzählen"
Nachdem ihm sein Rechtsanwalt darüber belehrt hatte, dass er vor Gericht keine neuen Geschichten konstruieren könne, sondern sich nur zu den Vorwürfen äußern solle, reagierte der Angeklagte gereizt.
"Das ist Geblödel, was sie hier erzählen", schimpfte der Verteidiger - und der Angeklagte erwiderte in missbilligendem Ton: "Gut, ich bin schuld."
Zu dieser angespannten Stimmung führte noch ein weiterer Vorfall, der sich im Wohnhaus des Beklagten ereignet hatte. Dort, so hieß es in der Anklageschrift, habe er im Treppenhaus gesessen und einen Bekannten der Nachbarin abgepasst. Diesem habe er nach Verlassen der Wohnung einen Faustschlag ins Gesicht verpassr. Beim Wegrennen habe der Geschädigte sein Handy verloren. Der Angeklagte habe es aufgehoben und seinem Opfer hinterher geworfen. Dabei entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro.
Nur Steinchen geworfen
Der Angeklagte bestätigte vor Gericht den Faustschlag, verteidigte sich jedoch vehement.
"Ich habe nicht das Handy, sondern einen kleinen Stein nach ihm geworfen", erläuterte er seine Variante des Vorfalles.
Der Vorwurf eines weiteren Diebstahls in der gleichen Tankstelle wurde aufgrund des geringen Warenwerts und einiger Unstimmigkeiten fallengelassen. Er hatte eine Packung Erdnüsse und eine Tüte Orangensaft an sich genommen und war umgehend aus der Tankstelle verwiesen worden. Den Orangensaft ließ er stehen, die Nüsse ließ er mitgehen.
Aus Fehlern gelernt
Am Ende der Gerichtsverhandlung einigten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf, dass der Tatbestand des räuberischen Diebstahls erfüllt ist.
Rechtsanwalt Andreas Günther betonte jedoch, dass sein Mandant aus seine Fehlern gelernt habe: "Durch seinen derzeitigen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt hat er das Unrecht seiner Taten eingesehen."
Da sich der Angeklagte geständig zeigte und mehrmals entschuldigte, entschied sich Richterin Claudia Weilmünster für die Bewährungsstrafe. "Die Gewalt war am unteren Rand", erläuterte sie.