Internetbetrug führt 34-jährigen Kronacher direkt in den Knast

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Wegen Betrugs musste sich ein Mann vor dem Kronacher Amtsgericht verantworten. Foto: Christopher Schulz
Wegen Betrugs musste sich ein Mann vor dem Kronacher Amtsgericht verantworten. Foto: Christopher Schulz

Weil er Waren im Internet bestellt, aber nicht bezahlt hatte, saß am Donnerstag ein mehrfach vorbestrafter 34-jähriger Mann aus einem Kronacher Ortsteil auf der Anklagebank vor dem Amtsgericht Kronach. Richter Gerold Seifert schickte ihn für sechs Monate ins Gefängnis.

"Raus aus dem Knast, rein in die Straftat", sagte Richter Gerold Seifert angesichts der hohen Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten. "Stolze" elf Vorstrafen quer durch das Strafregister hatte der Arbeiter im Laufe seiner "Karriere" bereits angesammelt. Von November 2013 bis Januar 2014 hatte er drei verschiedene Bestellungen unter falscher Namensangabe getätigt. Das Geld für eine Schreibtischkombination (336,75 Euro), rezeptfreie Medikamente (109,64) sowie für ein Centa-Star Kassettenbett (143,50) wollte er sich aber sparen. Zudem hatte er Mitte Mai 2014 einem Bekannten zwei Receiver zu einem Kaufpreis von 150 Euro veräußert. Obwohl er das Geld bekommen hatte, lieferte er die Waren nicht aus.

"Ich wollte es ja bezahlen. Ich mache den Schaden wieder gut", beteuerte der Angeklagte. Bei einem Fall sei mittlerweile Ratenzahlung vereinbart worden, die anderen beiden Geschädigten hätten sich diesbezüglich noch nicht bei ihm gemeldet. Die Receiver habe in der Zwischenzeit ausgeliefert. "Ich bemühe mich, alles wieder gutzumachen. Aber das geht halt nicht von heute auf morgen", erklärte der Mann.

Kein "Verständnis" für dessen Verhalten zeigte Richter Gerold Seifert. "Sie haben 1000 Einträge - Betrug, Betrug und nochmals Betrug. Sie stehen noch unter Bewährung und jetzt geht es weiter. Was sollen wir noch machen? Er atmet gesiebte Luft, geht raus und macht es wieder", schüttelte er den Kopf.

Der zweite Anklagepunkt wegen Betrugs wurde mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft eingestellt, nachdem der Geschädigte mittlerweile die Receiver erhalten und die Anzeige zurückgezogen hatte. So konzentrierte sich die Verhandlung auf den Computerbetrug.

"Er ist geständig und bemüht sich um eine Schadenswiedergutmachung", so Rechtsreferendar Kanat Akin in seinem Schlussplädoyer. Mehr könne er ihm aber nicht zugutehalten. Er forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Der Verteidiger, Freiherr Albrecht von Imhoff, sah dies erwartungsgemäß etwas anders. Er zeigte sich überzeugt, dass es sich bei den Taten mehr um Nachlässigkeiten als um Vorsatz gehandelt habe. Er bat um eine Strafe am untersten Rand des Vertretbaren. Das Strafmaß legte er dabei ins Ermessen des Gerichts.
"Eine Bewährung kommt nicht mehr in Betracht", meinte der Richter in seiner Urteilsbegründung.