Aktualisiert werden soll die Kosten- und Nutzungsordnung für den Wiesenbronner Friedhof. In der Ratssitzung am Dienstagabend in der Sporthalle sprach sich die Runde geschlossen dafür aus, in einer der nächsten Sitzungen den Beschluss zu fassen, da die Satzungsänderung mit den zuständigen Stellen in der VG noch abgesprochen werden soll.
Aktualisiert werden soll die Kosten- und Nutzungsordnung für den Wiesenbronner Friedhof. In der Ratssitzung am Dienstagabend in der Sporthalle sprach sich die Runde geschlossen dafür aus, in einer der nächsten Sitzungen den Beschluss zu fassen, da die Satzungsänderung mit den zuständigen Stellen in der VG noch abgesprochen werden soll.
Bürgermeister Volkhard Warmdt und Ratsmitglied Annette Prechtel waren mehrfach auf dem Friedhof unterwegs, "und wir haben mit vielen Leuten gesprochen", wie der Bürgermeister zur Vorarbeit für Änderungen und Ergänzungen für die Bestattungssatzung erklärte. Die sieht im Moment noch so aus, dass Einzelwahlgräber, die auf Dauer von 25 Jahren zur Verfügung gestellt werden, alles Erdgräber sind und zwei Urnen aufnehmen dürfen.
Als neuer Passus ist die Bestimmung vorgesehen, dass bei einer späteren Urnenbeisetzung eine Ruhezeit von 15 Jahren festgelegt wird. Was nicht für die Erstbelegung des Grabes gilt, "da besteht immer die 25-jährige Ruhezeit", für die sich auch Reinhard Fröhlich stark machte. Bürgermeister Warmdt meinte dazu, dass die Gräber möglichst erhalten werden sollen, "die Leute sollen nicht auf die Wiese".
In der bisherigen Satzung steht auch, dass das Benutzungsrecht auf Antrag gegen Gebühr verlängert werden kann. Die Frist beträgt fünf Jahre, ab dem 65. Lebensjahr des Nutzungsberechtigten auf Wunsch auch 25 Jahre. Es ist deshalb der Zusatz vorgesehen, dass das Benutzungsrecht auf Antrag von der Gemeinde gegen Bezahlung verlängert werden kann.
Beim Urnenfeld gilt die Vorschrift, dass zehn Tage nach der Beisetzung alle Kränze und Gestecke entfernt werden müssen. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass vom 1. April bis 31. Oktober keine Gegenstände auf den Grabplatten liegen dürfen, während vom 1. November bis 31. März Erinnerungsgegenstände aufgestellt werden dürfen, aber nicht auf den Rasenflächen. Nach Aussage des Bürgermeisters gibt es derzeit 80 Plätze auf dem Urnenfeld. Carolin Wegmann verwies darauf, dass vielen die Regeln für Kränze, Gestecke und Gegenstände den Menschen nicht bewusst seien, "das sollten wir deutlicher machen".
Aufgesetzte Buchstaben
Nach der aktuellen Regelung werden die Urneneinzelgräber mit Steinplatten aus Sandstein und dem Maß 30 auf 40 Zentimeter belegt, die die Gemeinde zur Verfügung stellt, wobei die Buchstaben in der Schriftart "Antikon" eingemeißelt werden. Aufgrund der Sandsteinstruktur ist nach Aussage des Bürgermeisters die Schrift teilweise der Verwitterung ausgesetzt. Es soll deshalb in die neue Satzung die Möglichkeit aufgenommen werden, dass gegen Aufpreis die Steinplatte mit aufgesetzten Bronzebuchstaben beschriftet werden kann.
Erfreut zeigte sich der Bürgermeister über die Information durch Klärwärter Holger Lenz, dass sich die Einleitungswerte in die Kläranlage enorm verbessert haben. Unter der Voraussetzung, dass alle Vorbereitungen über die Bühne gegangen sind, ist der Holzstrich für den 6. Februar vorgesehen.