Für den Kreis Kronach stehen theoretisch vier verschiedene Rettungshubschrauber zur Verfügung. In den meisten Fällen ist es jedoch der in Bayreuth stationierte Christoph 20 des ADAC, der Notärzte zum Einsatzort oder Patienten so schnell es geht ins Krankenhaus bringt. Vergangenes Jahr war er landkreisübergreifend 1508 Mal im Einsatz (2017: 1688). In der Liste der 55 in Deutschland eingesetzten Rettungshubschrauber landet er damit auf Platz 15. Unangefochtener Spitzenreiter ist der in Berlin beheimatete Christoph 31 mit 3147 Einsätzen im Jahr 2018. Wer sich fragt, ob man bei der Namensgebung nicht ein wenig einfallslos war, findet die Lösung beim heiligen Christophorus. Nach dem Schutzpatron der Reisenden sind alle deutschen Rettungshubschrauber benannt.
Während Christoph 60 von Suhl aus einen vergleichsweise kurzen Anflug hat, ist der eigentliche Standort von zwei anderen Christophs schon etwas weiter entfernt. "Der äußerste Zipfel von Ludwigsstadt würde auch noch im 50-km-Einsatzradius des Christoph 46 aus Zwickau liegen", weiß Jeschor. "Das ist aber wirklich nur ein Gebiet von zwei bis drei Kilometern, in das er fliegen würde."
Im Echtzeitüberblick
Größtenteils an der Landkreisgrenze zwischen Coburg und Bamberg ist der Christoph 27 aus Nürnberg unterwegs. Doch auch er kann theoretisch ein Kronacher Ziel anfliegen. "Je nachdem, welcher Hubschrauber gerade in der Luft ist und durchstarten kann", so der stellvertretende ILS-Leiter.
Um schnellstmöglich handeln zu können, steht den Disponenten der Coburger ILS ein Echtzeitüberblick über die Hubschrauber zur Verfügung. Dann entscheidet die aktuelle Position darüber, welcher Christoph als nächster für das markante Teppichklopfer-Geräusch am Himmel sorgt.
Auch bei den Kosten zählt jede Minute
Kosten: Billig ist der Einsatz eines Rettungshubschraubers nicht. Zwischen 45 und 60 Euro werden pro Minute fällig. Kosten, die allerdings von der jeweiligen Krankenversicherung übernommen werden, sofern es sich um einen medizinischen Notfall handelt, erklärt Michael Jeschor, der stellvertretende Leiter der Integrierten Leitstelle Coburg (ILS): "Der Notarzt muss ja schließlich zum Patienten."
Daher müssen in Deutschland weder der Melder eines Notfalls noch der betroffene Patient eine teure Überraschung fürchten. Selbst dann nicht, wenn sich herausstellt, dass der Hubschrauber vor Ort gar nicht gebraucht wird. "Der Gesetzgeber will auf diese Art verhindern, dass Notfälle erst nach längerem Abwiegen gemeldet werden, da potenzielle Melder hohe Rechnungen fürchten", heißt es auf dem Gesundheits-Onlineportal PraxisVITA. Privatversicherte erhalten - wie sie das von Arztbesuchen kennen - zwar eine Rechnung, bekommen diese aber in den meisten Fällen zurückerstattet.
Selbstüberschätzung: Auf den Kosten hängen bleiben können hingegen Menschen, die sich nicht in einem medizinischen Notfall befinden. Ein klassisches Beispiel für einen Einsatz, der ohne eine Zusatzversicherung wahrscheinlich nicht von einer Krankenkasse übernommen wird, ist nach Angaben des Portals die fahrlässig verschuldete Bergrettung.
Etwa, wenn man sich beim Bergwandern im Dunkeln verirrt oder seine Wanderung aus Selbstüberschätzung nicht fortsetzen kann. Führt die Selbstüberschätzung allerdings dazu, dass man sich verletzt, handelt es sich wieder um einen medizinischen Notfall - und die Kosten werden übernommen.