Die Räte werden damit konfrontiert, dass die Bezirksregierung ein neues Antragsverfahren für die Rahmenplanung fordert.
In der Gemeinderatssitzung bestätigte das Gremium der Verwaltung eine korrekte Vorgehensweise im Falle der Nutzungsgebührenabrechnung für den Rathausplatz und das Mehrzweckhaus gegenüber dem Verein "Vereinigte Nachbarn Schleyreuth" (siehe Kasten unten). Erneut beschäftigte das Gremium die Sanierung der Industriebrache "Altes Brauhaus" den Gemeinderat. Unter Einbeziehung des sogenannten Lernershaus als ortsbildprägendes Fachwerkhaus und der Neuerrichtung des ehemaligen Schrammshauses soll in Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde auf dem Areal ein Gemeindezentrum entstehen.
Mit Bewilligungsbescheid vom 17. Dezember 2012 wurden von der Regierung von Oberfranken Städtebaufördermittel in Höhe von 50 900 Euro entsprechend der förderfähigen Kosten von 84 900 Euro für die Durchführung eines städtebaulichen Planungswettbewerbes bereitgestellt.
Doch genau wegen dieses städtebaulichen Planungswettbewerbes sprangen potenzielle Investoren, die auf dem ehemaligen Brauhausgelände Planungen verfolgten, ab. Daraufhin nahm die Gemeinde am 27. April Rücksprache mit der Regierung, ob man aus dem städtebaulichen Planungswettbewerb herauskomme und dennoch Fördermittel erwarten dürfe. Auf Anregung und nach Rücksprache mit der Regierung nahm das Gemeinderatsgremium mit Beschluss vom 28. Juni Abstand vom Planungswettbewerb. Stattdessen wurde der Gemeinde zur Auflage gemacht, eine städtebauliche Rahmenplanung zu erstellen, aus der konkrete Maßnahmen der städtebaulichen Sanierung und Erneuerung abgeleitet und umgesetzt werden könnten. Diese Rahmenplanung ist wiederum Voraussetzung für die Bewilligung von Städtebaufördermitteln für das Projekt "Gemeindezentrum" und hier speziell für die Sanierung des Lernershauses.
Umgehend beauftragte die Gemeinde das bisher schon tätig gewesene Architekturbüro SHL Architekten und Stadtplaner (Weiden) mit der Erstellung einer städtebaulichen Rahmenplanung. Nun teilte aber die Regierung mit, dass eine bloße Umschichtung der Fördermittel nicht möglich sei. Vielmehr müsse ein neues Antragsverfahren für die Rahmenplanung erfolgen. "Nachdem der eigentliche Zuwendungszweck ,Durchführung eines städtebaulichen Planungswettbewerbs‘ nicht mehr erreicht wird sowie aufgrund des Zeitablaufs und der Rechts- und Sachlage, ergibt sich, dass der Bewilligungsbescheid vom 17. Dezember 2012 zurückzunehmen ist", heißt es im Regierungsschreiben vom 9. September.
"Ein völlig neues Verfahren"
Der Gemeinde wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 1. November zum Sachverhalt zu äußern.
Ferner sei für eine Förderung zur Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung ein erneuter Zuwendungsantrag einzureichen, weil es sich laut Regierung um "ein völlig neues Verfahren" handele, welches auch wieder gesondert ausgeschrieben werden müsse. Also Kommando zurück zum Neuanfang. Der Gemeinderat beschloss nun, die Verwaltung zu beauftragen, die bisher vom Büro SHL erbrachten Leistungen im Rahmen des von der Regierung von Oberfranken mit Bewilligungsbescheid vom 17. Dezember 2012 geförderten Planungswettbewerbs abzurechnen und der Regierung zur Mittelzuweisung vorzulegen.
Ferner beauftragte man die Verwaltung, hinsichtlich Förderung zur Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung einen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberfranken einzureichen. Ausschreibung und Vergabe der Rahmenplanung seien mit der Regierung von Oberfranken abzustimmen. Mindestens drei Angebote von Planungsbüros sind einzuholen.
Christian Höfner (FW) regte an, auch die inzwischen mit dem Gemeindeentwicklungskonzept beauftragte Baurconsult mit anbieten zu lassen, Klaus Hannweber (FW) ergänzte, auch das bisher tätige Architekturbüro SHL wieder mit anbieten zu lassen. Bürgermeister Egon Herrmann (SPD) sah daran kein Hindernis, allerdings: "Was rauskommen wird, bleibt abzuwarten", fügte er hinzu. Niemand könne sagen, wie lange dieser neu in Gang gesetzte Prozess in der Anlaufphase dauern werde, sind sich Bürgermeister und Geschäftsleiter einig. "Denn wir müssen immer erst den Bewilligungsbescheid der Regierung in Händen haben, dann können wir ausschreiben und danach irgendwann in Abstimmung mit der Regierung einen Auftrag vergeben.
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Nutzungsgebühren - oder die Sache mit den 60 Euro
Beschwerde In zwei früheren Sitzungen hatte sich die Vorsitzende des Vereins Vereinigte Nachbarn Schleyreuth, Marga Bassing, im Namen des Vereins über die angeblich ungerechte Nutzungsgebührenabrechnung beschwert. Immer habe man bisher 60 Euro zahlen müssen, in diesem Jahr erhielt man eine Abrechnung über 120 Euro.
Klarstellung Hierzu stellte die Verwaltung klar, dass diesmal die Vereinigten Nachbarn ein zweitägiges Sommerfest auf dem Rathausvorplatz abgehalten hätten. Zum Fest sei über das Gemeindeblatt die Bevölkerung für den Samstag und für den Sonntag eingeladen worden. Die Verwaltung hat daraufhin gemäß dem Gemeinderats-Beschluss vom 21.
Oktober 2008 pro Nutzungstag 60 Euro für den Außenbereich (Rathausvorplatz) sowie für Küche und Toiletten berechnet. Daher belief sich das gesamte Nutzungsentgelt für zwei Nutzungstage auf 120 Euro. Dazu stellte nun das Gremium einstimmig fest, dass die Abrechnung zur Nutzung des Rathausvorplatzes mit Küchen- und WC-Nutzung des Mehrzweckhauses ordnungsgemäß erfolgt sei.
Beschluss Neu wurde eine stundenweise betriebliche Nutzung der Leßbachtalhalle sowie des Konditionsraumes für Firmen bei Sportveranstaltungen sowie Veranstaltungen zur Gesundheitsförderung beschlossen. Die stundenweise Nutzung ist auf vier Stunden pro Tag beschränkt. Für mehr als vier Stunden gilt der Tagessatz. Für einheimische Betriebe beträgt das Entgelt für den Konditionsraum 7 Euro pro Stunde, für die halbe Halle 30 Euro pro Stunde. Für auswärtige Firmen beträgt das Entgelt für den Konditionsraum 12 Euro pro Stunde, für die halbe Halle 60 Euro pro Stunde, das das einstimmig Votum.
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