Floßunfall mündet in Vergleich - Wallenfels zahlt 2500 Euro

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Bei einer Floßfahrt vor gut sechs Jahren wurde der Bindlacher Fredi Adler verletzt. Das juristische Nachspiel scheint nun ein Ende zu haben. Foto: Archiv/Manfred Ziereis
Bei einer Floßfahrt vor gut sechs Jahren wurde der Bindlacher Fredi Adler verletzt. Das juristische Nachspiel scheint nun ein Ende zu haben. Foto: Archiv/Manfred Ziereis

Die Stadt Wallenfels hat sich nach der Berufungsverhandlung in Nürnberg bereit erklärt, Fredi Adler 2500 Euro zu zahlen. Dessen ursprüngliche Forderung betrug 35.000 Euro.

Bei einem Floßunfall vor gut sechs Jahren blieb der Bindlacher Fredi Adler mit der Schulter beim Durchfahren einer Brücke am Bauwerk hängen und verletzte sich dabei schwer. Adler brach sich bei diesem Vorfall das Brustbein, Rippen und einen Rückenwirbel. Aus Sicht des 1,92 Meter großen Geschädigten war die Durchfahrtshöhe am Tag des Unfalls zu gering, um unbeschadet die Brücke durchfahren zu können. Deshalb hatte sich Adler dazu entschlossen, den juristischen Weg zu beschreiten, der nun ein Ende zu haben scheint.

Im März verhandelte nun der 9. Zivilsenat des Schifffahrts obergerichtes am Oberlandesgericht Nürnberg den Fall, in dem der 68-Jährige 35.000 Euro Schmerzensgeld gefordert hatte. In dieser Berufungsverhandlung schlug das Gericht einen Vergleich über die Zahlung von 2500 Euro durch die Stadt Wallenfels vor. Bereits vor drei Jahren hatte das Schifffahrtsgericht Bamberg in erster Instanz die Klage Adlers abgewiesen. Die damalige Richterin war sogar nach Schnappenhammer gekommen, um sich vor Ort ein Bild zu machen. Am Ende kam das Gericht damals zu dem Ergebnis, dass ein Verschulden der Stadt Wallenfels nicht vorliegt. Auch in der nun im April stattgefundenen Berufungsverhandlung in Nürnberg konnte der Stadt keine Schuld nachgewiesen werden. Und dennoch wurde vom Gericht ein Vergleich vorgeschlagen.

Vor Gericht und auf hoher See ...

Bürgermeister Jens Korn ist sich relativ sicher, dass die Stadt auch in einer endgültigen richterlichen Entscheidung Recht bekommen hätte. "Aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Du weißt nie, wie ein Urteil ausfällt", gibt Korn zu bedenken. Aus diesem Grund habe man dem Vergleich nun zugestimmt. "Für uns ist das ein symbolischer Betrag", ist der Bürgermeister nach wie vor von der Unschuld der Stadt überzeugt. Das spiegele sich aus seiner Sicht in der niedrigen Vergleichssumme wider.

"Die Sicherheit wird bei uns sehr groß geschrieben. Wir legen großen Wert auf die Ausbildung unserer Flößer", geht der Bürgermeister auf die Sicherheitsvorkehrungen ein. So erhalte jeder neue Flößer eine intensive Einweisung und sei lange Zeit als zweiter Flößer auf einem Floß aktiv, ehe er auch einmal hauptverantwortlich ein Floß steuern darf. "Außerdem wird vor jeder Brückendurchfahrt dazu aufgefordert, den Kopf einzuziehen." Nicht zu vergessen sei die intensive Einweisung durch Verantwortliche der Flößer vor Beginn einer Floßfahrt.

Dass die Stadt jetzt in den Vergleich einwilligt, hat laut Korn nicht zuletzt auch damit zu tun, dass man nach sechs Jahren das Thema endlich vom Tisch haben will. "Das ist dann ein halbwegs versöhnlicher Abschluss", betont der Bürgermeister. Die Kosten werden von der Haftpflichtversicherung der Stadt übernommen.

Für Fredi Adler sind die 2500 Euro angesichts der ursprünglichen Forderung von 35.000 Euro ein schwacher Trost. "In der Not frisst der Teufel Fliegen", kommentiert er die Entwicklung. "Ich hätte zu 100 Prozent die Schuld der Stadt beweisen müssen. Das kann ich aber nicht. Deshalb bin ich zufrieden, dass ich überhaupt was bekomme", betont Fredi Adler, der nach eigenem Bekunden noch heute an den Folgen des Unfalls leidet. Adler ist nach wie vor der Überzeugung, sich auf dem Floß richtig verhalten zu haben, obwohl ein Zeuge in erster Instanz vor dem Schifffahrtsgericht Bamberg ausgesagt hatte, Adler habe sich vor der Brücke nicht gebückt.

Rein formal ist der Vergleich noch nicht rechtskräftig, weil - wie Korn erklärt - noch eine Einigung bei der Aufteilung der Verfahrenskosten aussteht. Der endgültige Verkündigungstermin durch das Gericht ist am 30. April. Dann wird dieses Kapitel beendet sein.