Wie man sich täuschen kann, musste der Chef eines Kitzinger Supermarktes auf schmerzhafte Weise erfahren: Er stufte den 35-jährigen Mann, der da Ende Oktober vergangenes Jahres in dem Laden auftauchte, als „ganz normale Kundschaft“ ein. Eine Einschätzung, die der Marktleiter sehr bald bereuen sollte – es entwickelte sich nämlich eine Geschäftsbeziehung, die alles andere als „normal“ war.
Wie man sich täuschen kann, musste der Chef eines Kitzinger Supermarktes auf schmerzhafte Weise erfahren: Er stufte den 35-jährigen Mann, der da Ende Oktober vergangenes Jahres in dem Laden auftauchte, als „ganz normale Kundschaft“ ein. Eine Einschätzung, die der Marktleiter sehr bald bereuen sollte – es entwickelte sich nämlich eine Geschäftsbeziehung, die alles andere als „normal“ war.
Der Kunde hatte es auf Alkohol abgesehen. Viel Alkohol. Es ging um Getränke im Wert von über 2250 Euro. Bezahlt wurde allerdings nicht bar – der Deal sollte als Kommissionsgeschäft über die Bühne gehen. Das heißt: Nach der Feier können die nicht verbrauchten Getränke zurückgebracht werden. Nur was tatsächlich auch konsumiert wird, landet auf der Rechnung und muss bezahlt werden. So weit die Theorie.
In der Praxis sah es so aus: Zurückgebracht wurde nicht ein Tropfen. Und Geld floss auch nicht, der Markt blieb auf seiner Rechnung sitzen.
„Sie haben nicht einen Cent gezahlt, weil es Ihnen völlig egal ist.“
Vorsitzender Richter Bernhard Böhm über den Angeklagten
Der 35-Jährige hatte die Getränke – so zumindest seine Einlassung bei seiner Verhandlung vor dem Kitzinger Schöffengericht – für den Junggesellenabschied eines Bekannten besorgt. Es sollte eine große Sause werden. Um die 200 Gäste ließen es sich gut gehen und becherten munter drauflos.
Jeder Gast – so scheinbar der Plan – sollte freiwillig einen finanziellen Beitrag leisten. Doch je später der Abend und je höher die Promillezahl, desto weniger wurde auf die Bezahlung geachtet. Weshalb am Ende gerade einmal 400 Euro zusammenkamen.
Dass nicht einmal diese 400 Euro beim Verkäufer landeten, sondern anderweitig auf den Kopf gehauen wurden, ist nur einer von vielen Belegen, wie wenig „normal“ es hier zugegangen war. Der 35-Jährige hatte Schulden über Schulden, von der Telekom über das Jobcenter bis hin zur Staatsanwaltschaft, die auf die Bezahlung von Geldstrafen wartet, sind alle hinter dem Mann her. Diverse Mahn- und Vollstreckungsbescheide zeichnen ein geradezu desaströses Bild.
In der Zeit, als der 35-Jährige für 2250 Euro Getränke wegschleppte, hatte er nicht mal einen festen Wohnsitz. Er konnte von Glück sagen, wenn er bei Bekannten unterkam. Und noch etwas gibt dem Fall eine besondere Note: Der Ausrichter des Junggesellenabschiedes stand gleich dreifach unter Bewährung.