Biotopschutz für Streuobstwiesen: Bedingungen kaum zu erfüllen

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Bei der Jahreshauptversammlung des Bund Naturschutz Volkach stand das Thema „Artenschutz und Landschaftspflege in der Region“ im Fokus.

Bei der Jahreshauptversammlung des Bund Naturschutz Volkach stand das Thema „Artenschutz und Landschaftspflege in der Region“ im Fokus.

Vorsitzender Willi Freibott freute sich über das rege Interesse an der Veranstaltung im katholischen Pfarrheim, wie es im Schreiben an die Presse heißt. Gastredner Markus Schmitt, Geschäftsführer des Landschaftpflegeverbandes (LPV) Kitzingen, beleuchtete die Organisationstruktur des LPV, in welchem die Landwirtschaft, die Naturschutzverbände, die Kommunen, der Bayerische Jagdverband und der Naturpark Steigerwald vertreten sind.

Schmitt betonte, dass dem Verein mit seinen 269 Mitgliedern ein Fachbeirat zur Seite stehe. Dieses Gremium sei wichtig, weil der Verein nicht nur Aufgaben, wie Landschaftpflegemaßnahmen, Beratung von Kommunen oder die Akquise von Fördermitteln übernehme, sondern auch die Rolle als Vermittler unterschiedlicher Auffassungen schultere.

Viele Fragen zur neuen Biotopschutzverordnung von Streuobstwiesen

Der Geschäftsführer musste zahlreiche Fragen der Naturschützer beantworten. Beispielsweise wurde er zu seiner Meinung hinsichtlich der neuen Biotopschutzverordnung von Streuobstwiesen gefragt. Diese mit dem sperrigen Titel „Verordnung zur Definition der Biotoptypen Streuobstbestände und arten- und strukturreiches Dauergrünland“ wurde wegen der Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ formuliert, enthalte jedoch hohe Anforderungen für den Biotopschutz von Streuobstwiesen.

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So müssen beispielsweise 75 Prozent der Bäume 50 Zentimeter Baumumfang aufweisen, dürfen nicht enger als zehn Meter und höchstens 20 Meter zusammenstehen. Für einen der Anwesenden, der selbst Streuobstwiesen besitzt, sind diese Bedingungen kaum erfüllbar. Schmitt räumte ein, dass seit den 50er Jahren 75 Prozent der Streuobstwiesen verloren gegangen seien und der Erhalt der verbleibenden besonders wichtig sei, weil sie bedeutsame Lebensräume für Vögel und Insekten bieten.

Freibott: Artenschutz ohne Streuobstwiesen schwer vorstellbar

Was eine Förderung ohne Biotopschutz anlangt, könne die Förderung aus dem KULAP Programm oder Vertragsnaturschutz interessant sein. Der 1. Vorsitzende des BN Volkach bedauerte eine solche Umsetzung des Volksbegehrens. Denn Artenschutz ohne Streuobstwiesen sei schwer vorstellbar.

Der BN Volkach sei mit 67 Aktionen im Jahr 2019 auf dem richtigen Weg – für dieses Jahr kündigte Freibott zahlreiche weitere Aktivitäten an.

Abschließend dankte er dem Referenten, Chrissi Kornell von der BN Jugendgruppe und Michael Zwanziger, Leiter der BN Kindergruppe, für die vielfältigen Aktivitäten und den BN Mitgliedern für ihr großes Engagement.