Ehrenamtliche Bürgermeister kämpfen mit der Doppelbelastung

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Heinz Dorsch befasst sich mit Flurbereinigungsplänen seines Gemeindegebietes. Foto: Sabine Paulus
Heinz Dorsch befasst sich mit Flurbereinigungsplänen seines Gemeindegebietes. Foto: Sabine Paulus

Ehrenamtliche Bürgermeister wie Heinz Dorsch aus Seinsheim und August Hopf aus Martinsheim müssen zwei Jobs bewältigen. Nur eine Kommune im Landkreis überlegt derzeit, ob sie künftig einen hauptberuflichen Bürgermeister will.

Urlaub zu Hause machen, geht gar nicht. Auf seine Amtsstunden wird eh nicht Rücksicht genommen, wenn sein Auto vor dem Rathaus steht. Heinz Dorsch (CSU), 1. Bürgermeister des Marktes Seinsheim, ist als ehrenamtlicher Bürgermeister und als selbstständiger Hausverwalter rund um die Uhr auf Achse.

"Als Landbürgermeister bin ich für alles zuständig", lächelt er wissend. Denn er kennt das Geschäft seit 24 Jahren, ist in der vierten Legislaturperiode der 1. Bürgermeister.

Während dieser Zeit hätten Ansprüche und Arbeitspensum ständig zugenommen - wie auch die Bürokratie. Dorsch absolviert rund 40 Gratulationstermine pro Jahr und kümmert sich mit sieben Angestellten um vier Friedhöfe, vier Kirchtürme, vier Rathäuser, den Kindergarten und um die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren.


1050 Einwohnern in vier Ortsteilen haben Anliegen und Beschwerden. "Du bist immer in der Verantwortung und ständig unter Druck", beschreibt Dorsch dieses Gefühl des Gefordertseins.

Ein Kollege aus der selben Verwaltungsgemeinschaft, August Hopf (Freie Wähler), sagt: "Man könnte einen Vollzeitjob daraus machen, Bürgermeister von Martinsheim zu sein." Der ehrenamtliche Chef der 1000-Einwohner-Gemeinde ist hauptberuflich Landwirt und Tierhalter. Deswegen kommt es oft vor, dass sich Termine überschneiden. Eigentlich müsste er im Stall sein, aber dann ist seine Anwesenheit als Gemeindeoberhaupt gefordert. Er rechnet seine Arbeitsstunden - die haupt- und die ehrenamtlichen - lieber nicht zusammen.

Finanziell wären die Kosten für die Besoldung eines hauptamtlichen Bürgermeisters, eines Beamten auf Zeit, von seiner Gemeinde nicht zu stemmen, sagt Hopf. Deswegen habe dies auch bisher nie zur Debatte im Gemeinderat gestanden.

Nur in Kommunen mit über 10 000 Einwohnern muss der 1. Bürgermeister nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte ein Beamter auf Zeit sein, in Gemeinden bis zu 5000 Einwohnern ist er meistens Ehrenbeamter. Ehrenamtliche 1. Bürgermeister erhalten eine Entschädigung: bei bis zu 1000 Einwohnern zwischen 1041,90 und 2708,93 Euro, bei über 1000 Einwohnern zwischen 2604,74 und 3907,12 Euro.

Schwarzach am Main hat den Wechsel vom ehren- zum hauptamtlichen 1. Bürgermeister vor langer Zeit schon vollzogen: Lothar Nagels Vorgänger Werner Grimm war in seiner letzten Amtsperiode auch schon hauptamtlicher Bürgermeister.

In Mainbernheim haben die Freien Wähler vor Kurzem die Diskussion angestoßen, ob der nächste Bürgermeister oder die nächste Bürgermeisterin der Stadt hauptamtlich wirken soll. Karl Wolf (FWG) kandidiert nicht mehr. Die Freien Wähler sind der Meinung, dass die Anforderungen an das Amt und die aktuelle Personalsituation im Rathaus einen hauptamtlichen Bürgermeister rechtfertigen. Das Städtchen hatte zum 30. Juni des vergangenen Jahres 2245 Einwohner.

"Von der Größenordnung her sind wir die letzte Gemeinde im Landkreis mit einem ehrenamtlichen Bürgermeister", sagt der FWG-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, Peter Kraus. Ein hauptamtlicher Bürgermeister von Mainbernheim hätte die Besoldungsgruppe A 14 und würde 5016,47 Euro Grundgehalt bekommen.

"Ein Knochenjob"

Mainbernheims 2. Bürgermeister Georg Gurrath (FWG) hat in den vergangenen Monaten Bürgermeister Karl Wolf (FWG) während dessen Krankheit vertreten und eng mit dem Geschäftsleiter der Stadtverwaltung, Hans Brummer, zusammengearbeitet. "Es ist ein Knochenjob, was er da gemacht hat", kann Brummer Gurraths Einsatz beurteilen.

In Mainbernheim herrscht die Meinung vor, dass es nur der unabhängigen Berufssituation von beiden Bürgermeistern zu verdanken gewesen sei, dass sie so stark präsent sein können, wie es die zahlreichen Projekte und Investitionen fordern. "Karl Wolf hat sich ehrenamtlich so sehr engagiert, wie es ein hauptamtlicher Bürgermeister auch nicht mehr tun könnte", sagt Brummer. Bisher habe aber keine Fraktion des Stadtrats, also FWG, CSU oder SPD, einen Antrag gestellt, das Thema auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung zu setzen, berichtet Brummer.

Gemeinderat oder Stadtrat muss die Satzung 90 Tage vor der Kommunalwahl geändert haben

Eine Änderung geht nämlich nur durch eine Satzungsänderung, die der Stadtrat mindestens 90 Tage vor der Kommunalwahl beschließen muss. Laut Hubert Nöth, Sachgebietsleiter Kommunales, Allgemeines, Bürgerrechte am Kitzinger Landratsamt, muss eine entsprechende Satzung spätestens am 16. Dezember 2013 bekannt gemacht sein, denn die Kommunalwahl findet am 16. März 2014 statt.

Bürgermeister Heinz Dorsch möchte noch einmal kandidieren. Er sagt, er habe noch viel vor. Wenn er gewählt werde, werde er sich voll auf die Gemeinde Seinsheim konzentrieren können. Denn seinen Hauptberuf will er in ein paar Monaten aufgeben.