Versuchte Gefangenenmeuterei in Tateinheit mit Sachbeschädigung wurde einem 23-jährigen Angeklagten am Donnerstag vom Kronacher Gericht zur Last gelegt. Der junge Mann wurde bei einem Ausbruchsversuch in der JVA Kronach erwischt.
Gemeinsam mit einem Zellengenossen hatte der Angeklagte versucht, unter Zuhilfenahme von Besteck den Putz sowie das Mauerwerk rund um das Gitter vor einem Fenster in der Justizvollzugsanstalt Kronach abzuschaben. Dann wollte er es aus der Wandverankerung schlagen und sich durch die Mauer nach draußen graben.
Nach den Angaben des Angeklagten fand dieses Unterfangen ein Ende, als man nach dem Putz auf Beton anstatt auf die angenommene Sandsteinmauer stieß. Daraufhin habe sein Zellengenosse durch Schläge am Beton mit Gewalt Teile ausbrechen wollen. Diese Klopfgeräusche wurden von den im Nachtdienst beschäftigten JVA-Beamten gehört; durch die Kostklappe wurde daraufhin die Zelle kontrolliert.
Gitter ist zu stark verankert Ein JVA-Beamter sagte vor dem Kronacher Gericht aus, dass so die Beschädigungen am Fenster entdeckt worden seien. Dann habe man die Kollegen sowie die Polizei informiert. Der Aussage des Beamten zufolge sind das Fenster und das Gitter zu stark im Mauerwerk verankert gewesen, um sie herauszuschlagen.
Zu seinen Beweggründen äußerte sich der Angeklagte wie folgt: Angeblich sei sein Zellengenosse und Mittäter völlig fertig gewesen, weil er schlechte Nachrichten von seinem Vater erhalten habe, der im Krankenhaus liege. "Der Kerl hat mir gereut, und deshalb kam es für mich zu so einer Kurzschlusshandlung. Ich hab ihm eigentlich nur helfen wollen und nicht nachgedacht."
Inzwischen aus U-Haft entlassen Die Handlung ist vor allem deshalb schwer nachzuvollziehen, weil der Angeklagte in Untersuchungshaft saß und nach seinem Prozess bereits seit 6. September entlassen ist. Die "Arbeiten" beschränkten sich auf einige Stunden am frühen Abend und verursachten einen Schaden von 356 Euro. Zwei weitere Zellengenossen verhielten sich passiv.
Dolmetscher wird benötigt Da zu den Vorfällen auch der beteiligte rumänische Zellengenosse des Angeklagten gehört werden sollte, dieser aber am Tag der Verhandlung plötzlich kein Deutsch mehr verstand, muss ein Dolmetscher geladen werden. Bei der Polizei konnte der Mann seine Aussage damals allerdings in Deutsch - und zwar ohne Dolmetscher - machen.
Die Verhandlung wurde unterbrochen und wird am 8. November im Beisein des Dolmetschers und weiterer Zeugen fortgesetzt.