Im Raum Volkach finden zwischen dem 21. und 29. Januar Truppenübungen der Bundeswehr durch. Das Landratsamt gibt dazu wichtige Hinweise für die Bevölkerung.
Eine Einheit der Bundeswehr führt im Zeitraum von Samstag (21. Januar 2023) bis zum Sonntag (29. Januar 2023) eine Truppenübung durch. Dabei sei auch der Landkreis Kitzingen im Raum Volkach beansprucht, informiert das Landratsamt Kitzingen.
Für die Bevölkerung gebe es in dieser Zeit einiges zu beachten.
Bundeswehr bald in Raum Volkach aktiv - von Soldaten fernhalten
Insbesondere Spaziergängern, Joggern und Geocachern wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe und den Soldaten fernzuhalten. Jagdausübungsberechtigte sollten besonders aufmerksam sein, denn es sei nicht bekannt, wo sich die Truppe im Übungsgebiet zeitweise aufhalten werde.
Außerdem weist das Landratsamt auf die Gefahren hin, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergleichen) ausgehen. Jeder Fund solle umgehend der Polizeiinspektion Kitzingen gemeldet werden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden, heißt es zudem.
Zur Abwicklung von Manöverschäden erteilten die Gemeinden sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart (Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart) für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes (Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt), für die ausländischen Streitkräfte nähere Auskünfte (Manöverbekanntmachung vom 4. Dezember 2008).
So meldest du Schäden
Laut dem Landratsamt sollten Entschädigungsansprüche umgehend geltend gemacht werden. Manöverschäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, seien spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung zu melden.
Und zwar schriftlich bei der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat.