Kommt die Lerchenhoftrasse oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigen sich die Juristen seit Monaten. Ein Ende des Verfahrens ist noch nicht in Sicht. Ein Plan B liegt zurzeit in keiner Schublade.
Rund sieben Monate sind seit dem 17. Juli vergangen. Sieben Monate, in denen sich beide Seiten eine Weichenstellung gewünscht hätten - Befürworter wie Kritiker der Lerchenhoftrasse. Der geplante Straßenabschnitt zwischen Küps, Schmölz und Johannisthal ist in dieser langen Zeit seit der mündlichen Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München allerdings eine juristische Hängepartie geblieben. Und es zeichnet sich ab, dass sich daran auf die Schnelle nichts ändern wird.
Seit der Juli-Verhandlung erfolgt die Argumentation für und gegen das Projekt bei Gericht nurmehr auf schriftlicher Ebene. Sobald der VGH meint, alle erforderlichen Grundlagen für ein abschließendes Urteil beisammen zu haben, wird den Beteiligten das Ergebnis mitgeteilt.
Schon im Herbst wies das Gericht auf Anfrage des Fränkischen Tags auf "ein sehr komplexes und auch sehr umfangreiches Verfahren" hin. Daran hat sich nichts geändert. Erneut nach dem Sachstand gefragt, hieß es dieser Tage, dass noch keine Entscheidung gefasst sei und sich der Abschluss des Verfahrens noch immer nicht zeitlich festlegen lasse. Ist das ein gutes oder ein schlechtes Omen für das Bauvorhaben?
"Ich bin überzeugt, dass man gut abgewogen hat, und glaube nicht, dass die Lerchenhoftrasse ins Wanken gerät", erklärt Landtagsabgeordneter Jürgen Baumgärtner (CSU). Deshalb zweifelt er nicht daran, dass die umstrittene Strecke am Ende doch grünes Licht bekommen wird. Die Entscheidung der Planer für eine bestimmte Trasse sei stets eine Frage der Abwägung von Argumenten, wie beispielsweise der Verkehrssicherheit.
Dass sich das Gericht mit einem Urteil Zeit lässt, findet Baumgärtner in Ordnung. "Wir tun gut daran, dass die Abgeordneten keinen Einfluss auf die Richter haben - und wir wollen sie auch nicht treiben", stellt er fest, lieber eine fundierte als eine schnelle Entscheidung haben zu wollen. Der Abgeordnete rechnet damit, dass das Urteil im Jahr 2019 fallen wird, "aber ein paar Wochen wird es schon noch dauern".
Auf eine Trasse festlegen
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Was würde jedoch passieren, wenn das Gericht in München am Ende der Klage des Bundes Naturschutz (BN) gegen die Lerchenhoftrasse stattgeben sollte? Dann, so ist Baumgärtner überzeugt, würde die Regierung wohl den rechtlichen Weg ausschöpfen und in die nächste Instanz gehen. Einen Plan B gebe es jedenfalls nicht in der Schublade. Das Staatliche Bauamt habe sich schließlich auf eine Trasse festlegen müssen.
Uwe Zeuschel bestätigt, dass die Behörde in einer solchen Angelegenheit nicht zweigleisig fahren könne. Der stellvertretende Leiter des Staatlichen Bauamts Bamberg erklärt, dass seine Behörde ein konkretes Konzept vorlegen musste. "Wir haben dezidiert begründet, warum wir es so machen möchten", geht er auf die Planung für die Lerchenhoftrasse ein.