Die Pressiger Ratsmitglieder stritten um die Betriebsführung der Abwasseranlage. Letztlich sprach sich die Mehrheit in der Sitzung des Marktgemeinderates für die Kündigung des Betriebsführungsvertrages mit der Südwasser GmbH aus.
"Wir haben von 1984 bis 2004 die Kläranlage in Eigenregie betreiben können, warum sollten wir das jetzt nicht wieder können?", fragte CSU-Fraktionssprecher Klaus Dressel. Die CSU-Fraktion erhob schwere Vorwürfe gegen das Abrechnungsgebaren von Südwasser; mangelnde Transparenz wurde dem Unternehmen vorgeworfen und auch die Frage, ob Südwasser seinen vertraglichen Pflichten überhaupt nachgekommen sei.
Wo blieben die Vorschläge? Sind der Verwaltung Optimierungsvorschläge von Südwasser zum Thema "Fremdwasser" unterbreitet worden, war eine andere brennende Frage. Schließlich wurde durch das Landratsamt eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis mit der Maßgabe erteilt, die Abwasseranlage Pressig den gesetzlichen Grenzwerten zu ertüchtigen.
Hierfür dürfte wohl Anlass gewesen sein, dass in den vergangenen Jahren keine Anstrengungen unternommen wurden, die Fremdwassermengen zu reduzieren, wurde vermutet. Als frappierend wurde bezeichnet, dass von Südwasser keinerlei Verbesserungsvorschläge für eine Kosteneinsparung unterbreitet worden sind.
Zur Behandlung der diffizilen Fragen hatte die CSU-Fraktion gebeten, einen Vertreter von Südwasser und die beiden Klärwärter der Marktgemeinde in die Sitzung zu laden. "Pauschale Ausführungen und Vergleichsberechnungen hält die CSU-Fraktion nicht für zielführend", erklärten unisono Klaus Dressel und Reinhold Heinlein.
Preise explodieren Ihnen ist darüber hinaus noch besonders negativ aufgefallen, dass Südwasser in den Jahren 2011 und 2012 jeweils eine 20-prozentige Preissteigerung geltend gemacht hat.
Für 2013 hielt das Unternehmen weitere 16 Prozent Preissteigerung für erforderlich.
Außerdem werde Klärschlamm aus Reichenbach in die Kläranlage geliefert, ohne zu wissen, wie dieser kontaminiert ist, so die beiden CSU-Räte. "Wer hat das genehmigt?", wurde gefragt.
Feuer ins Öl goss eine Aussage von Klärwärter Manfred Däumer, der informierte, dass Südwasser ein neues Fällmittel eingeführt habe, welches man nicht brauche, da es den Verbrauch erhöhe. "Außerdem", so Däumer, "werden unsere Verbesserungsvorschläge nicht angenommen".
Bürgermeister warnt vor Kündigung Unter den gegebenen Umständen war die Mehrheit des Ratsgremiums nicht mehr zu einer einjährigen Vertragsverlängerung mit Südwasser bereit.
Alfred Fiedler (FW) zeigte Unverständnis für dieses Gebaren und wollte vor einer Entscheidung klare Fakten und Daten auf dem Tisch haben. Dafür plädierte auch Martin Welscher (FW); er forderte neue Angebote.
Bürgermeister Hans Pietz (FW) machte vorher aus seiner Sicht die Vorteile der Betriebsführung durch Südwasser deutlich. Die guten Seiten für die Marktgemeinde überwiegen seiner Meinung nach. "Es ist fatal, aus dem Vertrag auszusteigen. Die Folgen für die Gemeinde sind gravierend", warnte der Bürgermeister mehrmals. Der Markt Pressig hat sich durch die Betriebsführung von Südwasser in den vergangenen drei Jahren nach seiner Rechnung mindestens 125 000 Euro an Kosten erspart. Dazu kämen die Preisvorteile für die Gemeinde beim Einkauf von Pumpen, Schiebern und ähnlichem.
"Ich habe mich tagelang in Akten und Rechnungen gestürzt um eine klare Kostenrechnung und einen Überblick zu erhalten. Obwohl ich diesen Vertrag im Jahr 2004 nicht mit eingeführt habe und persönlich nichts von einer Vertragsfortführung habe, bin ich von der Notwendigkeit der Fortführung überzeugt", betonte Pietz. "Mir geht es lediglich um unsere Gemeindefinanzen." Er sei skeptisch, dass das gemeindliche Personal die mannigfaltigen Mehraufgaben stemmen könnte.
Doch auf die Frage an die beiden Klärwärter Manfred Däumer und Georg Zwosta kam ein selbstbewusstes und eindeutiges "Ja, wir schaffen das selbstverständlich!" Bei der abschließenden Abstimmung gab es mit neun Ja-Stimmen folgenden Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt der Fortführung der Betriebsführung durch die Südwasser GmbH über den 31. Dezember 2013 hinaus nur für eine Übergangsfrist zu.