2500 Euro Geldstrafe muss ein 61-Jähriger bezahlen. Bis zuletzt hat er bestritten, einen Elfjährigen getreten und beleidigt zu haben.
Richter Markus Läger hatte es schwer in diesem Prozess: Der 61-jährige Angeklagte soll im August des vergangenen Jahres in einem Biergarten einen Elfjährigen getreten und beleidigt haben. Bereits während des ersten Verhandlungstermins vor zwei Wochen, hat er dies bestritten. Er habe damals gesehen, wie vier Kinder miteinander gespielt hätten. Als ein Kind von einem seiner Spielkameraden zu Sturz gebracht worden sei, prallte es mit dem Kopf gegen die Betonmauer des Sandkastens und blieb regungslos am Boden liegen. Der 61-Jährige wollte den elfjährigen Verursacher zur Rede stellen. Zwar gab der Angeklagte zu, dem Elfjährigen gesagt zu haben, dass er abhauen solle und einen schnellen Schritt auf es zugemacht zu haben; getreten oder beleidigt habe er ihn jedoch nicht.
Fünf Zeugen, darunter der Elfjährige, wurden vor zwei Wochen vor Gericht gehört. Für den Verteidiger des Angeklagten nicht genug. Sieben weitere Zeugen erschienen deshalb zur gestrigen Fortsetzungsverhandlung. Die Ausgangssituation blieb allerdings die gleiche: Der Angeklagte stritt die Vorwürfe ab und die belastenden Zeugenaussagen aus dem Verhandlungsauftakt standen weiterhin im Raum. Das Gros der Zeugen, die gestern ihre Beobachtungen zu Protokoll gaben, hatte die Geschehnisse am Sandkasten überhaupt nicht gesehen.
"Ich habe ihn nicht geschlagen" Lediglich der Junge, der mit dem Kopf gegen den Sandkasten prallte, konnte etwas sagen. Er habe nicht gehört, dass der Angeklagte den Elfjährigen beleidigt oder getreten habe. Gesehen habe er jedoch nichts, da er mit geschlossenen Augen auf dem Boden lag. In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte: "Ich habe ihn nicht geschlagen, getreten und ich habe ihn nicht beleidigt." Sein Verteidiger forderte daher, den
61-Jährigen freizusprechen.
Staatsanwältin Melanie Krapf beantragte dennoch, den Angeklagten wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro zu verurteilen. "Ich sehe keinen Grund dafür, warum die Kinder den Angeklagten zu Unrecht belasten sollten." Richter Markus Läger sah die Lage ähnlich: "Der logische Bruch in den Einlassungen des Angeklagten besteht darin, dass er die Situation als sehr dramatisch geschildert hat, aber nicht den Notarzt gerufen hat", sagte er. Außerdem habe keines der Kinder ein Motiv gehabt, den Angeklagten grundlos zu belasten.
Dem Kind, das den 61-Jährigen ansatzweise entlastete, schenkte Richter Läger keinen Glauben, nahm es allerdings in Schutz: Wegen seines Sturzes habe "er sehr wahrscheinlich nichts mitbekommen". Läger verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro.