Führerschein-Umtausch wird für die nächsten Jahrgänge Pflicht - so gehen Betroffene jetzt vor

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Kronach: Führerschein-Umtausch wird für nächste Jahrgänge Pflicht - so gehen Betroffene jetzt vor
Papierführerscheine müssen für alle Jahrgänge in EU-Kartenführerscheine getauscht werden. Die Frist für die nächste betroffene Gruppe rückt immer näher.
Kronach: Führerschein-Umtausch wird für nächste Jahrgänge Pflicht - so gehen Betroffene jetzt vor
Mondisso/Pixabay

Der Papierführerschein ist für die nächste Gruppe an Jahrgängen nicht mehr lange gültig. Betroffene müssen den Umtausch ihres Führerscheins rechtzeitig angehen. Wir erklären die Fristen - und was man jetzt tun sollte.

  • Führerschein-Umtausch: Papierführerscheine müssen abgegeben werden
  • EU-Kartenführerscheine werden Pflicht: Nächste Jahrgänge von Frist betroffen
  • Rechtzeitiger Kontakt zur Führerscheinstelle ist wichtig - Termin bis Ende Mai vereinbaren
  • Kosten für neuen Führerschein: Mit Direktversand sparen 

"Sie haben noch einen Papierführerschein (grau oder rosafarben)?", fragt das Landratsamt Kronach in einer aktuellen Pressemitteilung. Ziel der EU-Richtlinie (2006/126/EG) sei es, dass es nur noch einheitliche und fälschungssichere Führerscheine in der EU gibt. Die Jahrgänge 1953-1958 seien deshalb bereits im vergangenen Jahr zum Umtausch aufgefordert worden. Sie müssen laut Behörde bis spätestens 19. Juli 2022 im Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat sein. 

Führerschein-Umtausch für Jahrgänge 1953 -1964: Termin möglichst bis Ende Mai 

"Sind Sie in den Jahren 1959 bis 1964 geboren? Dann müssen Sie Ihren Führerschein bis 19. Januar 2023 umgetauscht haben", erklärt das Landratsamt Kronach. Dabei solle man schrittweise vorgehen: 

• Sollte der Führerschein nicht vom Landratsamt Kronach ausgestellt sein, sollen Betroffene zunächst bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes oder der Stadt an, die den Führerschein damals ausgestellt habe. Dort sollen sie um Zusendung einer Karteikartenabschrift möglichst an die eigene Adresse, andernfalls an das Landratsamt Kronach, bitten. 

• Anschließend sei es wichtig, möglichst bis 31. Mai 2022 (Jahrgänge 1953-1958) beziehungsweise bis 31. Oktober 2022 (für die Jahrgänge 1959-1964) einen persönlichen Termin bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Kronach (Tel.: 09261/678-304) zu vereinbaren, damit der Führerschein rechtzeitig vor Fristablauf zugehe.

• Zu dem Termin im Landratsamt bringt man den bisherigen Führerschein, ein biometrisches Lichtbild und Ihren Personalausweis sowie - wenn vorhanden - die Karteikartenabschrift mit.

• Nach dem Termin bestelle die Führerscheinstelle den neuen Führerschein bei der Bundesdruckerei, was einige Zeit dauere. Die Produktion nimmt einige Zeit in Anspruch. Allerdings könne man sich den neuen Führerschein direkt nach Hause schicken lassen und brauche dann keinen neuen Termin im Landratsamt

Der neue Führerschein koste 25,30 Euro. "Für den Direktversand fallen zusätzlich die entsprechenden Versandgebühren für das Einwurfeinschreiben in Höhe von 5,10 Euro an", so das Landratsamt Kronach. 

Nächste Jahrgänge müssen bis Anfang 2024 Führerschein umtauschen 

Die Geburtsjahrgänge 1965-1970 seien bis 19. Januar 2024 zum Umtausch verpflichtet. Im darauffolgenden Jahreszeitraum tauschen demnach die Geburtsjahrgänge ab 1971 um.

Vor 1953 Geborene könnten den Führerschein noch bis zum 19. Januar 2033 nutzen. Bei den Führerscheinen, die bereits im Kartenformat ausgestellt sind, gebe es einen separaten Umtauschstufenplan, der sich allerdings am Ausstellungsjahr orientiere. 

Weitere Antworten auf www.landkreis-kronach.de - im Suchfeld "Pflichtumtausch" eingeben, Tel.  09261/678-304.