Eine Frau und ihre Kinder, die seit 2015 im Kreis Kitzingen lebten, wurden abgeschoben. Doch in Aserbaidschan wartet der gewalttätige Mann.
Wie es ihr geht? Ob sie ihre Kinder noch hat? Es herrscht Unsicherheit über das Schicksal einer Frau aus Aserbaidschan, die seit mehreren Jahren in Kitzingen gelebt hat. Am Dienstagmorgen wurde die 29-Jährige mit ihren beiden Kindern aus der Unterkunft im Innopark abgeholt, berichtet Astrid Glos, Integrationsbeauftragte der Stadt. Wenige Stunden später saßen Mutter und Kinder im Flieger und wurden nach Aserbaidschan abgeschoben. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hält das für rechtswidrig. Über den Asylfolgeantrag sei noch nicht entschieden gewesen. „Es wurde kein rechtsgültiger Asylfolgeantrag gestellt“, sagt dagegen die Regierung von Unterfranken.
2015 ist Naila mit ihrem Mann nach Deutschland gekommen, ihre beiden Kinder, ein Sohn und eine Tochter, kamen in Kitzingen zur Welt, gingen hier in den Kindergarten und zur Schule. Ihr Mann stellte einen Asylantrag, der wurde abgelehnt, die Familie erhielt eine Duldung. Anfangs sei innerhalb der Familie alles in Ordnung gewesen, sagt Eylem Tamahkar, die sich mit der Frau aus Aserbaidschan angefreundet hat. Dann aber kam es zu Problemen, es habe Streit gegeben, der Mann habe seine Frau bedroht, sei handgreiflich geworden. Zur Polizei habe die junge Frau nicht gehen wollen. „Sie hat sich geschämt“, erzählt Eylem Tamahkar.
Mutter und zwei Kinder nach Jahren aus Kitzingen abgeschoben
Weil sich an der Situation nichts änderte, schaltete sie die Kitzinger Bürgermeisterin und Integrationsbeauftragte Astrid Glos ein. „Bereits in der Gemeinschaftsunterkunft in Kitzingen übte der Mann massive häusliche Gewalt aus und bedrohte seine Frau“, berichtet auch Glos, zudem habe er jede Art der Integration abgelehnt. Auf Bitten der ehrenamtlichen Betreuer und der Integrationsbeauftragten sei der Ehemann letztendlich in eine andere Unterkunft verlegt worden. Im Sommer 2021 kehrte er freiwillig nach Aserbaidschan zurück. Die Bedrohungen hätten damit aber nicht aufgehört, so Glos. Er werde ihr die Kinder wegnehmen, sobald sie abgeschoben werde. „Außerdem warf er ihr vor, Beziehungen zu anderen Männern gehabt zu haben und drohte, sie umzubringen.“ Eylem Tamahkar bestätigt diese Drohungen. „Naila hatte Angst.“
Am 24. Januar hat ein Anwalt die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens beantragt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe ihn darauf hingewiesen, dass dafür ein rechtsgültiger Asylfolgeantrag gestellt werden müsse, informiert der Pressesprecher der Regierung von Unterfranken, Johannes Hardenacke. Anwalt und die Betroffene hätten das gewusst. „Aber es wurde kein rechtsgültiger Asylfolgeantrag gestellt.“
In einem Schreiben vom 18. März forderte das Bamf noch einmal dazu auf, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens den Grund mitzuteilen, der eine schriftliche Antragstellung zulässt, oder die persönliche Antragstellung in Zirndorf zu veranlassen. Die Freundin habe vielfach versucht, dort telefonisch einen Termin für Naila zu machen, sei aber nicht durchgekommen, auf Mails sei keine Antwort gekommen, versichert Silke B., die seit Jahren in der Flüchtlingshilfe tätig ist und auch Naila unterstützte. „Die Frist war noch nicht abgelaufen“, sagt Astrid Glos bezüglich des Schreibens vom 18. März, die persönliche Vorsprache hätte noch erfolgen können. Doch tatsächlich sind die genannten 14 Tage nicht als Frist zu verstehen. Solange kein rechtsgültiger Asylfolgeantrag gestellt ist, kann jederzeit eine Abschiebung erfolgen, erklärt Johannes Hardenacke.
Trotz Morddrohung: Naila muss zurück nach Aserbaidschan
Am Dienstag gegen 6 Uhr klingelte bei Eylem Tamahkar das Telefon: „Naila war dran. Sie hat geweint und gesagt, dass sie und die Kinder abgeholt, nach München gefahren und abgeschoben werden.“ Gemeinsam mit Silke B. versuchte die Freundin, vor Gericht noch eine Aufhebung der Abschiebung zu erlangen, während die Familie bereits am Flughafen in München war. Sowohl der Antrag für die Mutter als auch der für die Kinder wurden als unbegründet abgelehnt. Auch das Gericht verwies darauf, dass der Folgeantrag nicht wirksam gestellt wurde, was dem Anwalt bereits im Januar mitgeteilt worden sei. Die Situation sei schrecklich, sagt Eylem Tamahkar, die nach dem Telefonat am Dienstagmorgen keinen Kontakt mehr zu der 29-Jährigen hatte. Astrid Glos ist „entsetzt“ über das, was da passiert ist und fordert die sofortige Aussetzung der Abschiebung und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für die Frau und ihre Kinder, „um einen Mord zu verhindern“.
Terre des Femmes, eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, die sich für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes und freies Leben für Mädchen und Frauen weltweit einsetzt, hält die mehrfachen Morddrohungen für sehr glaubwürdig. In Aserbaidschan seien tief verwurzelte Geschlechterstereotypen zu finden, die Legitimation für Gewalt an Frauen bieten und Gleichberechtigung verhindern. Körperlicher, sexueller und psychischer Missbrauch von Frauen im privaten Bereich werde in der Regel toleriert, da er zur familiären Privatsache erklärt werde.
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wer sich hier nicht zu benehmen weiss sollte wieder gehen , das sollte auch auf Leute angewendet werden , die glauben ihre Religion rechtfertigt alles , das tut sie in keinem Fall
Schade, dass die Frau nicht aus der Ukraine ist, ansonsten wäre ihr Aufenthalt gesichert!