Kronach: Mann wegen sexuellen Missbrauchs an Stieftochter verurteilt

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Ein Mann, der sich vor seiner Stieftochter befriedigt hatte, wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Symbolbild: Archiv
Ein Mann, der sich vor seiner Stieftochter befriedigt hatte, wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Symbolbild: Archiv

Das Amtsgericht Kronach hat einen Mann wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Stieftochter verurteilt. Der 51-Jährige habe sie beobachtet und dabei onaniert.

Zur Urteilsverkündung ist die Geschädigte in den Sitzungssaal des Amtsgericht gekommen. Die junge Frau und der beschuldigte Mann vermeiden Blickkontakt. Am Donnerstagnachmittag steht fest: Der Mann aus Kulmbach wird wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Beschaffung von Jugendpornographie zu einer Geldstrafe und Schmerzensgeld verurteilt.

Das Gericht sieht als erwiesen an: Im Juli 2011 habe der 51-Jährige an der Zimmertür seiner Stieftochter gestanden, sie beobachtet und dabei onaniert. Außerdem habe er im Dezember 2012 unter fingiertem Namen drei E-Mails an sie geschrieben und sexuelle Fotos von ihre verlangt.


Drei Verhandlungstermine

Die Verhandlung benötigte drei Termine. Die erste Sitzung am 2. Februar dauerte rund fünf Stunden. Als Zeugen sagten die Stieftochter, ihre Mutter, eine Psychologin und mehrere Polizeibeamte der Kripo Coburg aus. Nachdem vergangene Woche ein Kripo-Beamter aussagte, ist am Donnerstag eine weitere Polizeibeamtin geladen.

Sie hatte die Geschädigte im September 2014 bei der ersten Anzeige in der Inspektion Kronach vernommen. Die Polizistin wiederholt, was die 17-jährige Geschädigte ihr erzählte. Demnach habe der Beschuldigte unter falschem Namen die E-Mails an seine Stieftochter geschickt und das ihr gegenüber später sogar eingeräumt. Außerdem habe sie der Polizistin von mehreren Vorkommnissen erzählt, bei denen der Angeklagte "sich auf dem Sofa Freude verschafft hat", also dass er sich selbst befriedigte.


Hand an der Hose

Bei einem weiteren Fall habe der Stiefvater die Geschädigte durch den Spalt in der Zimmertür beobachtet. Während des Blickkontakts, habe er sich erneut "Freude verschafft". Er habe die Hand an der Hose gehabt, genaue Beschreibungen habe die Tochter damals nicht machen können. Wegen dieser Vorfälle habe sie auch ihr Schlüsselloch zugestopft.

Verteidiger Alexander Schmidtgall will wissen, welchen Tatverdacht die Polizei damals denn konkret verfolgte. "Sie hat mir den objektiven Tatverdacht eines Sexualdelikts geschildert", meint die Polizistin. Woraufhin der Verteidiger weiter nachhakt, bis der Richter eingreift.

Von der Zeugin sei keine rechtliche Wertung zu erwarten. Auf die Frage des Richters, ob aus der Vernehmung hervorgegangen sei, dass der Beschuldigte während der sexuellen Handlungen von der Stieftochter gesehen wurde, antwortet die Polizistin mit Ja.


Verteidigung lehnt Vergleich ab

Mit dem Vorschlag des Gerichts, sich auf einen Vergleich zu einigen, zeigen sich Staatsanwaltschaft und Nebenklage einverstanden, doch die Verteidigung lehnt ab. Rechtsanwalt Schmidtgall erklärt, "alles andere wäre ein Geständnis." Er beantragt daraufhin, drei Chatverläufe aus Facebook zwischen der Geschädigten und ihrer Stiefschwester vorlesen zu lassen. Darin unterhielten sich die beiden jungen Frauen über die Vorfälle. Er ist in jugendlicher Sprache verfasst und enthielt Smileys und Emojis.


Streit über Facebook-Chat

Der Chatinhalt führt dazu, dass sich für kurze Zeit der Verteidiger und die Staatsanwältin Julia Haderlein über die Deutung von derartigen Symbolen streiten. Für Schmidtgall ist die Unterhaltung ein Beweis dafür, dass die junge Frau nicht traumatisiert worden sei und ihre Glaubwürdigkeit angezweifelt werden sollte. Haderlein argumentiert, dass solche Symbole heutzutage unter Jugendlichen normal seien. Nach fast drei Stunden Sitzung fordert die Staatsanwaltschaft acht Monate auf Bewährung, Kontaktverbot mit der Jugendlichen und eine fachambulante Betreuung des Mannes in einer psychotherapeutischen Einrichtung.

Verteidiger Schmidtgall räumt in seinem Plädoyer ein, dass sein Mandant "moralische Schuld auf sich geladen habe". Juristisch sei sein Verhalten jedoch nicht strafbar gewesen. Der Angeklagte sei inflagranti erwischt worden, wofür er sich sehr schäme. Es gebe Zweifel an den Aussagen der jungen Frau, und deswegen sei der Stiefvater freizusprechen.

Kurz vor 17 Uhr verkündet Richter Hendrik Wich dann: "Ja, nach einer aufwendigen Beweisaufnahme, sieht das Gericht den Tatnachweis als gegeben an." Der Mann muss nun 100 Tagessätze zu je 50 Euro Strafe und 1750 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen.