Die Frauenliste Stadt und Landkreis Kronach hatte an Landrat Oswald Marr (SPD) den Antrag gestellt, der Landkreis möge von seinem Vorkaufsrecht auf die nicht betriebsnotwendigen Grundstücke der Frankenwaldklinik Gebrauch machen. Nun äußert die Frauenliste Kritik an Marr.
Auf ihren Antrag gingen die Vertreterinnen der Frauenliste im Kreistag, Petra Zenkel, Ingrid Steinhäußer und Maria Gerstner, gestern in einer Pressemitteilung ein, in der sie Marr scharf kritisieren. "Der Antrag wurde im öffentlichen Teil der Kreisausschusssitzung vom 10. März 2014 abgelehnt mit der Begründung, ein Vorkaufsrecht des Landkreises bestehe nicht", heißt es darin. Die anwesende Vertreterin der Frauenliste, Kreisrätin Ingrid Steinhäußer, habe dies mit Bedauern zur Kenntnis genommen.
In ihrem Schreiben reagieren die Vertreterinnen der Frauenliste auf die Äußerung Marrs. "Diese Aussage des Landrats ist falsch!", betonen sie, dass es ihrer Ansicht nach sehr wohl ein Vorkaufsrecht gebe.
Zu Sitzungsbeginn habe dem Gremium nämlich für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung eine Vorlage vorgelegen, aus der eindeutig hervorgehe, dass - entgegen der Aussage des Landrats - der Landkreis sehr wohl ein Vorkaufsrecht besitze.
Weitere Schritte "Die Kreisrätinnen werden sich vorerst strikt an die Nichtöffentlichkeit dieses Tagesordnungspunktes halten und weder Inhalt noch in dieser Sitzungsvorlage auftauchende Namen bekanntgeben", stellen die drei Vertreterinnen der Frauenliste fest. Sie müssten aber davon ausgehen, dass sie und die Öffentlichkeit zugunsten eines privaten Investors bewusst getäuscht werden sollen. "Diese Vermutung wird die Frauenliste nach der Wahl rechtlich überprüfen lassen.
Sollte sich die Richtigkeit dieses Verdachts herausstellen, wird die Frauenliste Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den amtierenden Landrat einreichen."
Vorerst bedanke sich die Frauenliste bei den anwesenden Mitgliedern des Kreisausschusses, dass die Beschlussvorlage - in Verantwortung für den Landkreis - von ihnen nicht verabschiedet worden sei.
Zwei Paar Stiefel Konfrontiert mit den Vorwürfen stellte Landrat Oswald Marr gestern fest, dass die Ansicht der Frauenliste so nicht stimme. Natürlich habe der Landkreis ein Vorkaufsrecht, welches er in der Kreisausschuss-Sitzung auch erwähnt habe. Allerdings könne es in dem konkreten Fall nicht angewendet werden. "Genau so ist es!"
Beim Verkauf der Klinik handele es sich um die Übernahme eines Unternehmens, nicht um den herausgelösten Verkauf eines Grundstücks. Das seien zwei Paar Stiefel.
"Allein durch die Übernahme entsteht kein Vorkaufsrecht", unterstrich Marr.
Anders habe sich die Sache beim angesprochenen Fall aus der nichtöffentlichen Sitzung verhalten. Hierbei habe es sich um ein einzelnes Grundstück gedreht. Daher habe man auch über das Vorkaufsrecht sprechen können.