Das Thema "Hundekot und Hundesteuer" bestimmte die Gemeinderatssitzung am Dienstag in Weißenbrunn. Eine Erhöhung der Hundesteuer wurde auch mit der Anschaffung von Hundetoiletten begründet.
Schon in einer Sitzung im Februar hatte das Gremium einer Erhöhung der Hundesteuer von 30 auf 40 Euro pro Hund zugestimmt. Dieser Beschluss wurde nun einstimmig in der Satzung verankert. Damit wolle man auch den Anforderungen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes gerecht werden, meinte Bürgermeister Egon Herrmann (SPD).
Das Gemeindeoberhaupt erinnerte daran, dass die Verschmutzungen durch Hundekot in der Flur um Weißenbrunn in den vergangenen Jahren immer wieder zum Ärger in der Bevölkerung Anlass gegeben haben. Inzwischen habe man fünf "Hundeklos" (in Form von Behältern mit Plastiksäcken) rund um Weißenbrunn und im Paradies am alten Rathaus aufgestellt und damit gute Erfahrungen gemacht. Diese hygienischen Hundetoiletten kosteten allein in der Anschaffung über 1200 Euro. Sie werden laut Herrmann von den Hundebesitzern für die Beseitigung des Hundekots genutzt.
Allerdings sollten die Plastikbeutel danach nicht einfach in der Flur oder in Nachbars Garten und schon gar nicht in Müllkörben bei Kinderspielplätzen entsorgt werden, sondern schon ordentlich an die dafür vorgesehene Entsorgungsstelle gebracht werden. "Nur dann werden wir der Last und dem Ärger, den Hundekot hervorruft, Herr und können unsere Umwelt entlasten", so der Bürgermeister.
Ein kleiner Ausgleich für die Investition Einen kleinen Ausgleich für die Investitionen und den laufenden Aufwand stelle die Hundesteuer dar. Laut Kämmerin Petra Marx sind circa 220 Hunde angemeldet. Die neu beschlossene Satzung, die zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt, sieht für Kampfhunde gemäß der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit eine Steuer von 500 Euro vor. Für alle übrigen gemeldeten Hunde gilt eine Hundesteuer von 40 Euro. Die Satzung schreibt vor, dass, wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, diesen unverzüglich anmelden muss.
Die Argumente sind pure Augenwischerei. Die Hundesteuer darf nicht zweckgebunden erhoben werden, somit ist eine Verwendung zur Beseitigung von Hundekot nicht gestattet. Und es wäre doch sehr interessant zu erfahren, wofür die Hundesteuer verwendet wird, wenn nicht gerade Hundetoiletten angeschafft wurden (denn diese werden ja ab dem Anschaffungsjahr abgeschrieben und die Plastiksäcke sind Cent-Artikel).