Bürger wollen Spielothek verhindern

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Eine geplante Spielothek – hier ein Beispielbild aus Marktheidenfeld – beschäftigt den Obernbreiter Gemeinderat.
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Foto: Benedict Rottmann

Der Widerstand gegen die geplante Spielothek in Obernbreit nimmt weiter zu. Um den Bau in der Nähe des Gymnasiums zu verhindern, gibt es eine private Initiative.

Der Widerstand gegen die geplante Spielothek in Obernbreit nimmt weiter zu. Um den Bau in der Nähe des Gymnasiums zu verhindern, hat jetzt der Obernbreiter Albrecht Moreth eine Petition an den Bayerischen Landtag geschickt.

Von einer „drohenden Unmenschlichkeit“ spricht Moreth in seiner Petition, erinnert an inzwischen „640 Unterschriften betroffener Bürger“ gegen die geplante Spielothek und gibt mögliche Fehlentscheidungen der Behörden als Motiv seines Vorstoßes an. Im Fokus seiner Beschwerde: das Landratsamt Kitzingen und die Gemeinde Obernbreit.

Die Bauvoranfrage für die Spielothek ist laut Bürgermeister Bernhard Brückner ein Thema der nächsten Gemeinderatssitzung (20. April, 20 Uhr im Obernbreiter Rathaus). „Und mehr sage ich nicht“, erklärte er auf Nachfrage.

Die Zurückhaltung hat ihren Grund: Die geplante Spielhalle in der Marktbreiter Straße 41 stößt bei vielen Obernbreitern – schon wegen der Nähe zur Schule, aber auch zur Wohnbebauung – auf Kritik, die Rechtslage ist allerdings problematisch. Bislang geht das Landratsamt in einem Schreiben an die Gemeinde davon aus, dass das Vorhaben in einem Mischgebiet liegt und daher grundsätzlich zulässig wäre.

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Den möglichen Ausweg sieht eine Gruppe von Anwohnern in einem Brief an Brückner in einer baurechtlichen Änderung: Aus dem „Gewerbegebiet“ müsse ein Wohngebiet werden, so die Unterzeichner.

In ähnlicher Richtung habe auch das Landratsamt die Gemeinde beraten, erklärte jetzt Michael Köber, Abteilungsleiter Baurecht. Die Gemeinde müsse sich jetzt klar werden, „wie sie ihre gemeindlichen Interessen umsetzen will“. Möglich wäre ein Bebauungsplan, mit dem Ziel, ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen, so Köber. Da wäre eine Spielothek schwerer zu verwirklichen.

„Der Ball liegt nun bei der Gemeinde“, betont Köber. Die muss vorerst nur über die formlose Bauvoranfrage entscheiden. Zeitlich eng wird es, wenn der Bauantrag vorliegt. Dann bleiben Obernbreit nur zwei Monate zur Entscheidung.

Und für die gilt laut Landratsamt: „Grundlage einer Verweigerung kann im Rechtsstaat nur der Verstoß gegen eine Vorschrift sein.“ Eine Möglichkeit könnte die baurechtliche Umwandlung vom Misch- zum allgemeinen Wohngebiet sein.