Weil ein Auto nicht rechtzeitig zum Stehen kam, erwischte dieses eine Radfahrerin, die den Fußgängerüberweg an der Europabrücke überquerte.
Gegen 14 Uhr wurde am Mittwoch eine 72-jährige Fahrradfahrerin von einem Auto erwischt, als sie - in Richtung Neuses fahrend - den Zebrastreifen überquerte. Zu diesem Unfall in der Innenstadt wurde die Polizeiinspektion Kronach am Mittwoch an die Europabrücke gerufen.
"Die Radfahrerin muss eigentlich absteigen", sagte ein Polizist und deutete vor Ort auf die Beschilderung, die rechts und links vom Fußgängerüberweg die Rechte der Radfahrer demonstriert. Nichtsdestotrotz hat der Autofahrer für den in diesem Fall klar schwächeren Verkehrsteilnehmer vor dem Überweg anzuhalten. Den Fußgängerüberweg - das impliziert sowohl der Fachbegriff, als auch das Männchen-Symbol auf dem blauen Schild am Straßenrand - muss ein Radfahrer schiebend überqueren, erklärte der Polizist am Unfallort. Erst danach beginnt jeweils der gemeinsame Fußgänger- und Radweg - zusätzlich gekennzeichnet mit dem Hinweis "Anfang" unter dem Verkehrsschild.
Das befolgte die Radlerin nicht. Der 56-jährige Autofahrer, der von der Hirtengasse kommend unterwegs war, sah die Frau zu spät, kam nicht rechtzeitig zum Stehen und erwischte die Radfahrerin am Pedal, sodass diese stürzte, wie die Polizei mitteilte. Die 72-Jährige wurde mit einer Platzwunde am Kopf mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gefahren. Der Autofahrer wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.
Dass zahlreiche Radfahrer die Beschilderung ignorieren, wissen die Polizeibeamten. Deshalb sagen sie noch einmal ausdrücklich: Der Radfahrer muss auf diesem kurzen Stück über die Straße schieben. Und, mit einem Helm auf dem Kopf, hätte die Platzwunde möglicherweise auch verhindert werden können.