Durch einen Fehler des Verwaltungsgericht hat der DJK/SV Zeyern/Roßlach länger Zeit, um eventuell Einspruch gegen eine Gerichtsentscheidung einzulegen.
Das Bayerische Verwaltungsgericht hat Ende Juli nach einer Ortsbegehung und anschließender Verhandlung im Rathaussaal von Marktrodach die Klage des DJK/SV Zeyern/Roßlach gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Nach dem Urteil stellte sich die Frage, ob die Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision Einspruch erheben. Die Frist sollte bereits im September - genau einen Monat nach Zustellung des Urteils - ablaufen.
Nun berichtet der Rechtsanwalt des DJK/SV Zeyern/Roßlach, Stefan Kollerer, dass die Frist bis 8. Oktober verlängert worden sei. Bestätigt wird dies durch die Pressestelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Demnach muss spätestens bis zum 8. Oktober, 24 Uhr, der mögliche Einspruch eingegangen sein.
Dafür genüge ein entsprechendes Fax.
Rechtsmittelbelehrung fehlt Der Grund für die Fristverlängerung ist die fehlende Rechtsmittelbelehrung bei der Zustellung des Urteils. Deshalb musste dieses nun noch einmal zugestellt werden, was eben die Verlängerung der Einspruchsfrist nach sich zog.
Wie Stefan Kollerer am Dienstag erklärte, stehe noch nicht fest, ob der DJK/SV Zeyern/Roßlach gegen die Nichtzulassung der Revision Einspruch erheben wird. Für 7. Oktober sei deshalb eine außerordentliche Mitgliederversammlung anberaumt. Bei dieser Zusammenkunft soll eine Entscheidung getroffen werden
.
"Das Ganze ist ein Jammertal", betont Bundestagsabgeordneter Hans Michelbach (MdL). Er hat für den morgigen Donnerstag wegen der Ortsumgehung Zeyern in Berlin eine Zusammenkunft mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und mit dem Bayerischen Staatssekretär
im Innenministerium für Bau und Verkehr, Gerhard Eck, anberaumt. Bei der Terminfestlegung sei er davon ausgegangen, dass bis zu diesem Tag die Angelegenheit geklärt sei. "Ich habe nun schlechte Karten, meine Position ist maßgeblich geschwächt."
Für Michelbach ist der Baubeginn deshalb in Gefahr. Denn dieser hänge davon ab, ob die benötigten Investitionsmittel im Haushalt berücksichtigt werden.
Jedes Jahr fänden neue Haushaltsverhandlungen statt. Und bei diesen hätten solche Projekte, bei denen volles Baurecht bestehe und keine Widerspruchsmöglichkeiten vorhanden seien, größere Chancen, im Investitionsprogramm des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen zu werden.
Der Vorsitzende des DJK/SV Zeyern/Roßlach, Kurt Piwonski, wollte zu der aktuellen Entwicklung keine Stellungnahme abgeben.
Welche Konsequenzen diese erneute Verzögerung aus Sicht des Staatlichen Bauamtes haben könnte, darüber will der Leiter der Servicestelle Kronach des Staatlichen Bauamtes Bamberg nicht spekulieren. Nur so viel: "Wir warten ab."
Mir drängen sich folgende Fragen auf: Wird diese Belehrung immer vergessen? In der heutigen Zeit (PC!!!) werden ja meistens Vorlagen verwendet. Oder ist der zuständige Sachbearbeiter Mitglied bei einem speziellen Fußballverein im Kreis Kronach?
Das bayer. Verwaltungsgericht "vergißt" die Rechtsmittelbelehrung - wie peinlich ist das denn!!!
Ausgerechnet der Instanz, die über solche Fehler bei anderen urteilen soll, unterläuft ein solcher Fehler. Azubis zum Verwaltungsfachwirt lernen das im ersten Jahr......
Hier stellt sich ein Verein gegen die Interessen der überwiegenden Anzahl der Bürger und derer die sich täglich über die B173 quälen müssen. Dann noch solch ein Formfehler und mit ein bisschen Pech ist das Geld auch weg. Prima Aussichten!
Wie lange lässt ein Verein noch eine ganz Gemeinde durch den Reifen springen? Die Ortsumgehung Zeyern würde die Steigerung der Lebensqualität für alle Anwohner der Bundesstraße bringen, Ihnen das zu verwehren ist moralisch höchst verwerflich. Mich persönlich würde ja interessieren, wieviele Stunden pro Jahr der Sportplatz tatsächlich genutzt wird.