Barrierefreier Ausbau des Kronacher Bahnhofs: Was vor dem Baubeginn noch geklärt werden muss
Autor: Rebecca Vogt
Kronach, Samstag, 18. Juli 2020
Der Kronacher Bahnhof soll barrierefrei ausgebaut werden. Aktuell laufen bereits die Planungen dafür. Was den eigentlichen Umbau betrifft, ist noch offen, wer sich wie an den Kosten beteiligt.
Für Reisende, die gut zu Fuß sind, stellt der Kronacher Bahnhof kein Hindernis dar. Anders sieht es etwa bei Menschen aus, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder sich zum Beispiel beim Treppensteigen schwertun. Denn der Bahnhof in Kronach ist nicht barrierefrei.
Das soll sich in Zukunft ändern. Die Deutsche Bahn will den Bahnhof barrierefrei ausbauen. Anlässlich unserer Themenwoche haben wir bei der Bahn nachgefragt, wie der aktuelle Stand der Planungen ist. Wann mit dem Umbau begonnen wird, steht demnach aktuell noch nicht fest.
Planungsvertrag ist unterzeichnet
Wie ein Sprecher des Unternehmens erklärt, ist der Planungsvertrag mit dem Freistaat Bayern unterzeichnet. Die Planung für den Ausbau des Kronacher Bahnhofs wird mit Geldern aus dem sogenannten "Bayern Paket II" finanziert. Dieses setzt sich aus Finanzmitteln des Freistaats Bayern und des Bundes zusammen, wie der Sprecher weiter ausführt.
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"Noch nicht geklärt ist allerdings die Finanzierung der eigentlichen Baumaßnahme. Darüber laufen noch Gespräche mit Bund und Freistaat", so der Sprecher. "Erst wenn hier eine Entscheidung gefallen ist, ist ein Ausblick auf den weiteren Zeitplan möglich."
Für den Kronacher Bahnhof werde unter anderem geplant, die drei Bahnsteige rück- und anschließend neuzubauen. Um künftig stufenfrei in die Züge einsteigen zu können, müssten die Bahnsteige von derzeit 38 Zentimetern Höhe auf 76 Zentimeter aufgestockt werden. "Die Bahnsteige erhalten eine moderne Bahnsteigausstattung und ein Blindenleitsystem", erläutert der Sprecher weiter.
Aufzüge oder Rampen
Die stufenfreie Anbindung der Bahnsteige erfolge dann mit Aufzügen oder Rampen. Ob diese barrierefreie Anbindung an die bestehende Bahnsteigunterführung oder an die vorhandene städtische Bahnhofsunterführung erfolgt, sei ebenfalls Gegenstand der Planung.