Hühner müssen drinnen bleiben

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Stallpflicht für Geflügel wegen Vogelgrippe
So wie hier in Baden Württemberg müssen Gänse nun auch im Landkreis Kitzingen für unbestimmte Zeit hinter Gitter.
Stallpflicht für Geflügel wegen Vogelgrippe
Foto: Franziska Kaufmann/dpa
Vogelgrippe in Mecklenburg-Vorpommern
Egal ob er Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt wird – aufgrund des H5N8–Erregers gilt seit Freitag Stallpflicht im Landkreis.
Vogelgrippe in Mecklenburg-Vorpommern
Foto: S. Sauer/dpa

Die Vogelgrippe breitet sich aus. Deshalb gilt jetzt auch im Landkreis die Stallpflicht.

Sie hatte es schon geahnt. „Es war eigentlich logisch, dass es so kommt“, sagt Kerstin Habermann vom Kleintierzuchtverein Großlangheim. Ab Freitag, 18. November, gilt im Landkreis Kitzingen wie in ganz Bayern die Stallpflicht für Geflügel.

Erstmals war die H5N8-Variante der aktuellen Epidemie in Deutschland am 8. November bei verendeten Wasservögeln an Seen im Kreis Plön nachgewiesen worden. Die Behörden reagierten mit einer massiven Ausweitung der Stallpflicht-Zonen. Damit sollte eine Ansteckung über Kot oder verunreinigtes Wasser verhindert werden. Inzwischen gibt es auch in Ingolstadt, im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und im Landkreis Landshut Verdachtsfälle, wie das Landesamt für Gesundheit in Erlangen mitteilte.

Eine Frage der Zeit

Im Landkreis Kitzingen gibt es noch keine Fälle, bestätigt Uwe Knickel. Man bereite sich jedoch auf den Fall der Fälle vor, erklärt der Leiter des Veterinäramtes. „Das lässt einen nicht kalt“, sagt er. Immerhin wurden Fälle aus dem Norden, dem Süden und dem Osten des Landes gemeldet – es sei deshalb wohl nur eine Frage der Zeit, bis es auch bei uns H5N8-Fälle geben werde. Vor allem, weil viele wilde Wasser- und Zugvögel den Main als Zwischenstopp nutzen. Im Moment gehe es im Veterinäramt vor allem darum, sich auf verschiedene Szenarien praktisch und organisatorisch einzustellen. Der Bund habe außerdem weitere Maßnahmen vorbereitet, die zum Beginn der nächsten Woche verkündet und umgesetzt werden sollen. Man müsse sich deshalb auf weitere Veränderungen und Einschränkungen einstellen.

Für den Kleintierzuchtverein Großlangheim sieht Kerstin Habermann zunächst keine Probleme. Die Stallkapazitäten reichen im Moment aus – die Züchter haben noch nicht die Höchstzahl an Tieren erreicht. „Die Monate Juni, August wären schlimmer gewesen.“ Habermann ist vor allem von der Geschwindigkeit der Entwicklung überrascht – kaum mehr als eine Woche ist seit den ersten Fällen in Deutschland vergangen. Eine Diskussion über die möglichen Konsequenzen habe es deshalb im Verein noch nicht gegeben. Kerstin Habermann befürchtet, dass die im Dezember geplante Ausstellung ausfallen könnte. Aber man müsse jetzt alles tun, damit sich die Krankheit nicht ausbreitet. „Die Tiere im Stall zu halten ist besser, als sie alle zu verlieren.“

Die Stallpflicht ist zunächst nicht zeitlich begrenzt. Was eine lange Phase der Stallhaltung bedeuten kann, mussten die Großlangheimer Kleintierzüchter im Jahr 2006 erleben. Damals drückten die Vorgaben auf die Stimmung der Züchter. Vereinsvorsitzender Willi Habermann hatte damals im Februar eine Austrittswelle befürchtet, sollte die Stallpflicht länger aufrechterhalten werden. Man kam noch einmal davon.

Für den Biobauern und Putenzüchter Hans Plate ist die Entwicklung eher schade als schädlich. „Mir tun die Tiere leid“, sagt der Grünen-Politiker. 166 Puten hält er im Moment, einen Großteil ihrer Zeit verbringen die Vögel im Grünauslauf. Das sei jetzt erst einmal vorbei. Ab sofort müssen sich die Tiere mit 60 Quadratmeter Stallfläche begnügen – das sei immer noch ausreichend, aber eben weniger schön.

Seine Puten, aber auch andere Vögel wie Hühner, könnten mit einem Leben im Stall gut umgehen. „95 Prozent aller Puten in Deutschland werden nur im Stall gehalten“, erklärt Plate. Schlimmer treffe es Gänse und Enten – und deren Halter. Die Wasservögel seien viel Ausgang gewöhnt. „Enten fangen beispielsweise schnell damit an, sich gegenseitig anzuknabbern, wenn sie zu eng gehalten werden.“ Auf Halter könnten höhere Kosten für Streu und Futter zukommen. Außerdem haben viele Gänse- und Entenhalter kaum genügend Stallfläche.

Tote Tiere melden

Einer dieser Halter aus dem Landkreis zeigt sich auf Nachfrage erbost. Verständnis für die Entscheidung kann er so kurz nach der Verkündung der Stallpflicht nicht aufbringen. Sie kommt seiner Meinung nach zu früh und würde die Halter und Züchter unnötig belasten. Er fürchtet auch, dass das Thema medial aufgebauscht wird – es nütze nichts, jetzt Panik zu verbreiten.

Diese Einstellung teilt auch Uwe Knickel vom Veterinäramt. Menschen seien im Moment nicht in Gefahr. Spaziergänger, die in der Natur tote Vögel entdeckten, bräuchten keine Angst haben. „Man kann mit den Tieren umgehen, wie mit jedem anderen Kadaver auch.“ Die toten Tiere sollen gemeldet werden. Wer die Arbeit des Veterinäramtes unterstützen wollen, könne die Tiere auch mit Handschuhen anfassen und in einen Plastikbeutel verstauen. Im Veterinäramt könne man später Proben entnehmen und überprüfen lassen kann. Das helfe, einen Überblick über die Entwicklung zu behalten und zu entscheiden, wie lange die Stallpflicht bestehen bleibt und welche zusätzlichen Maßnahmen nötig sein werden.

Hintergründe zur Vogelgrippe

Infos für Geflügelhalter:

Das Landratsamt Kitzingen teilt mit: Alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel im Sinne der Geflügelpest-Verordnung in Haltungen im Landkreis Kitzingen halten, haben das Geflügel ab sofort aufzustallen.

Die Aufstallung erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Alle Geflügelhalter im Landkreis Kitzingen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt Kitzingen anzuzeigen.

In der kommenden Woche werden weitere Maßnahmen erwartet.

Infos für Konsumenten:

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