Die Gespräche fanden hinter verschlossenen Türen statt. Die Themen lagen schon vorher auf dem Tisch. Am Freitag stattete Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt dem Präsidenten des Bayerischen Brauerbundes einen Besuch in Krautheim ab. Friedrich Düll ist Inhaber der dortigen Brauerei.
Die Gespräche fanden hinter verschlossenen Türen statt. Die Themen lagen schon vorher auf dem Tisch. Am Freitag stattete Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt dem Präsidenten des Bayerischen Brauerbundes einen Besuch in Krautheim ab. Friedrich Düll ist Inhaber der dortigen Brauerei.
Der Besuch war unspektakulär, das Ergebnis der rund eineinhalbstündigen Beratungen auch. Aber Beschlüsse oder Weichenstellungen waren auch nicht zu erwarten. Beide Seiten wollten sich austauschen, gegenseitiges Verständnis aufbauen. Und die Brauereivertreter hofften auf einen Verbündeten.
Als absolut positiv und konstruktiv fasste Friedrich Düll die Unterredung zusammen. „Unsere Sorgen waren den Politikern bereits größtenteils bekannt, dennoch war es wichtig, sie noch einmal damit zu konfrontieren.“ Gerade der Schutz des Wassers ist den Brauern in diesen Tagen ein wichtiges Anliegen. „Auch wir sehen die Erdgasförderung durch Fracking extrem kritisch“, so Düll.
Großer Redebedarf
Im Vorfeld hatte der Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, Lothar Ebbertz, auf die Bedeutung des Besuches hingewiesen. „Das ist für uns schon ein besonderer Termin.“ Selbst die hochrangigen Vertreter des deutschen und bayerischen Brauereigewerbes kommen eben nicht so häufig in den Genuss eines informellen Gespräches mit dem deutschen Minister für Ernährung und Landwirtschaft. Dementsprechend groß war der Redebedarf.
Friedrich Düll brannte im Vorfeld vor allem die Frage unter den Nägeln, ob die Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) beziehungsweise Kanada (CETA) negative Auswirkungen für die heimischen Brauer haben. „Wir wollen, dass unsere Marke auch weiterhin geschützt wird“, sagte er. Vom Bundesminister erwartet er deshalb, dass er die Interessen der deutschen Brauer bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen vertritt.
Wichtiger Exportmarkt
Bei der Vorstellung, dass künftig in Kanada „bayerisches Bier“ gebraut und mit einem weiß-blauen Etikett verkauft wird, muss nicht nur Düll schlucken. „Wenn auf einem Produkt Bayern draufsteht, dann muss es auch aus Bayern kommen“, forderte Ebbertz, dem die Bedeutung des Exportmarktes sehr bewusst ist. Rund 20 Prozent des bayerischen Bierabsatzes wird außerhalb Deutschlands verkauft, etwa 4,6 Millionen Hektoliter Bier gehen Jahr für Jahr ins Ausland. „Es ist wichtig, dass wir unsere geschützte Bezeichnung durchsetzen können, um den Export auch auf Länder wie Kanada oder die USA ausdehnen zu können“, sagte Ebbertz. Werner Albrecht, Mitarbeiter von Minister Schmidt, hatte im Vorfeld des Gespräches versichert, dass an genau dieser Lösung gearbeitet wird.
Bis Ende des Jahres sollen die technischen Fragen rund um das Freihandelsabkommen geklärt sein. In diesen Tagen wird über die so genannte Short-List verhandelt. Darauf stehen diejenigen Lebensmittelbezeichnungen, die auch in den USA beziehungsweise Kanada geschützt sein sollen. Der Begriff „Bayerisches Bier“ ist darin genauso enthalten wie der Begriff „Münchner Bier“. Der Begriff „Kölsch“ dagegen nicht. „Wir können nicht alle Gattungsbegriffe in die Short List aufnehmen“, erklärt Albrecht. Sonst würde sie schnell zu einer „Long List“ ausarten. Alleine im Bereich Spirituosen gibt es rund 350 Spezialitäten, die hierzulande mit einer geschützten geografischen Bezeichnung versehen sind.