Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre

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Im Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 19-Jährigen aus dem Landkreis Kronach gingen die Forderungen von Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein und Verteidiger Josef Geiger in den Plädoyers weit auseinander. Die Große Jugendkammer in Coburg wird am Dienstag um 8.30 Uhr ihr Urteil verkünden.

Für Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein war die Sachlage nach drei Tagen Beweisaufnahme eindeutig. Sie sah in der Tat des 19-Jährigen, der einen Sexpartner seiner ehemaligen Freundin mit einem Deko-Dolch niedergestochen und so in Lebensgefahr gebracht hatte, eine gefährliche Körperverletzung und sogar einen versuchten Mord. Ihrer Ansicht nach hatte der junge Mann die Tat bewusst ausgeführt, auch wenn sich in der Verhandlung kein klares Motiv hat finden lassen. Außerdem habe der 19-Jährige die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt, betonte Haderlein.

Jugendstrafrecht anwenden

Der Vertreter des Opfers, Rechtsanwalt Ulrich Guggemos, schloss sich als Nebenkläger den Ausführungen der Oberstaatsanwältin an. Sie beantragten eine Jugendstrafe von sechs Jahren. Von einer Verurteilung nach Erwachsenen-Strafrecht wollten beide absehen, da der junge Mann ihrer Ansicht nach noch behebbare Reiferückstände an den Tag gelegt hat.

Strafe zur Bewährung aussetzen

Die Frage, ob sein Mandant heimtückisch gehandelt hat, verneinte Verteidiger Josef Geiger klipp und klar. Niedrige Beweggründe seien dem 19-Jährigen nicht anzulasten, meinte er. Somit liege neben der unzweifelhaften gefährlichen Körperverletzung allenfalls ein versuchter Totschlag vor. Da sein Mandant bereits seit fast zehn Monaten in Untersuchungshaft sitzt, sprach sich Rechtsanwalt Geiger für eine zweijährige Jugendstrafe aus, die von nun an zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.