Nach Schlägen in JVA Kronach Freiheitsstrafen verhängt

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Das Amtsgericht Kronach. Foto: Marco Meißner
Das Amtsgericht Kronach. Foto: Marco Meißner

Zwei Männer mussten sich am Mittwoch vor dem Schöffengericht in Kronach verantworten. Dort wurden sie schuldig gesprochen, in der Justizvollzugsanstalt Kronach einen Mitgefangenen mit Schlägen und Tritten malträtiert zu haben. Freiheitsstrafen waren die Folge.

Der Fuß zappelt. Der 31-Jährige wirkt nervös. Er stottert, wischt sich über die Stirn. Sein Blick wandert permanent durch den Raum. Zur Richterin vorne, zur Fensterreihe rechts. Nur nicht nach links. Dort sitzen die beiden Männer, die den Zeugen in der Justizvollzugsanstalt Kronach niedergeschlagen haben sollen. Als diese von der Aussage hören, fängt der 44-jährige, vermeintliche Drahtzieher an, den Kopf zu schütteln. Das Gesicht des 28-jährigen Angeklagten sinkt immer tiefer in seine Handfläche. Ihre Version der Ereignisse in der JVA Kronach hatte sich zuvor ganz anders angehört. Nun steht Aussage gegen Aussage. Am Ende der fast fünfstündigen, mit Widersprüchen gespickten Verhandlung wird das Gericht der Schilderung des 31-Jährigen folgen.
Und das bedeutet Freiheitsstrafen für die Männer auf der Anklagebank.


Angeklagte weisen Schuld dem Zeugen zu

Der 44-Jährige, der schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung in diesem Fall sowie zusätzlich wegen einer Beleidigung gegenüber Beamten der JVA zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde, räumte einen Faustschlag zum Kopf des 31-Jährigen ein. Es sei darum gegangen, dass dieser den beiden Angeklagten ein Handy habe beschaffen wollen, aber trotz Bezahlung mit Tabak und Kaffee nicht geliefert habe. Als der 31-Jährige den 44-Jährigen dann noch aufgefordert habe, dessen Frau in einen Drogenschmuggel in die JVA mit hin einzuziehen, sollen dem Angeklagten die Sicherungen durchgebrannt sein. Dann habe er zugeschlagen, sein Gegenüber gepackt und aus der Zelle befördert. "Ich war sauer, dass ich die Sache bezahlt habe und dann noch erpresst wurde", schimpfte der 44-Jährige über den Zeugen.

Der 28-Jährige wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er ließ zunächst nur seinen Anwalt sprechen und wollte dem Opfer lediglich "eine Schelle" verpasst haben. Ansonsten pflichtete er den Schilderungen seines Mitangeklagten bei.


Richterin unterbricht Verhandlung

Nach diesen Aussagen saß der 31-Jährige Mitgefangene der Angeklagten vor Richterin Claudia Weilmünster. "Ich kann mich an nix erinnern. Ich weiß es nicht. Ich hab's verdrängt", wand er sich ein ums andere Mal um eine Schilderung der Geschehnisse aus dem Januar 2015 in der Kronacher Haftanstalt. Staatsanwalt Martin Dippold beantragte, die Angeklagten während der Aussage aus dem Saal zu bringen. Nach einer Unterbrechung stimmte die Richterin zu - entgegen dem Einwand der Verteidiger.

Dann sprudelte es nur so aus dem Zeugen heraus. Er berichtete, dass er seine Frau habe einspannen sollen, Drogenersatzstoffe in die Anstalt zu schmuggeln. Die Geschichte der Angeklagten rund um das Handy sei hingegen aus der Luft gegriffen. "Wer würde schon für Kaffee und Tabak ein Handy einschmuggeln", lautete seine rhetorische Frage angesichts des damit verbundenen Risikos.

Als er sich den Angeklagten widersetzt hat, soll ihm der Jüngere einige nicht so feste Hiebe an den Kopf verpasst haben. Dann sei er zu Boden gegangen und vom zweiten Angeklagten in die Rippen getreten worden. Anschließend habe der 44-Jährige versucht, sein Opfer sexuell zu nötigen, was von den Angeklagten jedoch bestritten wurde. Gleiches gilt für angebliche Drohungen gegen die Familie des 31-Jährigen.


Staatsanwalt hat keine Zweifel

Staatsanwalt Dippold hielt die Vorwürfe gegen die Angeklagten für eindeutig bestätigt. Man habe dem Opfer eine Lektion verpassen wollen. Dippold zeigte "keinen Zweifel am Zeugen", an dessen Auftreten man das traumatische Ereignis habe ablesen können. Daher forderte er für den 44- sowie den 28-Jährigen Freiheitsstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und drei Monaten.

Christian Müller, der Verteidiger des 17-fach vorbestraften 44-Jährigen, zweifelte die Glaubwürdigkeit des Zeugen an. Er forderte eine Freiheitsstrafe im Bereich einer Bewährung wegen nur eines Fausthiebs. Der 16-fach vorbestrafte 28-Jährige wurde von Christian Barthelmes verteidigt. Dieser meinte, dass die Hauptverhandlung gezeigt habe, dass in diesem Fall keine gemeinschaftliche, geplante und gefährliche Körperverletzung vorliege. Er plädierte für eine überschaubare Geldstrafe für seinen Mandanten.

Richterin Weilmünster sah die Situation anders. Die weitgehend schlüssige Aussage des Angeklagten, die Art der Verletzungen und "der Kloß im Hals", als das Opfer die Angeklagten gesehen hatte, hatten das Schöffengericht überzeugt, dass der 31-Jährige im Recht ist. "Wir glauben nicht, dass er uns etwas vorgespielt hat", betonte die Richterin.