Vor wenigen Wochen wurde das Fördergebiet in Wallenfels und Steinwiesen erweitert; Hausbesitzer können nun auch Anträge stellen, wenn sich ihre Gebäude im sogenannten Stadtumbaugebiet befinden. Das sind die Flächen, die im Rahmen von ISEK (Interkommunales Städtebauliches Entwicklungskonzept) festgelegt worden sind.
450 000 Euro investiert - 134 000 Euro an Zuschüssen geflossen
Frank Jakob spricht davon, dass dieses Programm gut ankommt. Allein im vergangenen Jahr sind seiner Aussage nach in Wallenfels und Steinwiesen 20 Maßnahmen durchgeführt worden. Dabei wurden 450 000 Euro investiert und 134 000 Euro an Zuschüssen durch die Kommunen an Privathausbesitzer verteilt worden. Jakob bezeichnet das als eine gute Sache. "Das kommunale Förderprogramm trägt zur städtebaulichen Aufwertung bei." Für so manchen Hausbesitzer seien diese Fördermittel ein Anreiz, tätig zu werden. Jakob spricht auch von einem zusätzlichen Steuer-Vorteil.
"Das kommunale Förderprogramm ist ein gutes Instrument, um die Stadt schöner zu machen", so der geschäftsleitende Beamte der Stadt Teuschnitz, Thomas Weber. Die Stadt könne somit Bürgern helfen, ihre Gebäude im Stadtkern zu sanieren, und dies auch bei kleineren Maßnahmen. Vor drei Jahren hat Teuschnitz das kommunale Förderprogramm eingeführt. Mittlerweile haben 33 Familien, deren Anwesen sich im ausgewiesenen Stadtkern-Gebiet befinden, Projekte angemeldet. Auch dort gibt es 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 25 000 Euro.
Nordhalben ist noch Ausnahme
"Wir haben noch kein ausgewiesenes Sanierungsgebiet, somit sind die Voraussetzungen nicht erfüllt", begründet Bürgermeister Michael Pöhnlein die bisherige Nichtanwendung des kommunalen Förderprogramms in Nordhalben. Er spricht auch von Schattenseiten des Programms. Beispielsweise müssten sich Hausbesitzer an die in der Gestaltungssatzung vorgegebenen Richtlinien halten. Weiterhin meint er, dass Hausbesitzer, die über ausreichende Finanzierungsmittel verfügen, eher nach ihren Vorstellungen Sanierungsmaßnahmen durchführen und auf Förderungen verzichten. Diejenigen aber, die die Fördermittel benötigten, könnten manchmal ihren eigenen Anteil nicht aufbringen.
Bewährt habe sich das in seiner Gemeinde eingeführte Leerstandsmanagement. Hierbei werden alle Hausbesitzer von einem Architekturbüro beraten, wenn sie die Sanierung ihres Bestands in Angriff nehmen wollen. Die Kosten dafür übernehme die Gemeinde, wobei diese einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent von der Regierung von Oberfranken erhalte. Mittlerweile seien in Nordhalben 50 Häuser veräußert worden. Pöhnlein freut sich, dass auch derzeit Anfragen vorhanden sind - und das ohne kommunalen Förderprogramm.
So funktioniert das Förderverfahren
In der Regel läuft das Förderverfahren so: Bauwillige Hausbesitzer nehmen Kontakt mit der Kommune auf. Eine Sanierungsberatung durch ein Architektur- beziehungsweise Planungsbüro wird vor Ort durchgeführt. Das Beratungsprotokoll erhält die Kommune. Danach werden Förderantrag und Angebote an die Kommune eingereicht.
Die Unterlagen werden geprüft, der Sanierungsberater gibt eine Stellungnahme gegenüber der Stadt ab. Danach kommt es zur Beschlussfassung im Gremium und zur Durchführung der Arbeiten durch den Hausbesitzer.
Nach Abschluss der Arbeiten werden die Rechnungen und der Antrag auf Auszahlung der Fördermittel eingereicht und nochmals geprüft. Die Auszahlung erfolgt durch die Kommune. Diese sammelt sämtliche Rechnungen während eines Jahres und reicht diese zum Jahresende bei der Regierung von Oberfranken ein. Die Behörde erstattet dann 60 Prozent der Summe. So wird beispielsweise der 134 000 Euro hohe Anteil des Oberen Rodachtals mit 107 200 Euro durch die Regierung von Oberfranken teilweise refinanziert.