Kommunalwahl: So wird gewählt

3 Min
Symbolbild
Symbolbild

Am Sonntag ist Kommunalwahl. Wir zeigen anhand des Wahlzettels für den Kreistag Kronach, wie Sie Ihre Stimmen richtig abgeben.

Ein einfaches Kreuz kann am Sonntag Weichen stellend sein. Dann wird über viele Bürgermeister, die Stadt- und Gemeinderatsmitglieder sowie den Kreistag für die kommende Wahlperiode entschieden. Und der Wähler hat heutzutage viele Möglichkeiten, Einfluss auf die Zusammensetzung der Ratsgremien zu nehmen.

Während bei der Bürgermeisterwahl eine Stimme für einen Kandidaten vergeben wird, geht es bei der Wahl der Ratsmitglieder schon viel aufwendiger zu. Das zeigt vor allem die Wahl des Kreistags, der künftig 50 statt bisher 60 Mitglieder umfassen wird. Nehmen wir diesen Stimmzettel exemplarisch unter die Lupe.

Sechs Gruppierungen im Kreis

Sechs Wahlvorschläge sind von links nach rechts darauf zu finden: CSU, SPD, Freie Wähler, Bündnis 90/Die Grünen, Frauenliste und FDP.
Unter dem Kennwort ist die jeweilige Partei angegeben, davor ist ein schwarzer Kreis zu finden. Wer diesen Kreis ankreuzt, vergibt seine kompletten Stimmen an die jeweilige Liste.

Auf Gemeindeebene kann es jedoch vorkommen, dass die angekreuzte Liste weniger Kandidaten als möglich aufweist. Die umfangreichste Liste gibt hier die Stimmenhöchstzahl vor. Wer einer kürzeren Liste ein Kreuz verpasst, kann seine überzähligen Stimmen auch noch auf Kandidaten anderer Listen verteilen.

Beim Kreistag stellt sich diese Problematik nicht, denn alle sechs Gruppierungen haben in diesem Fall ihre Kandidatenzahl ausgereizt. Allerdings gibt es dabei eine Einschränkung, die sich beim Blick auf die FDP-Bewerber zeigt. Und damit kommen wir auch schon zur zweiten Möglichkeit, bei der Kommunalwahl seine Stimmen zu vergeben: Die Auswahl einzelner Kandidaten.

Wer sich gegen ein Listenkreuz entscheidet - heutzutage ist das die Mehrheit der Wähler - muss unterhalb des Parteinamens zu Werke gehen. Dort sind die einzelnen Kandidaten aufgelistet. Im Normalfall taucht dort je Zeile ein Kandidat der darüber stehenden Partei mit persönlichen Angaben wie Beruf und Wohnort auf. Davor steht jeweils eine Nummer, die sich aus den Ziffern des Wahlvorschlags und des Listenplatzes ergibt. Die Platzziffer hat aber nicht zwingend eine Bedeutung für den späteren Einzug in ein Gremium. So können durchaus hoch eingestufte Kandidaten abstürzen, wenn sie bei den individuell verteilten Stimmen wenig berücksichtigt werden. Andererseits können auch Kandidaten "nach oben" gewählt werden, wenn sie mehr Stimmen als ihre Vorderleute erhalten.

Bei der Vergabe der Stimmen ist der Wähler nicht an eine Partei gebunden. Er kann seine insgesamt 50 Stimmen bei der Kreistagswahl zwischen den verschiedenen Wahlvorschlägen und deren Kandidaten nach Belieben streuen. Er kann aber auch einzelne Kandidaten mit mehreren Stimmen besonders stärken. Allerdings darf kein Kandidat mehr als drei Stimmen erhalten. Und kein Wähler darf - für den Kreistag - mehr als 50 Stimmen vergeben. Wird auch nur eine dieser Vorgaben gebrochen, ist der Stimmzettel ungültig.

Mehrere Nennungen

Damit kommen wir wieder zum Wahlvorschlag Nummer sechs für die Kreistagswahl (FDP). Dort tauchen die Namen aller Kandidaten dreimal auf, nur der 17. in der Liste ist bloß mit zwei Nennungen vertreten. Das hat seine Ursache darin, dass eine nicht komplett ausgereizte Kandidatenzahl beim Ankreuzen der Liste dazu führen würde, dass der Gruppierung Stimmen verloren gehen würden. Da aber jeder Kandidat bis zu drei Stimmen bekommen darf, kann ein Kandidat auch bis zu dreimal in einem Wahlvorschlag auftauchen. Wird die gesamte Liste angekreuzt, heimst er eben so viele Stimmen ein, wie er Nennungen hat. Aber auch hierbei ist wieder Vorsicht geboten: Egal wie oft ein Kandidat genannt ist, darf er bei einer individuellen Stimmenvergabe insgesamt doch nicht mehr als drei Stimmen bekommen. Andernfalls wäre der Stimmzettel ungültig. Diese Regelungen gelten für die Stadt- und Gemeinderatswahlen natürlich gleichermaßen. Der Unterschied liegt nur in der Zahl der zu vergebenen Stimmen.

Also, auf zur Wahl und beim Ankreuzen nicht verzählen! Schließlich bestimmen Sie, liebe Leser, mit ihrer Entscheidung den künftigen Kurs unserer Gemeinden und unseres Landkreises.

Hier wird (nicht) gewählt

Landrat Oswald Marr bleibt im Amt. Der Landratsposten steht erst im Jahr 2018 wieder zur Wahl.

Bürgermeister Bürgermeisterwahlen finden fast überall im Landkreis statt. Nur in Küps, Stockheim und Tettau liegt man mit dem Wahltermin außer der Reihe.

Ein Kandidat Nur einen Kandidaten für das Bürgermeisteramt gibt es in drei Gemeinden: Steinbach am Wald (Klaus Löffler), Ludwigsstadt (Timo Erhardt) sowie Mitwitz (Hans-Peter Laschka).

Zwei Kandidaten In Reichenbach (Karin Ritter und Siegfried Stubrach), Tschirn (Peter Klinger und Michael Hader), Pressig (Hans Pietz und Klaus Dressel), Teuschnitz (Christof Körner und Gabriele Weber), Wilhelmsthal (Wolfgang Förtsch und Susanne Grebner), Steinwiesen (Gerhard Wunder und Jürgen Deuerling), Wallenfels (Jens Korn und Eberhard Braunersreuther), Schneckenlohe (Hildegard Völker und Knut Morgenroth) sowie Kronach (Wolfgang Beiergrößlein und Sven Schuster) stellen sich jeweils zwei Bewerber zur Wahl.

Drei Kandidaten Ein Bewerber-Trio gibt es in Nordhalben (Josef Daum, Michael Pöhnlein und Michael Franz), Marktrodach (Norbert Gräbner, Jörg Müller und Michael Linke) sowie Weißenbrunn (Egon Herrmann, Klaus Hannweber und Michael Bohl).