Wer hat bei der Wallenfelser Kirchweih Tritte verteilt?

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Symbolbild, Justizgebäude Coburg Foto: Jochen Berger/Archiv
Symbolbild, Justizgebäude Coburg  Foto: Jochen Berger/Archiv

Bei der Kirchweih in Wallenfels kam es im vergangenen Juli zu einer Schlägerei. Zwei Männern aus dem Landkreis Kronach wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Am Montag wurden weitere Zeugen im Landgericht Coburg angehört.

Bei der Kirchweih in Wallenfels wurde ein 20-Jähriger schwer zusammengeschlagen. Am Montag wurde die Verhandlung im Landesgericht Coburg fortgesetzt. Die Anklage lautete auf versuchten Totschlag, denn die beiden Angeklagten sollen ihr Opfer gegen den Kopf getreten haben, als es am Boden lag. Nun sollte geklärt werden, wer die Tritte verteilt hat und wie oft getreten wurde. Angeklagt sind zwei 28-Jährige aus dem Landkreis Kronach.

Als erste Zeugin wurde eine Frau aufgerufen, die an diesem Abend an der Bar ausschenkte. Sie machte gerade eine kurze Zigarettenpause außerhalb des Zelts . "Es war zu dunkel, um etwas zu erkennen", erklärte die Frau. Sie soll etwa 20 bis 30 Meter von der Schlägerei entfernt gestanden und ein paar Sekunden die Geschehnisse verfolgt haben.

Wer getreten hat oder ob überhaupt, das wisse sie nicht. Eingegriffen habe sie nicht.
"Ich bin sehr vorsichtig und habe lieber Abstand gehalten." Ein Kollege sei dann an ihr vorbeigerannt und damit sei für sie die Sache erledigt gewesen.

Nichts mitbekommen

Der zweite Zeuge gab an, dass er gar nichts mitbekommen habe. Er soll an der Schlägerei vorbeigekommen sein. Er sei alkoholisiert gewesen. "Wunder weiß, was da war", sagte er. Er habe nur gehört, dass der Geschädigte bewusstlos gewesen sein solle.

Mehr hat dagegen ein Jugendlicher gesehen, der schon in der Verhandlung am 18. März, ausgesagt hatte. Bei seiner Vernehmung wirkte der Hauptbelastungszeuge vergangene Woche sehr aufgewühlt. Seine Aussagen vor Gericht deckten sich nicht mit denen bei der Polizeivernehmung. Staatsanwältin, Kammer und die beiden Verteidiger waren sich einig, dass der Zeuge auf seine Aussagetüchtigkeit hin überprüft werden sollte. Ein Neurologe erklärte heute vor Gericht, dass diese nicht eingeschränkt sei. "Er will sich auch nicht in den Mittelpunkt stellen."

Vater bei Vernehmungen dabei

Der Vater des Zeugen sollte die mögliche Erklärung für das Verhalten seines Sohnes geben. Kurz nach Mitternacht habe sein damals 15-jähriger Sohn die Eltern aufgeweckt und erzählt, dass es einen schrecklichen Vorfall gegeben und er mit der Polizei geredet habe. Der Vater schilderte, dass er ihn beruhigen wollte. Er solle erst einmal schlafen. Ein paar Minuten später kam die Polizei. Die Beamten wollten von dem Jugendlichen wissen, was auf dem Fest passiert war und was er gesehen hatte. Der Vater war anwesend. Sein Sohn habe den Beamten erklärt, dass er in der Nähe der Bar gestanden hatte. Damals sagte er aus, dass er nicht genau gesehen hatte, wer den Geschädigten getreten hat.

Am nächsten Tag habe die Polizei nochmals angerufen. Bei der zweiten Vernehmung sei er deutlich gefasster gewesen, schilderte der Vater. Dennoch erklärte er ihm zuvor, dass er Angst habe.

Der Polizist habe genauer nachgefragt und der Sohn die Fragen beantwortet. Dabei entstanden widersprüchliche Aussagen, die dem Vater nicht aufgefallen sind. Der Junge belastete beide Angeklagte. Der eine stand am oberen Teil, der andere am unteren Teil des Körpers des Geschädigten. Es gab gezielte Tritte, doch er habe nicht gesehen, ob der Geschädigte am Kopf getroffen wurde.

Bei der Verhandlung in der vergangenen Woche belastete er nur einen der Angeklagten. Dies wiederholte er auch gestern im Gericht. Der Hauptbelastungszeuge stand seitlich neben der Rangelei, etwa drei bis vier Meter entfernt. Er sei sich sicher, dass einer der Angeklagten getreten habe. Wo genau und wie oft, wisse er aber nicht mehr.

Über Brutalität schockiert

Die beiden Angeklagten wurden damals dem Kronacher Amtsgerichtsdirektor Jürgen Fehn vorgeführt. Der Mandant von Rechtsanwalt Jürgen Geiger sei schockiert gewesen, mit welcher Brutalität der andere Angeklagte in das Geschehen eingegriffen habe. "Wie ein Tier", habe er damals das Verhalten seine Freundes beschrieben. Er bestritt weiterhin, dass er den Geschädigten getreten hat. "Sein Aussageverhalten war sehr auffällig. Er war sehr zerknirscht" , sagte Fehn über diesen Angeklagten. Wie das Blut des Geschädigten an seine Schuhe kam, erklärte der Angeklagte wiederholt damit, dass er während der Rangelei möglicherweise an das Opfer herankam. "Mir tut es einfach nur leid, was an dem Abend passiert ist."

Vor dem Amtsgerichtsdirektor in Kronach sagte der Mandant von Rechtsanwalt Till Wagler damals aus, dass er den Geschädigten mit dem Ellenbogen am Kopf getroffen habe.

Was die Freundin, die den zweiten Angeklagten zu Hilfe geholt hat, zur Sache sagen kann, wird in der kommenden Woche geklärt. Die Verhandlung wird am 3. April um 13 Uhr fortgesetzt.