Bayern verlängert Frist für Anträge auf Hochwasser-Soforthilfe - Infos für den Kreis Kitzingen

1 Min
Landkreis Kitzingen: Staat verlängert Frist für Anträge auf Hochwasser-Soforthilfe
Das Haus einer Familie in Kitzingen ist nach dem Hochwasser unbewohnbar - Autos und mehr sind ebenfalls betroffen.
Landkreis Kitzingen: Staat verlängert Frist für Anträge auf Hochwasser-Soforthilfe
Privat

Nach den starken Regenfällen im Juni 2024 haben betroffene Bürger im Landkreis Kitzingen mit den Folgen des Hochwassers zu kämpfen. Durch einen Antrag auf Soforthilfe können sie Unterstützung erhalten.

Hochwassergeschädigte im Landkreis Kitzingen können Anträge auf Soforthilfe für „Haushalt/Hausrat“ und für „Ölschäden an Gebäuden“ bis zum 30.09.2024 stellen, so das Landratsamt Kitzingen in einer Pressemitteilung. Die ursprüngliche Antragsfrist bis zum 31.08.2024 wurde damit vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat verlängert.

Die Anträge für die Auszahlung der Soforthilfen stehen auf der Homepage des Landratsamtes Kitzingen www.kitzingen.de zur Verfügung. Herr Armin Stäblein ist der Ansprechpartner im Landratsamt Kitzingen und unter der Telefonnummer 09321/928-3100 erreichbar.