Zwei 28-Jährige sollen im vergangenen Jahr bei der Wallenfelser Kirchweih einen 20-Jährigen schwer zusammengeschlagen haben. Richter Gerhard Amend sprach am Mittwoch das Urteil.
Richter Gerhard Amend war entsetzt. "Was haben wir denn für eine Jugend, die nicht mal mit Fehlverhalten umgehen kann?", fragte er und erhob dabei seine Stimme. Es ging um einen Vorfall, der sich im vergangenen Sommer in Wallenfels abgespielt hat. Dieser wurde gestern vom Schwurgericht Coburg verhandelt.
Bei der Kirchweih in Wallenfels ist es zu einer Schlägerei gekommen. Der Grund: Ein junger Mann hatte einer Unbekannten versehentlich Schnaps über ihr Oberteil gegossen. Anlass genug für den Freund der 21-Jährigen, den unachtsamen 20-Jährigen zur Rede zu stellen. Doch es blieb nicht bei einer verbalen Auseinandersetzung, es flogen die Fäuste.
Es kam zu einer gefährlichen Körperverletzung. Ein Kumpel des ersten Angeklagten mischte sich mit ins Geschehen ein. Der Geschädigte bekam Tritte gegen den Kopf und den Körper. Gerade Tritte gegen den Kopf können lebensgefährlich sein.
Deshalb lautete die Anklage auf versuchte Tötung. Während der drei Verhandlungstage wurde festgestellt, dass beide Angeklagte nach einer Zeit freiwillig aufgehört haben zu prügeln. Deshalb lag keine versuchte Tötung vor.
Richter Amend verurteilte beide wegen gefährlicher Körperverletzung. "In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich?", fragte er. "Dass aus so etwas Nichtigem so etwas passiert?" Immer wieder müsse er Verhandlungen führen, weil es wegen Kleinigkeiten zu schweren Prügeleien komme. "Solche Feste müssen doch friedlich ablaufen. Das soll sich herumsprechen. In Wallenfels, Wilhelmsthal und Nordhalben. Überall."
Ein Zeichen setzen Deshalb verurteilte er den Mandanten von Rechtsanwalt Helmut Geiger zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Dessen Kumpel, der zur Prügelei hinzukam, wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Wenn Sie meinen, dass es harte Strafen sind - mitnichten! Wir sind im unteren Bereich", sagte der Richter. Bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe hätte bei einer gefährlichen Körperverletzung verhängt werden dürfen. Amend wollte mit dem Urteil auch ein Zeichen setzen. Er hatte es leid, dass sich solche Fälle häufen.
Die Oberstaatsanwältin forderte drei Jahre und drei beziehungsweise sechs Monate Haft. Die Anwälte sprachen sich für mildere Strafen, die auf Bewährung ausgesetzt werden können, aus.
Schwierige Verhandlung Die drei Verhandlungstage gestalteten sich schwierig.
Zig Zeugen wurden verhört, doch entweder hatte (angeblich) niemand etwas gesehen, oder es gab mehrere Versionen von dem, was sich auf der Kirchweih gegen Mitternacht abgespielt hat.
Gestern wurde die Freundin des Mandanten von Rechtsanwalt Geiger, die an jenem Abend vom Geschädigten mit Schnaps übergossen wurde, befragt. Die 21-Jährige erzählte, dass sie ihrem Freund gesagt habe, was passiert sei. Dieser habe den Geschädigten zur Rede gestellt. Anschließend sei es einige Meter weiter zur Prügelei gekommen.
Sie erinnerte sich, dass ihr Freund dem Geschädigten eine verpasst habe. Ihr Freund habe gerufen, sie solle den Kumpel holen. Dies habe sie dann auch sofort getan. Der Kumpel eilte auf die Prügelei zu. Neben dem Geschädigten sollen noch dessen beide Freunde dabei gewesen sein. Der Kumpel habe sofort in die Situation eingegriffen und zugeschlagen.
"Mir ist jemand auf den Fuß getreten.
Ich hatte Schmerzen und habe mich hingesetzt", erzählte die Freundin. Als sie wieder aufgeblickt habe, habe der Geschädigte am Boden gelegen. Es reiche jetzt, habe sie dann zu ihrem Freund gesagt, und die Situation habe sich aufgelöst.
Große Zweifel an Aussage Der Richter, die Oberstaatsanwältin und die Anwälte hatten große Zweifel daran, dass sie nichts gesehen hat. Auch habe sie später nie wirklich mit ihrem Freund über den Vorfall gesprochen. Der Richter sah von einer Vereidigung ab, die Zweifel an ihrer Aussage blieben.
Es ließ sich nicht klären, wer von den beiden Angeklagten die Tritte verteilt hat. Jedoch fanden sich bei einem der Angeklagten Blutspuren des Geschädigten am Schuh. Ein Zeuge belastete auch den anderen Angeklagten, doch diese Aussage konnte nicht gewertet werden, weil dieser Zeuge verunsichert war. Ein objektiver Beweis war jedoch das Gutachten, das deutliche Tritte nachwies.
Gegen den Freund der Zeugin sprach zudem, dass er seinen Kumpel gar erst in diese Situation gebracht hat. Dieser wurde jedoch ebenfalls angemahnt, sich einfach ohne nachzudenken brutal eingemischt zu haben.