41-Jähriger greift seiner Nichte in den Schritt

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Symbolfoto: Archiv
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Die Anschuldigungen wogen schwer gegen einen 41-jährigen Mann aus dem Landkreis Kronach, der sich gestern wegen sexueller Nötigung vor dem Schöffengericht in Kronach verantworten musste. Letztlich verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe.

Im Juni 2011 hat er die Familie seines Bruders besucht. Kurz zuvor war er aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden, in der er wegen paranoider Schizophrenie behandelt wurde. Als der Angeklagte im Wohnzimmer allein mit seiner 17-jährigen Nichte war, soll er sich vor sie gestellt und gesagt haben: "Sei leise und sag keinem was davon."
Obwohl die Jugendliche versucht habe, ihn leicht zur Seite zu stoßen, soll er seinen rechten Arm um sie gelegt und sie mit der Hand festgehalten haben. Dann legte er laut der Anklageschrift von Staatsanwältin Michaela Heublein seine linke Hand auf die Brüste seiner Nichte und griff ihr anschließend in den Schritt. Die Staatsanwältin betonte, dass der Angeklagte gewusst habe, "dass seine Nichte nicht von ihm angefasst werden wollte und dass ihm dies nur gelang, weil er sie festhielt".
Ein ärztliches Gutachten attestiert dem 41-Jährigen, dass der Annäherungsversuch zu seiner Nichte als
"schizophrene Restsymptomatik" zu verstehen sei - obwohl er damals bereits Medikamente gegen seine Krankheit verschrieben bekam, die er aber nicht regelmäßig einnahm. Auch wenn der Angeklagte zum damaligen Zeitpunkt nicht unter Realitätsverlust gelitten habe, war er laut dem Gutachten nur vermindert steuerungsfähig.

Schnelles Geständnis

Vieles sprach dafür, dass die Beweisaufnahme des Verfahrens lange hätte dauern können, doch der Rechtsanwalt des Angeklagten, Frank Jungkunz, stellte zu Beginn fest: Sein Mandant lege ein vollumfängliches Geständnis ab, in dem er die Tat zugebe. Richterin Claudia Weilmünster wollte in der Folge hauptsächlich wissen, wie sich das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und der Familie seines Bruders entwickelt habe. Er habe wieder Kontakt, gab der 41-Jährige zu Protokoll. Die Nichte sei in der Zwischenzeit ausgezogen. "Ich werde so etwas nie mehr wiederholen", beteuerte er.
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung für den 41-Jährigen. Sie setzte das Strafmaß nicht höher an, weil er nicht vorbestraft ist, ein Geständnis abgelegt hat und die Tat im "Zustand der verminderten Schuldfähigkeit" stattgefunden hat. Rechtsanwalt Frank Jungkunz forderte für seinen Mandaten sechs Monate auf Bewährung, da es sich bei der Gewaltanwendung und der sexuellen Handlung um minderschwere Fälle handle und weil der Mann auf Grund seiner Krankheit nicht voll schuldfähig gewesen sei.
Richterin Claudia Weilmünster folgte dieser Argumentation und verurteilte den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. "Schauen Sie, dass das mit den Medikamenten zuverlässig klappt, dann gehen wir auch davon aus, dass von Ihnen keine Straftaten mehr zu erwarten sind", sagte sie abschließend.