Das Gefahrenpotenzial an Bushaltestellen unterschätzen viele Autofahrer. Das kann böse Folgen haben, warnt Polizeihauptkommissar Georg Pabstmann von der Polizei Ludwigsstadt.
Zwar gibt es "Gott sei Dank" keinen aktuellen Unfall zu beklagen, aber die Situation an Schulbushaltestellen und Bushaltestellen allgemein gibt Anlass die Autofahrer zu sensibilisieren, sagt Polizeihauptkommissar Georg Pabstmann.
Er zeigt an einer Schulbushaltestelle in Neukenroth das richtige Verhalten für Autofahrer. Binnen zwei Minuten fahren alle zwölf gezählten Fahrzeugen zu schnell am mit eingeschalteten Warnblinkern stehenden Omnibus vorbei, der zu dieser Zeit hauptsächlich Schüler zusteigen lässt. Vor der Weiterfahrt setzt der Busfahrer die Blinker links, das bedeutet für Autofahrer anhalten und den Omnibus aus der Haltebucht ausfahren lassen. Auch das beachten zwei Fahrer nicht, erst ein Dritter hält vorschriftsmäßig hinter dem Bus.
Keine Ausnahme
"Solche Bilder erleben wir täglich", bestätigen Busfahrer.
"Manche Autofahrer kümmert das überhaupt nicht, ob da ein Omnibus mit eingeschalteten Warnblinker steht oder nicht und auch ob Fahrgäste einsteigen oder aussteigen nehmen sie nicht wahr, sie behalten ihre Geschwindigkeit bei."
"Nicht einmal Haltestellen ohne Ausbuchtung - wenn der Bus auf der rechten Straßenseite hält - veranlassen die Mehrzahl, sich ans Schritttempo zu halten", erzählt Heinz Trebes. Hans Sammetinger äußert sich besorgt, wie unachtsam manche Autofahrer sind. Er weist ausdrücklich auf Lkw-Fahrer hin, die eine Bushaltestelle passieren obwohl der Omnibus steht, die Warnblinker eingeschaltet sind und Kinder zusteigen oder den Omnibus verlassen. "Es grenzt manchmal schon an ein Wunder, dass dabei nicht mehr passiert."
Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, werden häufig übersehen.
Die Fahrgäste, besonders die am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer Kinder und ältere Menschen, sollen im Straßenverkehr besser geschützt werden. Deshalb gilt: Wenn man hinter einem Linienbus oder gekennzeichneten Schulbus herfährt, gilt Überholverbot, sobald dieser die Warnblinkanlage einschaltet.
Denn dann hält der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle oder Haltebucht an, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Jetzt gilt für Autofahrer Schrittgeschwindigkeit, bis man an dem Bus vorbeigefahren ist.
Drastische Strafen drohen
Falls nötig, muss man anhalten, um Fahrgäste nicht zu gefährden oder zu behindern. Das Schritttempo-Limit gilt auch, wenn der Autofahrer dem Schul- oder Linienbus entgegenkommt, der auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht.
Der Gesetzgeber hat zum Teil drastische Strafen angesetzt, wenn man sich nicht an diese Vorgaben hält. Pabstmann weist darauf hin, dass die Polizei an Bushaltestellen die Fahrgeschwindigkeit auch schätzen darf. Es bedarf keiner Beweise durch Radarkontrollen mit Fotos: Die Polizei kann Verwarnungsgelder verlangen, wenn sie den Eindruck hat, das Fahrzeug ist an der Bushaltestelle zu schnell unterwegs.
An Bushaltestellen kann aber genauso gut geblitzt werden. Das wird für Verkehrssünder teuer. Zum Beispiel innerhalb geschlossener Ortschaften rechnet die Polizei das Schritttempo auf zehn Stundenkilometer hoch. Wer dann mit 46 Stundenkilometern geblitzt wird, ist mit 120 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg dabei. Das heißt vier Wochen zu Fuß gehen.
Kaum Aufwand
Die Polizei bittet dringend um Beachtung der Regeln an Bushaltestellen. Falls etwas passiert, geht es meist schlimm für die Opfer aus, und der Autofahrer kann sich einer hohen Strafe sicher sein. "In der Regel dauert der Busstopp ja nur kurze Zeit, wer kurz wartet, bringt niemanden in Gefahr und schont seine Nerven", meint Pabstmann.